Medizin
Wie funktioniert die Gesundheitskarte?
22.05.2009 | 20:40 Uhr 2009-05-22T20:40:00+0200Dortmund. Der Deutsche Ärztetag hat sich in Mainz für die Fortführung intensiver Tests der elektronischen Gesundheitskarte ausgesprochen. Die Ärzte fürchten bürokratischen Mehraufwand. Datenschützer fürchten den gläseren Patienten.
Welche Vorteile bietet die elektronische Karte?
Die Karte soll die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung verbessern. Sie dient als Versicherungsnachweis und berechtigt zur Inanspruchnahme von vertragsärztlichen Leistungen.
Sie enthält im Gegensatz zur alten Karte einen Mikrochip, der umfassende Patientendaten enthält. Die Nutzung der Datenspeicherung soll für Versicherte freiwillig sein.
Was gehört zu dem Pflichtteil der Karte?
Zum Pflichtteil gehören Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift. Darüber hinaus finden sich die Versichertennummer, der Status (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner) und der persönliche Zuzahlungsstatus. Die Rückseite ist für die Aufnahme der Europäischen Krankenversicherungskarte reserviert.
Für alle Versicherten, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, muss die Karte mit einem Foto ausgestattet sein. Das elektronische Rezept gehört ebenfalls zu den Pflichtanwendungen.
Was ist freiwillig?
Die Karte ermöglicht die Speicherung medizinischer Daten. Dazu gehören zum Beispiel Daten, mit denen in Notfällen eine gezieltere Behandlung erreicht werden kann, weil dem Arzt zusätzliche, manchmal lebensrettende Informationen zur Verfügung stehen.
Mit der Karte ist auch eine freiwillige Arzneimitteldokumentation verbunden. Diese gibt einen Überblick über eingenommene Medizin. Dadurch sollen gefährliche Wechselwirkungen und Unverträglichkeiten eingedämmt werden. Jeder Versicherte kann seine Daten einsehen.
Wird eine Organspendeerklärung Pflicht?
Die Aufnahme der Erklärung ist freiwillig.
Ist die Karte auch in anderen europäischen Staaten gültig?
Derzeit noch nicht, entsprechende Möglichkeiten sollen aber entwickelt werden.
Wie sicher ist die Karte?
Laut Vorgabe dürfen nur Personen zugreifen, die zu den im Gesetz festgelegten Berufsgruppen gehören und durch den Patienten ausdrücklich autorisiert wurden. Hierzu gehören z.B. Ärzte oder Apotheker. Der Schutz der Patientendaten ist gesetzlich verankert.
Mittels der Gesundheitskarte gespeicherte Informationen können nur gelesen werden, wenn der Patient dem zustimmt. Jeder Versicherte verfügt über eine persönliche PIN-Nummer, wie bei der EC-Karte.
Die Daten werden, sobald sie die Arztpraxis oder das Krankenhaus verlassen, individuell verschlüsselt. Im Notfall kann ein Rettungsdienst auch ohne PIN auf die Notfalldaten zugreifen.
Was passiert bei einem Krankenkassenwechsel?
Die Weiternutzung der Daten muss auf Wunsch des Patienten von den Kassen sichergestellt werden.
Was kostet die Einführung?
Je nach Ausgestaltung wird die gesamte Einführung der elektronischen Gesundheitskarte Investitionen von bis zu 1,4 Milliarden Euro erfordern.
Welche Einsparungen lassen sich erzielen?
Allein die Einführung des elektronischen Rezepts zusammen mit der Arzneimitteldokumentation kann zu Entlastungen der gesetzlichen Krankenversicherung führen.
Hinzu kommen Kostenreduzierungen durch die Verringerung von Doppelbehandlungen, die Reduzierung von Arzneimittelkomplikationen und die schnellere Verfügbarkeit von Behandlungsdaten.
Von wem erhalte ich die Karte und was kostet sie?
Alle Versicherten erhalten die neue Karte kostenlos von ihrer Krankenkasse.
Ab wann gibt es die Karte?
In Testgebieten wird die Karte bereits verteilt. Für alle anderen fällt der Startschuss im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in der 2. Jahreshälfte 2009.

10:50
Da kann ich Holz-Auge nur zustimmen. Es wird immer einen Weg geben an solche Daten zukommen. Sieht man ja an den Kreditkarten Betrügern. Diese lassen sich auch immer was neues einfallen.
Gruß
Volksphone
13:48
@ 3
egkexperte
Unsere Daten waren noch nie sicher und werden auch nie sicher sein. So viel ist sicher.
13:10
da verliere ich meine Karte und jeder rettungsassistent kann auf die daten zugreifen?
Da kasnn ich die PIn gleich auf dei karte schreiben.
Wer schützt uns vor dem Überwachungswahn?
Ich will meinen alten Behandlungsschein zurück.
Der ist billig und umweltfreundlich in der Herstellung.
23:24
Bedeutet das elektronische Rezept, daß man auch bei Wiederholungsrezepten immer erst zum Arzt muß, und sich es sich nicht zur Apotheke schicken lassen kann?
19:58
Die Karte ist gut. Der Datenschutz ist gewährleistet.
Gläsern wird hierdurch kein Patient. Der Patient wird durch die Karte
erstmalig Herr seiner eigenen Daten und bestimmt selbst, ob er medizinische
Daten gespeichert haben will oder nicht. Jederzeit kann er von seiner
freiwilligen Entscheidung zurücktreten.
Gut ist es das ich mit den freiwilligen Modulen (Notfalldaten oder
elektron. Patientenakten) endlich meine Befunde von Arzt zu Arzt tragen
kann ohne mir alles merken zu müssen. Besser wäre es, wenn die
Praxiscomputersysteme kompatibel werden.
Transparenter wird durch die Karte nur der Arzt. Aber ist die Ablehnung der
Ärzteschaft vielleicht nur deswegen so geballt, weil diejenigen Kritiker
etwas zu verbergen haben. Wer von den Ärzten nichts zu verbergen hat, der
brauch die Transparenz seiner Abrechnungsdaten nicht fürchten. Insbesondere
die vorgeschobene heuchlerische Instrumentalisierung der Patienten finde
ich unmöglich. Ich will mich als Patient nicht instrumentalisieren lassen.
Mir sollen die Mediziner helfen und keine Politik mit mir machen.
Es sollen ja 5 Mrd. Euro Wirtschaftlichkeitsreserven im System sein, wenn
alle Betrügereien durch Leistungserbringer vermieden werden können.
07:10
Der Bürger wird immer mehr gläsern. Doppelbehandlungen kann man mit dem Hausarztmodel entgegentreten und zum beispiel könnte die Krankenkasse bei Verstößen dagegen eine Kostenrückerstattung für Doppelbehandlung beim Versicherten einfordern. Der Pflichtteil der Karte läßt schon heute erkennen ob der Inhaber Versicherter ist. Ein Lichtbild halte ich persönlich für angebracht um Mißbrauch vorzubeugen.
22:56
Die Chipkartenlobby wird sich - wie auch bei dem neuen Ausweis/Führerschein, etc, etc, - durchsetzen. Spätestens nach der BT-Wahl kriegen wir die volle Ladung inkl. dieses Überwachungsinstrumentes als letztes Glied in der Schnüffelstaat-Kette.