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Justiz

Diebische Mitarbeiter - längst kein Einzelfall

26.09.2009 | 17:30 Uhr

Dortmund. Monatelang bestahlen Mitarbeiterinnen eines Dortmunder Supermarktes ihren eigenen Arbeitgeber. Dass dies lange gut ging, lag daran, dass sie sich abgesprochen hatten. Solche Fälle kommen immer wieder vor. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind die Firmen auf der Hut.

Die fünf Damen waren gut organisiert: Monatelang bestahlen die Mitarbeiterinnen eines Dortmunder Supermarktes ihren eigenen Arbeitgeber. Dass dies lange gut ging, lag daran, dass sie sich abgesprochen hatten und gegenseitig falsch abkassierten.

„Wäre das nicht aufgedeckt worden, hätte der Inhaber bald Insolvenz anmelden müssen”, sagt Thomas Schäfer vom Einzelhandelsverband Westfalen-Münsterland. Es ging gerade noch einmal gut.

Info
INTERVIEW

Es geht um Vertrauen

Marcel Oberkönig ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung der FernUni Hagen, außerdem arbeitet er als Rechtsanwalt. Er rät zur äußersten Vorsicht beim Umgang mit Firmeneigentum.

Womit muss ein Arbeitnehmer rechnen, der seinen Arbeitgeber beklaut?

Der Arbeitnehmer hat in der Regel zumindest mit einer Abmahnung, oft aber auch mit dem unmittelbaren Ausspruch einer fristlosen Kündigung zu rechnen.

Eine Bagatellgrenze scheint es in diesem Zusammenhang nicht zu geben?

Vor Gericht spielt in der Tat der Wert der gestohlenen oder angeblich gestohlenen Gegenstände eine allenfalls untergeordnete Rolle im Rahmen der Interessenabwägung. Es geht hier in erster Linie um die Beantwortung der grundsätzlichen Frage, ob das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig gestört beziehungsweise zerstört wurde.

Haben Sie für diese Regelung Verständnis?

Grundsätzlich ja. Denn es erscheint mir nachvollziehbar, dass ein Vertrauensverhältnis bereits durch das Delikt an sich zerstört wird, ausdrücklich unabhängig vom Wert. Versetzen Sie sich in die Situation, dass Sie einen guten Freund dabei erwischen, wie er Ihnen 5 Euro stiehlt. Spielt da für Sie der Wert noch irgendeine Rolle? Damit möchte ich aber keineswegs zum Ausdruck bringen, dass ich in solchen Fällen immer für die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung plädiere. Vielmehr lassen sich durchaus auch Konstellationen denken, in denen man vielleicht auch eine Abmahnung für ausreichend halten sollte. Die Rechtsprechung lässt nämlich durchaus Raum für derartige Erwägungen. amg

Während die Öffentlichkeit sich derzeit über drakonische Maßnahmen gegen Angestellte erregt, wie im Fall der Berliner Kassiererin Emmely, die wegen des Verdachts der Unterschlagung von Pfand-Bons im Wert von 1,30 Euro nach 31 Jahren entlassen wurde, wird die andere Seite gerne übersehen. Denn die betrügerischen Damen aus Dortmund sind beileibe kein Einzelfall.

Mindestens 40 Prozent der Inventurdifferenzen in Unternehmen seien durch Mitarbeiter bedingt, der Großteil durch Diebstahl oder Unterschlagung, sagt Verbandsgeschäftsführer Schäfer. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beziffert den Schaden auf rund drei Milliarden Euro jährlich. Mitarbeiter, die ihre Chefs bestehlen - augenscheinlich ein Alltagsphänomen.

Offen darüber reden wollen aber die wenigsten, es sei denn beschwichtigend: Sein Unternehmen sei in der glücklichen Lage, dass dieses heikle Thema nur eine sehr, sehr untergeordnete Rolle spiele, sagt etwa Dr. Henning Kreke, Vorstandsvorsitzender der Douglas Holding aus Hagen. „Wir schenken unseren Mitarbeitern viel Vertrauen und dieses wird erfreulicherweise in der Regel auch nicht enttäuscht.”

Keine Milde zu erwarten

Doch dies ist bei weitem nicht überall so. „Diebstahl am Arbeitsplatz war immer ein Thema und wird immer eines sein”, meint Regine Westphal, Sprecherin des Arbeitsgerichts Dortmund. In Versuchung kämen dabei vor allem Mitarbeiter, die mit Vermögensgegenständen in Kontakt kommen. Im Einzelhandel seien dies vor allem Nahrungsmittel. „Was in den letzten Jahren aber auch häufig vorkam, war der Diebstahl von Edelmetallen von Baustellen, das grenzte schon an organisierte Kriminalität.”

Mit Milde kann ein Dieb auch bei geringwertigen Gütern nicht rechnen, bereits ein Radiergummi oder ein paar Blätter Kopierpapier reichen zur Kündigung. „Vor dem Landesarbeitsgericht Hamm ging es einmal lediglich um eine Tüte Fruchtgummi”, meint Thomas Schäfer, der als Justiziar des Einzelhandelsverbandes seine Mitglieder auch regelmäßig vor Gericht vertritt. Er hält die damals ausgesprochene fristlose Kündigung nach wie vor für angemessen.

Rein rechtlich ist einer solchen Ansicht kaum zu widersprechen: Das Gesetz sieht eine Abstufung nach Wert der entwendeten Sache nicht vor.

Verdi wünscht sich mehr Fingerspitzengefühl

Zu Recht, wie Marcel Oberkönig von der Fern-Uni Hagen meint. Eine pauschale Geringfügigkeitsgrenze könnte „geradezu als Freifahrschein für Arbeitnehmer wirken, die ja dann eine Kündigung nicht zu befürchten hätten.” (s. Interview).

Dennoch wünscht sich etwa Monika Grothe, Gewerkschaftssekretärin beim Verdi-Verband Südwestfalen, mehr Fingerspitzengefühl an den Arbeitsgerichten. „Natürlich gibt es schwarze Schafe, ich bin nicht naiv”, sagt sie. „Aber bei so mancher Entscheidung bekomme ich auf der menschlich-moralischen Ebene einen Koller.”

Grothe verweist auf den von Fall einer Frau, die als Mitarbeiterin an der Fleischtheke Rinderfilet als minderwertigeres Fleisch für sich selbst deklariert hatte - und prompt die Entlassungspapiere bekam. „Die Kollegin war geständig und einsichtig. Sie wollte, mit einem arbeitslosen Mann zu Hause, einfach der Familie mal wieder ein vernünftiges Essen zubereiten”, so die Gewerkschafterin. Für Grothe ein Fall von neuer Armut. Daher sei „allen schon viel geholfen, wenn sich die Arbeitsgerichte die Zeit nähmen, den Einzelfall zu betrachten”.

Dies schon deshalb, da im Arbeitsrecht die Unschuldsvermutung nicht gilt. Schon der schwerwiegende Verdacht einer Straftat kann vor Gericht ausreichen, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Begründet wird dies damit, dass, laut Marcel Oberkönig, „bereits der Verdacht eines nicht erwiesenen strafbaren Verhaltens das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstören kann”.

Beide Seiten wappnen sich

Und so wappnen sich, gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, beide Seiten: Die einen machen Probekäufe und testen ihre Angestellten auf Ehrlichkeit, indem sie ihnen etwa unverbuchtes Bargeld anvertrauen, wie Thomas Schäfer von Seiten der Unternehmen berichtet. Videoüberwachungen gebe es aber wirklich nur in begründeten Ausnahmefällen.

Gewerkschafterin Grothe empfiehlt ihren Mitgliedern indessen, auf ihre Taschen aufzupassen. „Nicht, dass da was raus genommen würde”, erläutert sie diese Vorsichtsmaßnahme. „Vielmehr hat die unliebsame Kollegin zuweilen plötzlich ein T-Shirt da drin, von dem sie selbst nichts wusste.”

Achim Graf

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Kommentare
07.10.2009
12:04
Diebische Mitarbeiter - längst kein Einzelfall
von hhaha | #15

ich bin mir sicher das die größten gangster die arbeitgeber sind.

27.09.2009
22:35
Diebische Mitarbeiter - längst kein Einzelfall
von Otto99 | #14

Ausgerechnet das Beispiel mit dem falsch deklarierten Fleisch zu nehmen, finde ich kontraproduktiv, dann hierbei liegt der Schaden etwas höher, als bei einem Brotbelag. Da erscheint mir eine Bestrafung schon gerechtfertigt.

27.09.2009
14:06
Diebische Mitarbeiter - längst kein Einzelfall
von Esistwieesist | #13

Die diebischste Elster guckts Du hier....https://www.elster.de/< br >
Ist schon wirklich dreist vom Finanzamt, gelle.

27.09.2009
13:02
Diebische Mitarbeiter - längst kein Einzelfall
von Anybody | #12

Die WAZ meldet.
Die größten Diebe sitzen in den Vorstandsetagen.

Das wäre doch einmal eine ehrliche Meldung.

26.09.2009
22:07
Diebische Mitarbeiter - längst kein Einzelfall
von guuderuun | #11

Der deutsche Arbeitgeber zahlt so jämmerliche Löhne ,das er den Diebstahl durch sein Personal,gut verschmerzen kann

26.09.2009
21:25
Diebische Mitarbeiter - längst kein Einzelfall
von NICO | #10

##########Die fünf Damen waren gut organisiert: Monatelang bestahlen die Mitarbeiterinnen eines Dortmunder Supermarktes ihren eigenen Arbeitgeber.
###########


Wie gut organisiert waren denn die Herren Zumwinkel und Co.??

Die hatten oder haben Banken als Organisatoren des Diebstahls am Volksvermögen.

Wenn jemand seinen Arbeitgeber bestiehlt, ist das nicht rechtens und sollte unter Berücksichtigung der Umstände geandet werden.

Wenn jemanden aufgrund der Rechtssprechung für einen Diebstahl in einer Bagatellhöhe die Lebensgrundlage genommen wird, ,
sie wird keinen Job mehr als Kassiererin bekommt,
(es gibt natürlich keine *schwarzen Listen* und deren Austausch bei Lidl-Aldi und Co.)

dann gehört es zu meinem Rechtsverständnis,
dass einem Herrn Zumwinkel und Genossen bewußter Steuerbetrüger keine Möglichkeit mehr eröffnet wird, in Deutschland selbstständig tätig zu werden.

<gruß
Nico

26.09.2009
20:58
Diebische Mitarbeiter - längst kein Einzelfall
von sich-Fragender | #9

Die größten Diebe nach der cDU und FDP sind immer noch die Arbeitgeber im Land. Das ist ja wohl bewiesen, wählt am Sonntag soziale Gerechtigkeit, aber nicht die sPD.

26.09.2009
20:57
Diebische Mitarbeiter - längst kein Einzelfall
von SektoderSelters | #8

Schon vor 30 Jahren ging der Spruch um, daß im Einzelhandel eine Klauquote schon beim Gehalt berücksichtigt ist. Bei den heutigen Gehältern im Einzelhandel scheint diese Quote sehr groß geworden zu sein - also ihr Einzelhändler, jammert nicht, denn ihr habt den Diebstahl ja schon vom Gehalt abgezogen - per Tarifvertrag.

26.09.2009
20:38
Diebische Mitarbeiter - längst kein Einzelfall
von rücksichtsloserfahrradfahrer | #7

Möchte mich ausdrücklich meinen Vorschreibern vollinhaltlich anschließen und betonen, daß hinsichtlich dieses eher schwachen Artikels eines offenbar auch schwachen Journalisten, eigentlich nichts, aber auch gar nichts hinzuzufügen ist!

26.09.2009
20:27
Diebische Mitarbeiter - längst kein Einzelfall
von NICO | #6

Hallo Freunde,

gab es da nicht eineBerufsgruppe, die uns, den deutschen Bürgern um 500 Milliarden Euro abgezockt, bzw aufgrund Ihrer eigennützigen Tätigkeit für Boni betrogen haben.

Und alle haben den goldenen Handschlag für ihren Betrug am Volksvermögen bekommen.

Grüße
Nico

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