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Einsatz-Debatte

Die Bundeswehr darf Geiseln befreien

11.08.2009 | 18:56 Uhr
Die Bundeswehr darf Geiseln befreien

Berlin. Seit Jahren fordern CDU und CSU immer wieder eine Änderung des Grundgesetzes, um den Einsatz der Bundeswehr im Inland zu erlauben. Die SPD will dies nur in engen Grenzen zulassen und lehnt eine Änderung der Verfassung ab.

Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) stößt mit seiner Forderung, die KSK-Spezialkräfte der Bundeswehr zur Geiselbefreiung einzusetzen, auf Widerstand. SPD und Opposition werfen Jung Wahlkampfpopulismus vor. Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) sagte gestern in Berlin, die Befugnisse der Bundeswehr müssten nicht erweitert werden. Bei Geiselnahmen seien alle Optionen offen, auch eine gewaltsame Befreiung.

Der Auftrag der Bundeswehr ist in Artikel 35 und 87 des Grundgesetzes geregelt. Nach Artikel 35 kann die Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unfällen im Inland sogenannte Amtshilfe leisten. Dazu zählen unter anderem technische Hilfe mit schwerem Bergungsgerät oder karitative Aufgaben etwa durch den Sanitätsdienst. Ansonsten darf die Bundeswehr nach Artikel 87 im Inland grundsätzlich nur im Verteidigungsfall eingesetzt werden.

Bei der Abgrenzung gibt es immer wieder schwierige Fragen: So darf die Bundeswehr etwa mit ihren Flugzeugen und Wärmebildkameras bei der Suche nach Opfern von Gewaltverbrechen die Polizei unterstützen. Täter suchen darf sie jedoch nicht. Mit Bergepanzern darf die Bundeswehr eingeschlossene Menschen aus Notsituationen retten. Verboten ist der Bundeswehr aber, mit dem gleichen Panzer Personen aus dem Schussfeld eines Amokläufers zu bergen.

Seit dem Terroranschlag auf das New Yorker World Trade Center fordern Unionspolitiker immer wieder, den Einsatz der Bundeswehr im Inland zur Abwehr von Terrorattacken aus der Luft oder von See durch eine Änderung des Grundgesetzes zu erlauben.

Im Jahr 2005 verabschiedete der Bundestag ein Luftsicherheitsgesetz. Dieses sah vor, dass von Terroristen zum Zweck eines Anschlages entführte Passagierflugzeuge von der Luftwaffe abgeschossen werden durften. Das Verfassungsgericht erklärte diesen Kompromiss jedoch für verfassungswidrig, weil der Staat keine Abwägung Leben gegen Leben treffen dürfe. Seitdem können sich Union und SPD nicht auf eine gesetzliche Neufassung einigen.

Die aktuell von Minister Jung aufgewärmte Diskussion hat mit dem Streit über den Einsatz der Bundeswehr im Innern nicht unmittelbar zu tun. Die Bundeswehr darf von Piraten festgesetzte Geiseln befreien. Eine Änderung des Grundgesetzes, wie von Jung gefordert, ist dafür nicht erforderlich. Das Atalanta-Mandat zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Afrikas sieht Gewalt gegen Seeräuber ausdrücklich vor. Für diese Aufgabe steht die Elitetruppe der Bundeswehr, das Kommando Spezialkräfte (KSK), ebenso zur Verfügung wie die GSG 9 Spezialkräfte der Bundespolizei. Das KSK wurde 1996 gegründet, um „deutsche Staatsbürger aus Krisengebieten und Geiselhaft zu befreien”.

Dass das KSK nicht zur Befreiung der Geiseln auf der Hansa Stavanger eingesetzt wurde, geht auf eine militärische Entscheidung zurück. Nach Ansicht der Befehlshaber ließ die Lage an Bord der Hansa Stavanger eine Geiselbefreiung nicht zu. Das Risiko für Leib und Leben der Matrosen war offenbar zu groß.

Lothar Klein

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Kommentare
13.08.2009
15:44
Die Bundeswehr darf Geiseln befreien
von überschaubar | #3

Das Grundgesetz darf nicht geändert werden! Die Politiker müssen sich ändern und dem Grundgesetz dienen. Haben diese das nicht sogar geschworen??? Politiker, die anders denken, gehören entfernt!!!

12.08.2009
21:26
Die Bundeswehr darf Geiseln befreien
von Klappe zu Affe Tod | #2

Was der Jung dann wohl wirklich vorhatte mit Hilfe einer Verfassungsänderung bleibt dann wohl ein Geheimnis.

11.08.2009
22:50
Blockierter Kommentar.
von Thomas.Lau | #1

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