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Sozialgericht Dortmund:

Arbeit zum Dumpinglohn sittenwidrig

24.02.2009 | 16:58 Uhr

Dortmund. Arbeitslose müssen nicht zum Dumpinglohn arbeiten. Als „sittenwidrigen Lohnwucher” bezeichnete das Sozialgericht Dortmund einen Stundenlohn von 4,50 Euro und entschied: Weigert sich ein Langzeitarbeitsloser, einen solchen Job anzunehmen, darf ihm nicht das Arbeitslosengeld gekürzt werden.

Im konkreten Fall hatte eine Arbeitslose aus Bochum eine Arbeit bei dem Textildiscounter kik zu einem Stundenlohn von 4,50 Euro (bei einem untersten Tariflohn von 9,82 Euro) abgelehnt. Die ARGE Bochum kürzte daraufhin die Leistungen der Frau für drei Monate um ein Drittel. Zu Unrecht befand das Sozialgericht und hob diese Kürzung wieder auf (Az: S 31 AS 317/07). „Arbeitslosen derartige Stellen mit Hilfe von Sanktionen aufzuzwingen, hieße, Lohndumping behördlicherseits zu unterstützen und das Lohngefüge weiter nach unten zu schrauben”, hieß es in der Begründung.

kik-Pressesprecherin Aniko Nadine Kalle mochte den im Urteil genannten Stundenlohn von 4,50 Euro am Dienstag nicht bestätigen. „Fakt ist bei uns immer mindestens ein Brutto-Lohn von 6,50 bei Packerinnen oder Mini-Jobberinnen”, sagte sie.

Bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di löste die Entscheidung Begeisterung aus: „Dieses Urteil finde ich einfach wunderbar!” freute sich Henrike Greven, Geschäftsführerin des ver.di-Bezirks Mülheim-Oberhausen, der gegen den Textildiscounter Kik in Bönen bereits im Oktober 2007 Anzeige wegen Lohnwuchers gestellt hatte. Das Landesarbeitsgericht Hamm wird darüber Mitte März entscheiden. „Zu sagen, dass solche Stundenlöhne sittenwidrig sind, ist genau unser Ansatz”, so Greven. „Deshalb fordern wir auch einen gesetzlichen Mindestlohn in allen Bereichen von mindestens 7,50 als ersten Einstieg. Dann würden solche Probleme überhaupt erst gar nicht entstehen.” Gleichwohl handle es sich bei dem in Bochum kritisierten Verfahren wohl eher um einen Einzelfall: „Sicher gibt es auch Menschen in den Arbeitsämtern, die sehr unter Druck stehen und als Sachbearbeiter möglicherweise ihre Kompetenzen überschreiten”, räumte die Gewerkschafterin ein. Sie jedoch könne nur von einer guten Zusammenarbeit mit der Arge - etwa in Oberhausen - berichten: „Die Verantwortlichen bemühen sich wirklich, die Menschen in eine für sie zumutbare Arbeit zu vermitteln.”

Übrigens auch in Bochum: „Ich kann gut verstehen, dass das Sozialgericht so entschieden hat. Ich unterstütze seine Einschätzung”, kommentierte selbst der Geschäftsführer Torsten Withake das Urteil in dem Bochumer Fall, den er persönlich jedoch nicht gekannt hatte. Denn auch bei der Arge Bochum sei es eigentlich üblich, Arbeitslosen nur solche Stellen zu vermitteln, die der tariflichen und ortsüblichen Bezahlung entsprechen. „Deshalb kann es auch nicht richtig sein, zu sanktionieren, wenn man eine solche Arbeit nicht annimmt”, räumte Withake ein.

Ulrich Schorn, Pressesprecher des Sozialgerichts Dortmund, bewertete das Urteil keineswegs als ungewöhnlich. „Eigentlich sollte es selbstverständlich sein”, sagte er der WR. „Ungewöhnlich ist nur, dass die Arge die Leute zwingt, solche Arbeit anzunehmen. Aber da kann dieses Urteil für die Zukunft ja vielleicht heilsam sein.”

Katja Sponholz

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Kommentare
08.10.2009
17:41
Arbeit zum Dumpinglohn sittenwidrig
von derpradler | #3

Dem Unternehmer die Konzession nehmen!

27.08.2009
10:38
Arbeit zum Dumpinglohn sittenwidrig
von gajulca | #2

Der Mindestlohn …. Auch für Zusteller der WAZ?!
Als Betroffener bin ich immer wieder begeistert, wie engagiert die WAZ die Mindestlohndiskussion begleitet und in den Kommentaren Mindestlöhne befürwortet. So weit - so gut!
Allerdings scheint weder den Berichterstattern noch den Kommentatoren bekannt zu sein, dass im eigenen Konzern Hungerlöhne für die Zusteller, das wichtige „letzte Glied zum Kunden“ -siehe Stellenangebote! – gezahlt werden, von den Arbeitsbedingungen (Witterung/Nachtzeit) ganz zu schweigen:
Für im Schnitt 100 Zeitungen pro Tag bei einem Zeitaufwand von ca. 70 Minuten und 25 Arbeitstagen je Monat erhalte ich ca. € 4,91 je Stunde, wobei noch eine teilweise zu versteuernde Nachtzulage von durchschnittlich € 1,02 hinzukommt, insgesamt also stolze € 5,93 je Stunde!
Es gibt auch bezahlten Urlaub von 24 Werktagen bei einer 6-Tagewoche, was bedeutet, dass ich tatsächlich 4 ganze Wochen im Jahr frei habe.
Ach ja, hätte ich fast vergessen, Weihnachtsgeld gibt es selbstverständlich auch, wenn nicht die Geschäftsleitung, wie im Vorjahr geschehen und dank des Engagements des einzigen Betriebsrats schließlich verhindert, erneut versucht, die Kostenschraube an uns Zustellern anzuziehen.
Selbstverständlich ist jeder Zusteller für seine witterungsgerechte Bekleidung und Schuhwerk sowie für Leuchtmittel und Batterien selbst verantwortlich und trägt hierfür auch die Kosten.
Wenn das Auto für die Zustelltätigkeit benutzt wird, was in vielen Revieren notwendig ist, wird dies mit einer Vergütung von € 0,21 je im Revier gefahrenen km abgegolten, wobei es keine Rolle spielt, dass die Fahrzeuge durch ständiges stop-and-go außerordentlich stark beansprucht werden. Auch für verstärkte Verschmutzung der Fahrzeuge, gerade in ländlichen Revieren, erfolgt kein Ausgleich.
Ich würde mich freuen zu dieser Thematik in der WAZ einen Bericht zu lesen, glaube aber nicht wirklich an Wunder!

20.08.2009
17:16
Arbeit zum Dumpinglohn sittenwidrig
von BruttoNetto | #1

Sind die Angaben der Stundenlöhne nun in brutto oder in netto angegeben?

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