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Gelieferte Pizza kostet bald mehr Mehrwertsteuer

Gelieferte Pizza kostet bald mehr Mehrwertsteuer

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Foto: AFP
Bringdienste von Restaurants sollen künftig 19 statt sieben Prozent Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen. Diese Reform plant die Bundesregierung und reagiert damit auf Urteile, die unterschiedliche Mehrwertsteuersätze beanstandeten.

Berlin. 

Wer sich die Pizza Hawaii, Peking-Ente oder die Party-Platte vom Metzger gern direkt nach Hause liefern lässt, muss demnächst wohl tiefer in die Tasche greifen: Das Bundesfinanzministerium bereitet eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für solche Außer-Haus-Dienstleistungen vor: Statt des bisher ermäßigten Steuersatzes von sieben Prozent würde der normale Satz von 19 Prozent fällig. Bislang wird geprüft, entschieden ist noch nichts, aber das Ministerium findet wohl keinen anderen Weg im Wirrwarr der Mehrwertsteuer-Regelungen.

Den Anlass geben diesmal Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs: Danach sind nur einfachste Imbissgerichte wie Würstchen oder Pommes frites, die lediglich heiß gemacht werden, als Standardspeisen ermäßigt zu besteuern. Stellt sich der Kunde die Lieferung selbst zusammen, überwiege dagegen der Dienstleistungscharakter – schon werden 19 Prozent fällig. Nur ein einziges Dienstleistungselement reiche dafür aus, urteilte der Bundesfinanzhof vor wenigen Wochen im Fall eines Fleischers aus Lemgo. Betroffen von dem Urteil sind Catering-Betriebe, aber auch Pizza-Boten, China-Taxis und andere Essens-Lieferanten.

Ob und um wie viel teurer die Bringpizza wird, lässt sich nur schätzen. Von einer für sieben Euro verkauften Pizza bleiben der Pizzeria derzeit 5,88 Euro, wenn sie im Haus verzehrt wird. Bei einer Auslieferung bleiben wegen der ermäßigten Steuer 6,54 Euro. Der Preis ist also eine Mischkalkulation. Wer seinen Umsatz zum Großteil mit Lieferservice bestreitet, wird um Preiserhöhungen kaum herumkommen, ihm fehlen je Pizza immerhin 66 Cent.

Currywurst im Stehen kostet weniger Steuern

Der Steuer-Ärger ist kein Einzelfall: 2011 entschied der Bundesfinanzhof, dass Imbissbudenbesitzer zwar für eine im Stehen verzehrte Currywurst nur sieben Prozent Umsatzsteuer abführen müssen – aber 19 Prozent, wenn sich der Kunde an der Bude an einen Tisch setzt und dort isst.

Der Hotel- und Gaststättenverband fordert, für alle Speisen den ermäßigten Steuersatz zu nehmen, um Abgrenzungsprobleme zu beenden. Doch im Finanzministerium heißt es, es werde wohl zur höheren Besteuerung kommen; Angebote wie Essen auf Rädern für Senioren sollen möglichst ausgenommen sein.