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Urteil

Kündigung wegen 1,30 Euro rechtmäßig

24.02.2009 | 17:06 Uhr
Kündigung wegen 1,30 Euro rechtmäßig

Berlin. Fristlose Kündigung wegen falsch abgerechneter Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro: Die 50-jährige Berliner Supermarkt-Kassiererin Emmely ist Dienstag auch in der zweiten Instanz mit der Klage gegen ihren Arbeitgeber "Kaiser's" gescheitert. Jetzt will Emmely vors Verfassungsgericht ziehen.

Barbara E. ("Emmely"), arbeitet seit 31 Jahren als Kassiererin. Zu DDR-Zeiten in Brandenburg, später bei der Supermarktkette Kaiser's in Berlin. Die Verdi-Gewerkschafterin gilt in ihrer Filiale als "Rädelsführerin" der Einzelhandelsstreiks im Herbst 2007. Im Oktober warnt sie ein Kollege: "Pass' auf, was du machst. Du stehst auf der Schwarzen Liste."

Die entlassene Kassiererin der Handelskette Kaiser's, Barbara E., in Berlin vor ihrer ehemaligen Arbeitstelle. (Foto: Axel Schmidt/ddp)

Anfang 2008 wird Emmely gekündigt. Die Begründung der Kaiser's Tengelmann AG: Die 50-Jährige soll zwei Pfandbons, die ein Kunde im Laden vergessen hatte, bei einem privaten Einkauf abgerechnet haben. Emmely sagt: "Ich war's nicht." Die Bons, die sie an jenem Tag an der Kasse abgab, seien ihre eigenen gewesen. Ihr Anwalt vermutet: "Es ist möglich, dass ihr die falschen Bons untergeschoben worden sind."

Richter halten Abmahnungen für entbehrlich

Die Berliner Arbeitsrichter sehen das anders: Auch in der zweiten Instanz gaben sie Emmelys Arbeitgeber Recht. Dass "Kaiser's" die langjährige Mitarbeiterin auch hätte abmahnen können, anstelle sie gleich vor die Tür zu setzen, wollen die Richter nicht gelten lassen. Bei Straftaten durch den Arbeitnehmer seien Abmahnungen "entbehrlich". Und die Beweise? Für eine Kündigung reiche ein dringender Tatverdacht aus, zudem sei das Vertrauensverhältnis auf lange Sicht zerstört - zumal in einem so sensiblen Bereich wie der Kasse. Einen Zusammenhang mit den Streikaktionen in den Wochen zuvor wollen die Richter nicht sehen. Sie sahen es im Gegenteil als erwiesen an, dass Emmely die Pfandbons in betrügerischer Absicht abgerechnet habe.

"Das ist Klassenjustiz", schimpft ein älterer Zuhörer. Frühere Kolleginnen von Emmely dagegen applaudieren. "Die Kündigung ist richtig", sagt eine. "Sonst müsste man sich ja künftig fragen: Ab wie vielen Betriebsjahren darf man wie viel Geld entwenden?" Auch Kaiser's-Anwältin Karin Schindler-Abbes warnt: "Wenn man bei dem einen 1,30 Euro durchgehen lässt, sind es beim nächsten dann fünf Euro?" Dem Einzelhandel gingen jedes Jahr über eine Millionen Euro durch Mitarbeiterdiebstähle verloren.

"Ein skandalöses Urteil"

"Ein skandalöses Urteil", empört sich dagegen Emmelys Anwalt Benedikt Hopmann. Er will den Fall nach Karlsruhe tragen, wenn nötig auch zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Neben ihm sitzt Emmely in grüner Cargohose und weißem Häkelpullover. Sie hat Tränen in den Augen. "Ich bin erschüttert. Ich bin heute dorthin gegangen, mit dem Gefühl, es wird gut ausgehen." Sie wirkt müde. Die kämpferische Pose überlässt sie anderen.

Für das "Komitee Solidarität mit Emmely" aus Gewerkschaftern und linken Gruppen ist Emmelys Geschichte kein Einzelfall. Komittee-Sprecher Gregor Zattler: "Wir wissen, dass es Hunderte ähnlicher Fälle gibt." Er meint: Fälle, in denen selbstbewussten Arbeitnehmern, Betriebsräten, Gewerkschaftern wegen Nichtigkeiten gekündigt wurde. "Emmelys guter Ruf ist ruiniert." Sie lebt von Hartz-IV, musste bereits in eine kleinere Wohnung ziehen. "Keiner weiß, ob sie noch mal einen Job findet." Für Emmelys Unterstützer ist klar: Hier stehen nicht nur Vertrauensverlust gegen Kündigungsschutz, hier stehen 31 Jahre gegen 1,30 Euro.

Julia Emmrich

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Kommentare
08.10.2009
19:12
Kündigung wegen 1,30 Euro rechtmäßig
von vantast | #6

Wenn Diebstahl = Diebstahl ist, dann kann man den Richter durch einen Automaten ersetzen, der dann wirklich nur nach dem Gesetz entscheidet. Der Richter mit seinem Ermessensspielraum und seiner Bewertung aus seiner Lebenserfahrung macht das Recht menschlich.
Und danach darf diese Frau für so einen Quatsch nicht bestraft werden. Wenn doch, bestärkt mich das in der Meinung, nur von Idioten umgeben zu sein....

07.10.2009
12:22
Kündigung wegen 1,30 Euro rechtmäßig
von JensMs | #5

#4: Ich weiß ja nicht wo sie ihre rudimentären juristischen Kenntnisse erlangt haben, aber ich möchte kurz anmerken, dass es so etwas wie generellen Gewahrsam gibt.
Daher hat in diesem Fall die Filialleitung sehr wohl Gewahrsam (nicht Eigentum!!) an dem Pfandbon. Damit liegt ein Gewahrsamsbruch vor und die restlichen Anforderungen an einen Diebstahl nach § 242 StGB sind unproblematisch!

29.07.2009
19:32
Kündigung wegen 1,30 Euro rechtmäßig
von wei | #4

zunächst hat sich keiner die Mühe gemacht überhaupt die Eigentumsrechte des Kassenbon zu klären.Danach hätte ein Staatsanwalt Anklage wegen Fundunterschlagung , und nicht Tengelmann wegen Diebstahl, erheben müssen,denn die gute Emmely hätte diesen Kassenbon in angemessener Frist beim Fundbüro abgeben müssen.
Wenn ich mein Regenschirm beim Tengelmann stehen lasse gehört der nicht automatisch Tengelmann,und so wie dem nicht der Regenschirm gehört ,gibt es zwar eine Kündigung aber ohne Grund.
Warum das die Richter noch nicht bemerkt haben ist und bleibt ein Rätsel,eine deutsche Dreyfuß Affaire eben.

25.02.2009
11:48
Kündigung wegen 1,30 Euro rechtmäßig
von W. Pöpperl | #3

Richtig so, wer auf der Arbeit Geld unterschlägt, der soll auch seinen Job verlieren. Herrn Zumwinkel ist ja auch gekündigt worden. Wo kämen wir hin, wenn nicht alle gleich behandelt werden würden.
Aber jetzt mal Ernst: wer schickt eigentlich solche Lobbyisten von Richtern in die Wüste. Wenn das wirklich deusches Rechtsverständnis sein soll, dann ziehe ich eine Auswanderung in die Tükei in Erwägung. Wegen der Rechtsicherheit...

25.02.2009
09:24
Kündigung wegen 1,30 Euro rechtmäßig
von Klaus Peter Harbich | #2

Ja,da ist er wieder.Der Unterschied Recht und Gerechtigkeit.Es mag Rechtens sein,das der Frau gekündigt wurde,aber gerecht ist es auf keinen Fall.Da reicht bereits ein Verdacht,um den Arbeitsplatz zu verlieren.Und unsere Banken und andere Manager lachen sich kaputt und kassieren weiter ihre moralisch unberechtigten Provisionen. Aber ihr Argument zählt ja mal wieder: Das ist geltendes Recht.Steht so in den Verträgen Mir wird schlecht wenn ich sehe was aus unserem Rechtsstaat geworden ist. Und am meisten ärgert mich ,das der kleine Mann nichts tun kann. Oder doch ?? Ich werde jedenfalls nicht mehr bei Kaisers einkaufen gehen.

25.02.2009
08:19
Kündigung wegen 1,30 Euro rechtmäßig
von Nervenverloren | #1

Ja ja, die kleinen hängt man...
Aber der Chefarzt, der Mist gebaut hat, bekommt -vom Dienst freigestellt- über Jahre sein fürstliches Gehalt und noch eine Millionenschwere Abfindung oben drauf.
Armes Deutschland.

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