Das aktuelle Wetter NRW 9°C
Unternehmen

Der ausgeforschte Arbeitnehmer

19.04.2009 | 16:33 Uhr

München. Auch die Drogeriekette Müller forscht offenbar ihre Beschäftigen illegal aus. Das Unternehmen sammle detaillierte Informationen über Krankheiten der Mitarbeiter, berichtete die „Süddeutsche Zeitung”.

Zuvor waren bereits geheime Krankenakten beim Discounter Lidl und in einem Werk des Autobauers Daimler bekannt geworden.

Laut „SZ” müssen Beschäftigte bei Müller regelmäßig Auskunft über ihren Gesundheitszustand geben. Die Erfassung von Krankheitsdaten erfolgt demnach vor allem über ein Formular mit der Überschrift „Krankenrückkehrgespräch”, auf dem das Firmenlogo des Unternehmens sowie die Namen von Einzelfirmen der Drogeriekette stehen. Wer krankheitsbedingt ausfalle, werde nach seiner Rückkehr zum Gespräch mit den Vorgesetzten gebeten, zitiert die „SZ” einen Mitarbeiter. Der Fragebogen werde dann gemeinsam ausgefüllt und anschließend von beiden Gesprächsteilnehmern unterzeichnet.

Wie kann sich der Arbeitnehmer gegen solche Praxis wehren? Bisher gibt es kein spezielles Datenschutz-Gesetz für Arbeitnehmer. Rechtlich bewegen sich Arbeitgeber meist in einer Grauzone. Arbeitnehmer, die krank sind, müssen ihrer Firma keine Angaben über die Krankheit machen. Ausnahmen gibt es, wenn die Krankheit die Einsatzmöglichkeiten einschränkt oder bestimmte Schutzmaßnahmen voraussetzt, wie es etwa bei einer Allergie sein kann. Die Diagnose, die der Arzt auf der Krankmeldung einträgt, geht nur an die Krankenkasse.

Das Bundesdatenschutzgesetz greift nur, wenn Daten systematisch „erhoben” und in einer „Datei” erfasst werden. Wenn etwa eine Marktleiterin aus Gesprächen mitbekommt, dass eine bestimmte Verkäuferin sich ein Kind wünscht, würde eine entsprechende Notiz nicht unter das Gesetz fallen. Würde ein Unternehmen dazu auffordern, solche Informationen gezielt zu sammeln, könnte man eventuell von „Erhebung” sprechen.

Wichtiger für den Arbeitnehmer ist daher das im Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht, das auch den Schutz der Privatsphäre umfasst. Die Gerichte wägen dies gegen die Interessen der Arbeitgeber ab. Auch die Sammlung privater Krankheitsdaten ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer. Wo die Grenzen sind, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) aber noch nicht entschieden.

Eine Überwachung von Arbeitnehmern ist nach der Rechtsprechung des BAG nur dann in Grenzen zulässig, wenn ein konkreter Verdacht anders nicht aufgeklärt werden kann. Beim Einsatz technischer Geräte ist der Betriebsrat zu beteiligen. Der Einsatz von Detektiven, wie er bei Lidl bekannt wurde, ist mitbestimmungsfrei. Nach einem BAG-Urteil von 1998 darf der Arbeitgeber einen Detektiv beauftragen, wenn er „konkrete Anhaltspunkte hat, dass ein Arbeitnehmer krank feiert”. Bestätigt sich der Verdacht, muss eventuell der Arbeitnehmer für die Kosten aufkommen (AZ: 8 AZR 175/97).

Facebook
 
Kommentare
Trackbacks

Die Trackback URL zu diesem Artikel ist: http://www.derwesten.de/services/trackbacks/article/12155/create

Umfrage
Das Aus für die Drogeriekette Schlecker ist besiegelt. Werden Sie Schlecker vermissen?

Das Aus für die Drogeriekette Schlecker ist besiegelt. Werden Sie Schlecker vermissen?

 
Aktuelle Fotos und Videos
SG Massen gegen SC Hamm
Bildgalerie
Fotostrecke
SG Holzwickede vs. SV Langschede
Bildgalerie
Fotostrecke
Schwerer Verkehrsunfall
Bildgalerie
Fotostrecke
Wandern mit der WR
Bildgalerie
Fotostrecke
Aus dem Ressort
Römer im Anmarsch - Baubeginn in Bergkamen
Archäologie
Es war das größte Römerlager nördlich der Alpen und wurde 1905 in Bergkamen-Oberaden entdeckt. Jahrelang durften die Geschichtsfreunde von einem Archäologischen Park an Ort und Stelle nur träumen - im Sommer wird endlich gebaut.
Die Angst vor der Scharia ist größer
Assad-Regime
Er wünscht sich eine syrische Demokratie, doch vor der Revolution und ihren Folgen fürchtet er sich. Deswegen steht Julius Hanna Aydin, Bischof der syrisch orthodoxen Kirche in Deutschland fest hinter Assads Regime. Nahostexperte Jochen Hippler hält das für bedenklich.