Gewaltvideos fluten das Internet
21.01.2008 | 23:25 Uhr 2008-01-21T23:25:26+0100Köln/Hamburg. Sie sollen harmlosen Spaß und Unterhaltung im Internet bieten. Doch immer öfter geraten legale Videoportale in die Schlagzeilen, weil auf ihnen verbotenes Material zu sehen ist. Die Betreiber kennen das Problem. ...
... Lösen, sagen sie, können sie es nicht. Ob der Amokläufer aus Finnland oder die Kölner Jugendlichen, die Obdachlose misshandelten. Ob Neonazis, die ihr Gedankengut verbreiten, oder Gangsta-Rapper, die ihren Konkurrenten drohen. Sie alle haben Filme über sich, ihre Pläne oder ihre Taten auf Videoportalen eingestellt. Erwünscht ist das von den Betreibern dieser Portale nicht. "Unsere Nutzungsbedingungen verbieten solche Videos ganz eindeutig", sagt Youtube-Sprecher Stefan Keuchel.
Das ist richtig. Nur halten sich eben nicht alle Nutzer daran. Immer wieder gelangen unerwünschte Filme ungefiltert ins Netz. "Es gibt kein Pre-Screening", bestätigt Keuchel, Soll heißen: Niemand schaut sich die hochgeladenen Videos an, bevor sie freigegeben werden.
Strafverfolgung in den meisten Fällen viel zu aufwändig
Es wäre auch - zumindest bei Youtube - völlig unmöglich. "Jede Minute wird bei uns Filmmaterial in einer Länge von sieben Stunden eingestellt", sagt der Sprecher des Portals. "Da müssten wir ein Heer von 500 000 Leuten zur Kontrolle einsetzen." Denn ohne Menschen geht nicht viel. Fotos oder Texte lassen sich automatisch nach verbotenen Inhalten durchsuchen, "aber für bewegte Bilder gibt es bisher keine Software, die so etwas kann".
Gefragt sind deshalb die "normalen" Nutzer der Portale, gefragt ist die sogenannte "Community". Sie soll auffällige Videos melden. "Und die", sagt Keuchel, "prüfen wir dann." Wie viele Hinweise auf verbotenes Material eingehen, ob es Trends gibt, verrät Youtube nicht. "Es ist in der Regel ein gut funktionierendes System", sagt Keuchel nur.
Auch beim wesentlich kleineren Kölner Videoportal Sevenload ist menschliche Kontrolle unverzichtbar. "Dafür haben wir ein spezielles Support-Team", sagt Sevenload-Sprecher Mike Schnoor. Aber auch hier wird erst nach Hinweisen von Nutzern geprüft. "Das ist eine Nachkontrolle". Allerdings eine schnellere und konsequentere als bei vielen anderen Anbietern. Während viele Portale zunächst prüfen und dann gegebenenfalls sperren, nimmt Sevenload gemeldete Videos erst einmal vom Netz und gibt sie im Falle einer Unbedenklichkeit später wieder frei.
Bei der Kontrolle ist Fingerspitzengefühl gefragt. "Wir wollen ja keine Zensur ausüben. Das Zugangskonto des Nutzers bleibt seine Privatsphäre. Kriminelle Inhalte haben allerdings nichts bei uns zu suchen", stellt Sevenload-Geschäftsführer Axel Schmiegelow klar. Stefan Keuchel kennt diese Gratwanderung. "Was der eine anstößig findet, halten andere für ganz normal."
Klar ist die Sache eigentlich nur, wenn gegen Gesetze verstoßen wird. Zumindest für Anbieter wie Sevenload oder Clipfish, die sich an deutschen Recht orientieren können. Die Youtube-Server dagegen stehen in den USA. Vieles ist auch dort verboten, das Recht auf Meinungsfreiheit dagegen wird weiter gefasst als hier. Selbst Rechtsradikale oder Hassprediger stehen unter seinem Schutz. "Deren Videos dürfen wir nicht einfach löschen", bedauert Keuchel. "Dabei wollen wir so einen Müll gar nicht haben."
Blitzschnell handeln die Portale nur bei Material, das urheberrechtlich geschützt ist. Denn da geht es um Geld. Auf eine Milliarde US-Dollar hat der Medienkonzern Viacom "Youtube" vor einiger Zeit verklagt, weil angeblich mehr als 160 000 Videos und Filmschnipsel aus dem Fundus von Viacom-Sendern wie Comedy Central, VH1 und MTV im Portal zu sehen waren. Binnen Tagen war fast alles gelöscht. Eine spezielle Software soll das Wiedereinstellen verhindern. Auch das Tom Cruise-Video einer Scientology-Veranstaltung wurde schnell wieder entfernt, ist auf Tauschbörsen aber nach wie vor zu finden.
Wer verbotene Filme hochlädt, hat im übrigen meist nicht viel zu fürchten. Verfolgt werden nur die wirklich "dicken Fische". Alles andere, heißt es bei den Portalen, wäre "viel zu aufwändig".

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