Mieterin wegen behindertem Enkel abgelehnt
11.09.2011 | 18:53 Uhr 2011-09-11T18:53:00+0200
Ennepetal/Wuppertal. Weil ihr Enkelkind behindert ist, hat eine 64-jährige Wuppertalerin eine Wohnung nicht bekommen, die ihr die Vermieterin bereits zugesichert hatte. Der Landesbehindertenbeauftragte Norbert Killewald reagierte entsetzt. „Das ist unvorstellbar. Einfach grauenvoll.“
Aaron ist gut drauf – wie so oft. Er stopft sich einen Keks nach dem anderen in den Mund und lacht. „Er ist ein fröhlicher, lustiger und aufgeschlossener Kerl!“ sagt seine Mutter Bianca Müller (37) aus Ennepetal. Aber auch einer, der in seiner eigenen Welt lebt. Der aus unerklärlichen Gründen Freude daran hat, seine Kleidung zu zerreißen. Der nicht sprechen kann, und der auch keine Ahnung davon hat, was andere von ihm halten: Dass sie Menschen wie ihn als so „störend“ empfinden, dass sie ihn nicht in ihrem Haus haben wollen.
Denn der 16-jährige Aaron ist Autist. Und genau aus diesem Grund bekommt seine Oma nicht die Wohnung, die ihr schon zugesagt war. „Die Vermieterin sagte mir wörtlich, die Anwesenheit eines solchen Behinderten sei den anderen Mietern nicht zuzumuten“, erzählt Gisela Schmidt. Wie sie darauf reagiert habe? Erstmal gar nicht. „Ich war sprachlos“, sagt die 64-Jährige.
"Per Handschlag besiegelt"
Dabei war eigentlich alles klar. Die Rentnerin hatte sich die Zweieinhalb-Zimmer-Wohnung in Wuppertal gemeinsam mit ihrem Sohn Lutz angeschaut und war sich mit der Vermieterin schnell einig geworden. „Per Handschlag wurde das Ganze dann besiegelt“, erinnert sich Lutz Bartnick (34), und ich sagte noch: „Ein Mann ein Wort!“ Auch der Ehemann der Vermieterin kam schließlich hinzu, um die neue Nachbarin – die ab dem 1. November Tür an Tür mit ihnen wohnen sollte – kennenzulernen. Am Tag danach holte der Sohn schließlich den bis auf die Unterschrift fertig ausgefüllten Mietvertrag für seine Mutter ab und kam mit der Hauseigentümerin ins Plaudern. Eher beiläufig erzählte er ihr, dass er einen autistischen Neffen habe und seine Schwester über eine gemeinsame Bekannte in Wuppertal seine Schuhe beziehe.
Alles war geregelt. Bartnick brachte seiner Mutter den Mietvertrag, noch am gleichen Tag kündigte Gisela Schmidt ihre alte Wohnung. Doch einen Tag später kam „der Hammer“. Die 64-Jährige erzählt: „Die Vermieterin rief mich an und sagte, mich hätte sie ja gerne als Mieterin. Aber ein behindertes Kind möchte sie nicht im Haus haben. Sie habe sich im Internet schlau gemacht über Autisten, und sie könne es ihren Nachbarn nicht zumuten, falls sie ihn im Flur begegnen würden oder er laute Töne von sich gebe. Außerdem hätten die Mieter dann einen Mietminderungsgrund von 25 Prozent.“ Gisela Schmidt war so entsetzt, dass sie nicht wusste, was sie erwidern sollte. Stattdessen wies sie sogar noch darauf hin, dass der Junge höchstens mal tagsüber zu Besuch bei ihr sei und gar nicht bei ihr schlafen würde. Die Vermieterin habe jedoch ihre Meinung nicht geändert. „Sie hat gesagt, ich soll den Mietvertrag wegschmeißen.“
Autismus wird von der Weltgesundheitsorganisation als eine tiefgreifende Entwicklungsstörung klassifiziert. Sie wird als eine angeborene, unheilbare Wahrnehmungs- und Informationsverarbeitungsstörung des Gehirns beschrieben, die sich schon im frühen Kindesalter bemerkbar macht.
Autismus zeigt sich oft durch Schwächen in sozialer Interaktion und Kommunikation sowie durch stereotype Verhaltensweisen.
Die intellektuelle Begabung autistischer Kinder ist sehr unterschiedlich. Sie reicht von geistiger Behinderung bis hin zu normaler Intelligenz, wobei die Kinder häufig erstaunliche Teilleistungen im Rechnen, in technischen Disziplinen oder in der Musik zeigen.
Dustin Hofmann spielte 1988 einen Autisten in dem Film „Rain Man“: Als Vorlage diente der inzwischen verstorbene Kim Peeks, der ein phänomenales Gedächtnis besaß.
Behindertenbeauftragte eingeschaltet
Als ihr Sohn von dem Vorfall hörte, rief er die Vermieterin sofort an – und hörte von ihr dieselben Argumente. „Sie sagte, sie selbst und die Nachbarn würden belästigt und könnten die Miete kürzen. Und dass ich Verständnis für sie haben müsse.“ Der Einzelhandelskaufmann jedoch fühlte sich tief getroffen. „Ich habe ihr gesagt, dass ich total entsetzt sei und dass ich mir jetzt mal Gedanken machen werde, wie ich weiter vorgehe. Und dass ich keinerlei Verständnis für ihre Gründe habe und das für mich eine absolute Diskriminierung sei.“ Noch immer ist er aufgewühlt, wenn er an das Gespräch zurückdenkt. „Ich habe ihr noch gesagt, dass meine Schwester und ihr Sohn es eh schon schwer genug im Leben hätten. Dass ich nicht verstehen kann, warum jetzt auch noch die Oma darunter leiden soll. Und was eigentlich passiert wäre, wenn sie irgendwann einen Schlaganfall bekommen hätte. Ob sie dann hätte ausziehen müssen.“
Die Familie ist sich jedenfalls einig, dass sie das Verhalten der Vermieterin so nicht hinnehmen will: Gisela Schmidt hat die Behindertenbeauftragte der Stadt Wuppertal eingeschaltet und lässt mit ihrem Sohn von einem Anwalt prüfen, ob sie Anzeige wegen Diskriminierung erstatten können. „Ich möchte einfach, dass diese Frau zur Rechenschaft gezogen wird“, sagt Bartnick. Und seine Schwester bestätigt: „Solch einem Verhalten muss man doch eine menschliche Grenze setzen.“
"Das ist unvorstellbar. Einfach grauenvoll."
Auch der Landesbehindertenbeauftragte Norbert Killewald reagierte entsetzt auf den Fall. „Das ist unvorstellbar. Einfach grauenvoll“, sagte er zur WR. Zwar sei es „noch immer alltäglich, dass Behinderte Benachteiligungen erfahren, in der Regel wird das aber von unserer Gesellschaft geschickter verborgen, als es in diesem Fall offenbar geschehen ist.“ Den Betroffenen riet er, Anzeige zu erstatten – auch wenn sie nun in der Beweislast seien.
Derzeit leben in NRW rund 2,3 Millionen Menschen mit Behinderung, darunter sind mehr als 1,6 Millionen Schwerbehinderte. „13 Prozent der Menschen in NRW sind behindert - dabei sind sie es meistens nicht von Geburt an, sondern sie werden es irgendwann“, sagte Killewald. „Ab einem gewissen Alter kann jeder sehr schnell behindert sein. Auch diese Vermieterin wird sich fragen müssen, was geschieht, wenn das ihr oder jemandem aus ihrer Familie geschieht. “
Keine Stellungnahme
Die 62-jährige Vermieterin, die nach Aussage von Lutz Bartnick auch Wert darauf gelegt habe, dass keine Ausländer in ihrem Haus wohnen, wollte sich gegenüber unserer Zeitung zu dem Vorfall nicht äußern.
Auch wenn sich Gisela Schmidt nun erneut auf Wohnungssuche begeben muss, sagt sie: „Eigentlich kann ich froh sein, dass ich dort nicht eingezogen bin.“ Und eines weiß sie genau: „Die Wohnung könnten sie mir komplett neu einrichten – ich würde sie nicht mehr nehmen.“

11:00
Tja so habe ich mir das gedacht, das Schweigen der Schwäzer
14:30
#84von EinKnaeuel
1. Kaufen Sie ein Haus und vermieten es an Behinderte. Wenn Sie das nicht machen diskriminieren Sie alle Behinderten weil die Leute es Ihnen nicht wert sind schulden zu machen und als Vermieter Aufwand zu betreiben. Ansonsten ist alles was Sie schreiben nur gefasel. Im übrigen kann ich mich #90von Otto99 in vollem Umfang anschließen. Übrigens wir haben geistig behinderte in der Familie, haben ein Haus gekauft und diese wohnen bei uns kostenfrei. Also wie steht es mit Ihnen? Alles nur gefasel?? Nicht quatschen, machen.
14:22
#86 EinKnaeuel
Sie unterstellen hier pauschal den Eltern von Behinderten, diese aus Bequemlichkeit in Heime abzuschieben. Dabei unterschlagen Sie, daß diese Heime ihre Berechtigung haben, weil sie viele Menschen dabei unterstützen, später ein selbstständiges Leben zu führen. Ich sehe täglich, wie liebevoll die Betreuer sich um die Kinder kümmern und wie schwierig es aber auch ist. Ihre Aussage ist ein Schlag ins Gesicht aller Eltern, die es einfach nicht schaffen. Schämen Sie sich!
14:13
#87 Andy216
Ihr Nazivergleich kotzt mich an, und beweisst, daß Sie gar nichts verstanden haben. Das er zudem eine strafrechtlich zu verfolgende Beleidigung darstelt, sei nur am Rande erwähnt.
Godwins Law: „Mit zunehmender Länge einer Online-Diskussion nähert sich die Wahrscheinlichkeit für einen Vergleich mit Hitler oder den Nazis dem Wert Eins an.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Godwin’s_law
11:12
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11:10
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10:45
Was heisst Behinderteneinrichtung, in jeder Familie kann es passieren, das Autisten, Kinder mit Down Syndrom geboren werden, niemand muss deshalb sein Kind unterbringen.
Na und, sie wachsen zu hause mit anderen Kindern auf, wenn sich die Eltern der Sache gewachsen sehen.
Das Einkaufen dauert halt ein paar Minuten länger, wenn sich die Familie an der Kasse aufhält.
Es gibt keinen Grund sich über behinderte Aufzuregen, wenn man es genauer betrachtet, ist schon jeder Brillenträger ohne Brille gering bis schwer behindert.
07:33
#84 EinKnauel
Ihre dumme Anschuldigung können Sie sich sparen. Im Gegensatz zu den meisten hier weiß ich, wie es ist, neben einer Behinderteneinrichtung zu wohnen, und Sie werden sich wundern, ich habe mich noch nie beschwert.
00:10
Eigentum verpflichtet, aber nicht zur Diskriminierung und oder Ausgrenzung Behinderter oder anders Gläubiger. Auch für Vermieter gelten die Artikel des GG, wie auch die §en des BGBs
Als ob Behinderte keiine Menschen, sondern Ballast der Gesellschaft wären, wenn man #82 und #83 Glauben schenken würde.
15:13
#82von Otto99
Sehr genau, und keiner dieser heuchelnden Schwätzer würde zum Schutz irgendeiner Minderheit sein eigenes Vermögen einsetzen. Also wie immer nur gelaber...