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Höhere Tarife durch Unisex-Tarife bei Versicherungen?

13.11.2012 | 19:58 Uhr
Höhere Tarife durch Unisex-Tarife bei Versicherungen?
Ob Männlein oder Weiblein – für Versicherungen muss das bald gleichgültig sein.Foto: dapd

Dortmund.   Am 21. Dezember 2012, ändert sich Grundlegendes auf dem deutschen Versicherungsmarkt. Ab dann dürfen in weiten Teilen nur noch „Unisex-Tarife“ angeboten werden. Das heißt, keine Differenzierung mehr nach Geschlecht. Für einige Versicherungstypen hat das kaum Auswirkungen, für manche bedeutet es aber, dass sie über 50 Prozent teurer werden dürften.

In gut fünf Wochen, am 21. Dezember 2012, ändert sich Grundlegendes auf dem deutschen Versicherungsmarkt. Ab dann dürfen in weiten Teilen nur noch „Unisex-Tarife“ angeboten werden. Das heißt, keine Differenzierung mehr nach Geschlecht. Für einige Versicherungstypen hat das kaum Auswirkungen, für manche bedeutet es aber, dass sie über 50 Prozent teurer werden dürften. Ein Überblick.

Warum werden die Unisex-Tarife eingeführt?

Die EU schreibt es vor. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Berechnung von Versicherungstarifen unabhängig von Geschlechtsfaktor erfolgen muss. Verträge, die ab dem 21. Dezember 2012 abgeschlossen werden, müssen also „neutral“ berechnet sein.

Betrifft das alle Versicherungen?

Nein, aber viele. Betriebliche Altersvorsorge ist bislang von dieser Regelung noch ausgenommen. Die Versicherungswirtschaft kritisiert das, weil sie Wettbewerbsverzerrung zu Lasten anderer Altersvorsorgeformen befürchtet. Bei Riesterverträgen etwa gilt Unisex bereits seit 2006. Veränderungen gibt es bei der Rürup-Rente (Basis-Rente), der privaten Rente, bei Kapitalbildenden Lebensversicherungen (LV) und Risiko-LV. Außerdem bei Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsversicherung, privater Krankenversicherung, KFZ-Versicherung: und Unfallversicherung (siehe Grafik).

Bei Risikolebensversicherungen wird es für Frauen zum Beispiel erheblich teurer. Lohnt sich jetzt noch ein schneller Abschluss?

„Versicherungsschutz, der vielleicht erst in ein paar Jahren benötigt, aber heute abgeschlossen wird, rechnet sich nicht“, warnt Elke Weidenbach, Expertin der Verbraucherzentrale NRW. Momentan werde die Situation von einigen schwarzen Schafen ausgenutzt und „viel Quatsch angeboten“. Umgekehrt heißt das aber, wer ohnehin überlegt, beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Risikolebensversicherung abzuschließen, sollte sich noch einmal Gedanken machen.

Die Beiträge sinken nicht gleichermaßen für das eine Geschlecht, wie sie für das andere Geschlecht steigen. Woran liegt das?

Die Versicherungswirtschaft begründet das mit Risikoabsicherung, weil sie nicht genau wissen, wie viele Frauen und Männer den neuen Unisex-Tarif wählen werden. Deshalb beruhen die Beitragsberechnungen der Versicherungsmathematiker auf Schätzungen. Liegen sie daneben, haben sie dafür den finanziellen „Puffer“ eingebaut. Der ist der Grund dafür, dass die Neuregelung unter dem Strich zu einer Verteuerung führt. „Das Versichertenkollektiv muss die Änderung tragen können, deswegen ist der Puffer in Ordnung“, sagt Weidenbach.
Was passiert mit laufenden Versicherungsverträgen?
Unisex gilt nicht für bestehende Verträge. Aber Achtung: Immer dann, wenn eine Vertragsänderung die Zustimmung beider Parteien erfordert, kommt das einem Neuabschluss gleich, ab dann wird der Beitrag neu berechnet. Zum Beispiel bei nachträglicher Einführung einer Dynamik (Beitragsanpassung an die Inflation). Kommt es zu „normalen“ Beitragsanpassungen, gilt das nicht als Neuabschluss. Unisex gilt in jedem Fall, wenn der Vertragsabschluss erst nach dem 21. Dezember erfolgt. Wenn das Angebot vor dem 21. Dezember erfolgt, der Abschluss aber nach dem Stichtag. Außerdem, wenn ein auslaufender Vertrag erst nach dem Stichtag verlängert wird.

Jens Helmecke

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