Kündigung wegen Brotaufstrich-Klau unwirksam
18.09.2009 | 19:00 Uhr 2009-09-18T19:00:00+0200
Hamm. Um eine fristlose Kündigung wegen weniger als zehn Cent ging es gestern am Landesarbeitsgericht Hamm. Im Berufungsverfahren, das die Bäckerei Westermann angestrengt hatte, entschied die 13. Kammer erneut zugunsten des Angestellten Benjamin Lassak und erklärte die Kündigung für unwirksam.
Der Kündigungsgrund, Diebstahl von Brotaufstrich im Wert von unter zehn Cent, sei unverhältnismäßig, erläuterte das Gericht seine Entscheidung. Vom Grundsatz her könne ein Diebstahl von Gegenständen von geringem Wert zwar eine fristlose Kündigung rechtfertigen. In diesem Fall, Lassak ist Mitglied im Betriebsrat, sei die „sofortige Wirkung” der außerordentlichen Kündigung jedoch nicht angemessen.
Fristlose Kündigungen in erster Instanz abgewiesen
Vor einem Jahr wurde der 26-jährige Bäcker Lassak von Westermann gefeuert. Die Bäckerei bezichtigte den jungen Mann und einen weiteren Mitarbeiter damals des Diebstahls; es ging um etwas Brotbelag. Die beiden Bäcker wollten den Vorwurf nicht auf sich sitzen lassen und klagten – mit Erfolg: Das Arbeitsgericht Dortmund erklärte die Kündigung im Fall Lassaks wegen formaler Gründe im März für unwirksam. Im Fall von Mitarbeiter Horst Dorkowski war die langjährige Betriebszugehörigkeit ausschlaggebend.
Der Richter mahnte gestern im Berufungsverfahren immer wieder die „genaue Arbeit am Sachverhalt” an. Denn zum Zeitpunkt der fristlosen Kündigung hatte die Bäckerei nach Aktenlage keine Kenntnis von der Aussage Lassaks während einer Betriebsratssitzung, er habe die Brötchen im Laden des Betriebs gekauft, die Verkäuferin habe sie aber nicht auf die Personaleinkaufskarte geschrieben. Westermann ging lediglich von zwei gestohlenen Brötchen mit Belag aus. Die bohrenden Fragen des Richters an den Prokuristen von Westermann, ob er gesehen habe, wann Lassak wie viel von dem Brötchen und dem Belag gegessen habe, musste dieser alle verneinen.
"Das Vertrauensverhältnis ist zerstört"
Westermann war an einer Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters Benjamin Lassak nicht interessiert: „Das Vertrauensverhältnis ist zerstört, Westermann möchte die Trennung”, trug der Anwalt der Bäckerei vor, nachdem der Richter, um eine Entscheidung des Gerichts zu vermeiden, eine Verständigung der beiden Parteien über die Fortführung des Arbeitsverhältnisses anregte. „Ich möchte weiterarbeiten. Mir macht der Job Spaß”, war Lassaks Wunsch. Und der ging am Ende auch in Erfüllung.
In der Verhandlung wies Lassaks Anwalt, Hinderk Neuhaus vom DGB Rechtsschutz, auch auf den zerstrittenen Betriebsrat bei Westermann hin. Darin sei ein Teil arbeitgeberorientiert, Lassak gehöre dem anderen Teil an. „Die Kündigung würde die Mehrheitsverhältnisse auflösen”, so Neuhaus und den Betriebsrat schwächen.
Schon bei der ersten Verhandlung im März hatte es kritische Stimmen gegeben. So vermutete die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Westermann habe mit der fristlosen Kündigung einen unbequemen Mitarbeiter loswerden wollen.

15:28
Die Bäckerei macht sich lächerlich.
Wenn das Vertrauensverhältnis zerstört wurde, dann doch wohl durch das bescheuerte Verhalten des Arbeitgebers.
16:01
Dumm gelaufen für die Bäckerei. Sie hätten sich eben rechtzeitig erkundigen sollen, z. B. bei Schlecker, Lidl oder McDonalds. Die haben ausgezeichnete Erfahrungen darin, Betriebsräte oder Gewerkschaftler erst gar nicht in die Unternehmen reinzulassen.
Geklauter Brotaufstrich als Kündigungsgrund ist an Blödheit allerdings kaum zu überbieten.
09:48
Brotaufstrich gestohlen: Kündigung unwirksam
Das Landgericht Hamm erklärte fristlose Kündigung für unwirksam.
(Der Angestellte war Mitglied des Betriebsrats)
No 251
Ein Brotaufstrich-Dieb, er war Bäcker,
probiert ihn aufs Brötchen - swar lecker.
Der Chef meint: gesündigt..
und sagte: gekündigt!
Gerichtsurteil: Grund ist wohl Dreck eher.
carlo tarrasqua