Grenzen überschritten
08.07.2009 | 18:49 Uhr 2009-07-08T18:49:00+0200Wenn es nicht so empörend - und schlichtweg verboten - wäre, man könnte darüber lachen.
Ausgerechnet ein Babyphon, jenes Gerät, das eigentlich dazu gedacht ist, fürsorglichen Eltern die Gewissheit zu geben, dass ihre Kleinen sanft schlummern und es ihnen gut geht, wurde von einem Amtsleiter offenbar für Bespitzelungszwecke missbraucht.
Manche Kameras im öffentlichen Raum mögen aus Sicherheitserwägungen ihre Berechtigung haben. Vor Geldautomaten etwa oder in Parkhäusern. Büros zählen zweifelsohne nicht dazu.
Angeblich wollte jener Amtsleiter nur ausschließen, dass sich jemand Dokumente unrechtmäßig aneigne. Allerdings: Dass er nicht „nur” eine Kamera installierte, sondern zugleich auch wissen wollte, was denn da von wem geredet wird, das erreicht eine andere Dimension. Da bleibt der Eindruck: Hier wollte ein Vorgesetzter seine Mitarbeiter schlichtweg belauschen und kontrollieren.
Und da ist es auch völlig unerheblich, dass dies nicht mit versteckten Mini-Wanzen à la Bond hinter Bilderrahmen geschah. Es gibt eindeutige Grenzen beim Persönlichkeitsrecht. Und die sind hier eindeutig überschritten worden.

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