Ärzte dürfen Geschenke von Pharmafirmen annehmen
22.06.2012 | 14:16 Uhr 2012-06-22T14:16:00+0200
Karlsruhe. Ärzte, die Provisionen von Pharmafirmen annehmen, machen sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar. Umgekehrt machen sich Pharmareferenten, die Gelder anbieten, nicht der Bestechung schuldig. Das entschied der Bundesgerichtshof.
Kassenärzte machen sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar, wenn sie von einem Pharmaunternehmen Geld dafür annehmen, dass sie dessen Medikamente verschreiben. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil, das am Freitag in Karlsruhe veröffentlicht wurde. Auch die Unterhändler der Pharmafirmen können nicht wegen Bestechung bestraft werden. Ärzte- und Pharmavertreter lobten die Entscheidung. Die Krankenkassen warnten davor, das Urteil als "Freifahrtschein" zu verstehen.
Im Urteil heißt es, Ärzte handelten bei der Verordnung von Medikamenten nicht als Amtsträger oder Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen. Ein Gericht könne nur das geltende Strafrecht auslegen. Es sei Sache des Gesetzgebers, darüber zu entscheiden, ob er "Korruption im Gesundheitswesen" für strafwürdig hält und deshalb neue Straftatbestände schaffen will.
Dem Urteil lag der Fall einer Pharmareferentin zugrunde, die Ärzten Schecks in einem Gesamtwert von 18.000 Euro übergab. Das Geld wurde nach einem Prämiensystem verteilt. Die Mediziner erhielten fünf Prozent des Herstellerpreises, wenn sie die Medikamente des Pharmaunternehmens verordneten.
Die Pharmareferentin wurde zunächst vom Landgericht Hamburg wegen Bestechung zu einer Geldstrafe verurteilt. Auf ihre Revision legte der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat die Rechtsfrage dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vor.
Zustimmung von Ärzten und Pharmavertretern
Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, begrüßte die Entscheidung. Der Bundesgerichtshof betone zu Recht, dass der freiberuflich tätige Kassenarzt weder Angestellter noch Funktionsträger einer öffentlichen Behörde sei. Erst jüngst habe der Deutsche Ärztetag in Nürnberg vehement auf die Gefahren hingewiesen, die mit "einer Degradierung von Ärzten zu Erfüllungsgehilfen und Beauftragten der Krankenkassen" verbunden wären. Ähnlich äußerten sich die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.
Zustimmung kam auch aus der Pharmabranche: "Die heutige Entscheidung hat die unabhängige Stellung des niedergelassenen Arztes im Gesundheitssystem gestärkt und schützt so langfristig auch das Vertrauen der Patienten", sagte die Hauptgeschäftsführerin des Verbands der forschenden Pharma-Unternehmen, Birgit Fischer. Ärzte könnten sich weiter als "Angehörige eines freien Berufs" sehen.
Die Krankenkassen betonten dagegen, das Urteil sei kein "Freifahrtschein" für die Ärzte und Pharmareferenten. Viel eher handele es sich um einen "klaren Auftrag an den Gesetzgeber, die in diesem Rechtsstreit sichtbar gewordenen Lücken im Strafrecht zu schließen", sagte das Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbands, Gernot Kiefer. (dapd)

20:31
#13-1:
Dann wird es wohl höchste Zeit, ein aktuelles Gesetz zu schaffen, was die Bestechungen beendet. Warum kommt das mit Sicherheit nicht??? Eben, wegen gewollter Verfilzung.
Genau aus diesem Grund, nämlich weil die Gesetze immer wieder erweitert und aktuellen Ereignissen angepaßt werden, sind sie so umfangreich und kompliziert geworden.
Nur noch Juristen haben nach langjährigem Studium eine Chance einzelne Bereiche davon zu verstehen. In der Gesamtheit ist niemand dazu in der Lage. Selbst die nicht, die die Gesetze machen. Das ist die angeblich gewollte Verfilzung...
20:09
Ein Mensch mit gesundem Verstand versteht so ein Urteil nicht. Wie verfilzt ist unser Land eigentlich???
Die Richter können nur anhand von Gesetzen urteilen und nicht danach was sie für richtig oder falsch halten. Für die komplizierten Gesetzestexte, die so kompliziert sind weil der Gesetzgeber versucht hat alle möglichen Eventualitäten abzudecken, was ihm offenbar nicht immer gelungen ist, können die Richter nichts.
In der Bibel haben schon die zehn Gebote seitenweise, ausführliche und komplizierte Ausführungsbestimmungen. Gab´s da auch schon Verfilzungen? So einfach ist die Sache mit den Gesetzen also nicht...
20:51
Was war Kollege Rösler von der FDP mal im Originalberuf, bevor er als
Minister dilletierte ?
Klassenbester in der Baumschule
13:54
wer selten bis gar nicht zum Arzt geht, lebt gesünder. Merk nicht nur ich, sagte mir sogar mal mein Zahnarzt :-)
18:45
Die obersten Richter sprechen klar von "Korruption im Gesundheitswesen", die aber kein Straftatbestand ist, weil der Gesetzgeber dies für die Berufsgruppen der Kassenärzte sowie Ärzte- und Pharmavertreter nicht unter Strafe gestellt hat.
Es geht also wieder einmal um ein zu schwammig formuliertes Gesetz. Dafür können die Richter nichts, sie können nur anhand der Gesetze urteilen - und nicht nach gesundem Menschenverstand.
Wieviel dem Gesetzgeber, sprich der Regierung, daran liegt dies zu ändern, wird man sehen. Wenn ihr überhaupt etwas daran liegt...
Dagegen braucht sich niemand wundern, wenn die Korruption in diesem Bereich nach diesem Urteil ungeahnte Ausmaße annimmt. Manchmal erreicht man mit einer Klage leider das genaue Gegenteil von dem was wünschenswert wäre...
16:35
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11:13
Das Urteil ist kein Hohn. Ein Hohn ist es aber, dass in diesem Fall Bestechung keine ist! Liebe Politiker, ran an die Eisen und ändert die Gesetze!
glaube kaum, dass das passieren wird. Sonst verteilt die Pharma weitere Geschenke und das Thema Gesetzesänderung ist vom Tisch.
09:17
Schon merkwürdig was der BGH da so vor sich hin urteilt...werden neuerdings Ärzte und Pharmavertreter schon Richter?
Oder verkehren die Richter nur in diesen Kreisen?
sie Urteilen nach den Gesetzestexten und da seh ich das Problem.
02:12
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23:38
vielleicht fällt die eine oder andere gabe für die richter ab-für so ein wohlwollendes urteil