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Kostenfrage nach Erdrutsch weiter ungeklärt

15.07.2009 | 19:03 Uhr
Kostenfrage nach Erdrutsch weiter ungeklärt

Kamen. Während gute Nachrichten am Mittwoch in Kamen-Wasserkurl für Aufatmen sorgten, waren die Fragen nach dem Grund für den Erdrutsch sowie nach der Übernahme der Kosten weiter ungeklärt. Sicher ist aber, dass eine Elementarschadenversicherung hätte helfen können.

Erleichterung Mittwochmorgen in der Afferder Straße: Die Bewohner des Hauses Nummer 4 konnten zurück in ihre vier Wände. Außerdem stabilisierten sich Erdboden und Gebäude in dem Bereich insgesamt. Der Beton-Pfropfen sitzt, der Grundwasserspiegel stieg leicht wieder an, so die Kamener Stadtentwässerung.

Doch wer muss überhaupt für die Schäden an den Häusern einstehen? Dazu ist es notwendig, die Schuldfrage zu klären (wie berichtet). Sicher ist aber, dass eine Elementarschadenversicherung hätte helfen können - wenn sie von den Eigentümern dort abzuschließen gewesen wäre...

Elementarschadenversicherung als zusätzlicher Schutz

Die „ergänzende Elementarschadenversicherung” wird von der Wohngebäude- oder Hausratversicherung als zusätzlicher Schutz angeboten. „Allerdings ist das nicht in allen Gebieten möglich”, sagt Michael Stönner von der Allianz-Agentur in Kamen. So auch in dem betroffenen Bereich in der Afferder Straße.

Wegen des unweiten Wasserlaufs der Körne kann dort keine Police abgeschlossen werden. Denn die Elementarschadenversicherung ist in erster Linie dazu gedacht, „Wasseropfern” (etwa durch Überschwemmungen) einen Schaden zu ersetzen. Wer jedoch zu nah an einem Gewässer wohnt, kann - wegen des dann zu hohen Risikos für den Versicherer - keinen Vertrag bekommen. Bitter für die Bewohner der Afferder Straße.

Grundsätzlich teilen die Versicherungen die Gebiete nach Gefahrenzonen ein. Danach staffelt sich der Jahresbeitrag - und ein etwaiger Selbstbehalt (wie er aus der „Kfz-Kasko” bekannt ist).

Wer nun eine Elementarschadenversicherung vorweisen kann, bekommt nicht unbedingt etwas aus dem Versicherungstopf seiner Gesellschaft. Der Grund: Die Selbstbehalte betragen 10 bis 20 Prozent beziehungsweise 50 bis 2500 Euro (je nach Versicherungsgesellschaft). Maximal darf ein Selbstbehalt von 5000 Euro festgesetzt werden.

Ab 40 Euro ist man dabei

Elementarschadenversicherungen kosten prinzipiell nicht die Welt. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft sind Wohngebäudeversicherte der Gefahrenzone I ab 40 Euro pro Jahr dabei. Allerdings kann der Preis auf bis zu 250 Euro steigen - je nach „Gefahrengebiet”.

Das alles nutzt den Bewohnern der Afferder Straße wenig; eben, weil sie sich gar nicht haben versichern können. Ihnen bleibt nur die „Hoffnung”, dass das Bohrunternehmen (durch dessen Arbeit die Erde ins Rutschen kam) eine Betriebshaftpflichtversicherung hat. „Aber auch die leistet nur dann, wenn der Firma ein Verschulden nachgewiesen werden kann”, so Michael Stönner.

Maik Heitmann und Werner Wiggermann

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