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Markenstreit

Aldi Süd siegt im Streit um "Flecki"-Pudding gegen Dr. Oetker

24.07.2012 | 10:56 Uhr
Aldi Süd siegt im Streit um "Flecki"-Pudding gegen Dr. Oetker
Aldi Süd darf seinen Pudding "Flecki" weiter verkaufen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies am Dienstag die Berufung des Bielefelder Lebensmittelkonzerns Dr. Oetker zurück.Foto: dapd

Düsseldorf.  Im Streit um einen gefleckten Pudding für Kinder hat der Lebensmittelkonzern Dr. Oetker eine Schlappe erlitten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass Aldi Süd seinen Pudding "Flecki" weiter verkaufen darf. Die Richter sahen den Oetker-Pudding "Paula" nicht in unlauterer Weise kopiert.

Die Supermarktkette Aldi Süd darf ihren Kuhflecken-Pudding "Flecki" weiterhin verkaufen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Dienstag und wies einen Berufungsantrag von Dr. Oetker gegen ein Landgerichtsurteil zurück.

Das OLG schloss sich im Grundsatz der Auffassung des Landgerichts an, dass "Flecki" das Geschmacksmuster, das Dr. Oetker für "Paula" zusteht, nicht verletzt. Auch ahme "Flecki" den Pudding "Paula" nicht in unlauterer Weise nach.

Gericht prüft "Kulminationspunkte" und Maserung des Puddings

Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits am 1. März einen Eilantrag von Dr. Oetker auf ein europaweites Verkaufsverbot für den "Flecki"-Pudding abgelehnt (Az.: 14c O 302/11). Das OLG musste in zweiter Instanz über die Forderung von Dr. Oetker nach einem Verbot entscheiden.

Das OLG prüfte beim Konkurrenten "Flecki" nun "Kulminationspunkte" sowie "Drehung" und "Maserung" der Puddingmischung. Das Gericht kam dabei zu dem Schluss, dass sich das Aldi-Produkt gegenüber "Paula" ausreichend unterscheide. Auch das Schriftbild auf der Verpackung lasse bei "Flecki" keine Verwechslung mit "Paula" aufkommen. Somit werde das sogenannte Geschmacksmuster des Oetker-Artikels nicht verletzt.

Schlappe für Dr. Oetker hatte sich bereits angedeutet

Bereits in der mündlichen Verhandlung Ende Juni hatte sich abgezeichnet, dass die Richter zugunsten von Aldi entscheiden würden. Für ein europaweites Verkaufsverbot seien die Unterschiede zwischen "Flecki" und "Paula" zu groß, hatte der Vorsitzende Richter da gesagt. Das Landgericht hatte argumentiert, dass auch andere Hersteller als Dr. Oetker die Möglichkeit haben müssten, kindgerechten Pudding herzustellen. Dabei im Design auf die Kuh zurückzugreifen, sei naheliegend.

Beide Süßspeisen, um die über Monate gestritten wurde, bestehen aus Vanille- und Schokopudding. Die Verteilung des Puddings erinnert dabei ans fleckige Fell einer Kuh.

Dr. Oetker kann gegen die OLG-Entscheidung mit dem Antrag auf ein sogenanntes Hauptverfahren ein weiteres Rechtsmittel einlegen. Darüber werde man zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, sagte ein Konzernsprecher. (dapd/afp/we)

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Kommentare
24.07.2012
11:20
Aldi Süd siegt im Streit um
von ExWalsumer | #2

Schön, das diesmal mehrere Gerichte dem Abmahnwahn ein Ende setzten. Zwar könnte man da schon von einer Art Kopie sprechen, der Vergleich liegt mir sehr nahe, aber wenn man nur durch Gerichtsurteile es schaffen kann die Konkurenz auszuschalten anstatt durch Preis/Leistung zu überzeugen werde ich mir überlegen auf Cr. Oetker-Produkte zu verzichten.

24.07.2012
11:17
Aldi Süd siegt im Streit um
von MeisterRosenfeld | #1

"Kindgerechter Pudding"..ich lach mich weg haha.

1 Antwort
Aldi Süd siegt im Streit um
von jhgschalker | #1-1

Natürlich !! Wenig Zucker und so !! haha

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