Genugtuung
30.11.2009 | 22:38 Uhr 2009-11-30T22:38:00+0100Bei der juristischen Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen hat es gravierende Fehler gegeben. Viele Verantwortliche wurden nie zur Rechenschaft gezogen, viele Angeklagte fanden allzu milde Richter.
Das ist ein bleibender Makel, der umso schwerer wiegt, als sich der ehemalige KZ-Wächter John Demjanjuk jetzt auf die Formel „ohne Haupttat keine Beihilfe” beruft. Seine Verteidigung macht Befehlsnotstand geltend. Das Gericht wird das prüfen.
Ungeheuerlich ist der Versuch, den Angeklagten auf eine Stufe mit den in Sobibor ermordeten Juden zu stellen. Sowjetische Kriegsgefangene, die zu SS-Helfern wurden, mögen kleine Räder in der NS-Vernichtungsmaschinerie gewesen sein; frei von Verantwortung sind sie nicht.
Deutschland macht Demjanjuk den Prozess. Allein die Eröffnung des Verfahrens bedeutet Genugtuung. Es geht ja nicht um die Läuterung oder Reue eines alten Mannes, nicht in erster Linie um Sühne. Dem Vernichtungslager entkam kaum einer, über 60 Jahre danach leben nur noch wenige Opfer. Es geht um Gerechtigkeit. Um ihretwillen ertragen wir den alten Mann im Gerichtssaal.

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