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Zeitungszeugen : Nachdruck von Nazi-Zeitungen umstritten

Politik, 23.01.2009, Jan Philipp Bensmann

Dortmund. Ist Nazi-Propaganda in Deutschland am Kiosk zu haben? Das behaupten Gegner des Projekts „Zeitungszeugen“. Das bayerische Finanzministerium stellte jetzt Strafantrag gegen die Herausgeber kommentierter Zeitungsnachdrucke aus der NS-Zeit.

Das Magazin Zeitungszeugen. (ddp) Foto: ddp

Der Respekt gegenüber Holocaust-Opfern und das Copyright des Freistaats würden missachtet. Auch zivilrechtlich will man gegen den Nachdruck der Nazi-Zeitungen vorgehen.

Doch das Projekt hat auch Fürsprecher. Dienstagnachmittag, TU Dortmund. In der Vorlesung „Einführung in die Journalistik“ diskutieren Studenten über das Thema. Ihr Professor, Horst Pöttker, ist Mitglied des 10-köpfigen Beraterteams von „Zeitungszeugen“. Gegenüber den Studenten rechtfertigt er das Vorgehen. Er gibt ihnen aber auch die Pressemitteilung des bayerischen Finanzministeriums zu lesen. In Gruppen werden Argumente für beide Seiten gesucht. „Wer den Nachdruck von Nazi-Zeitungen verbietet, müsste auch die NPD verbieten“, meint Natalie Klinger. „Außerdem ist das Projekt gerade für Journalistik-Studenten interessant.“ Johannes Zuber erklärt: „Es ist das Prinzip der Demokratie, dass Leute sich selbst eine Meinung bilden können.“

300 000 Exemplare Startauflage 

Ein Nachdruck der Nazi-Zeitung "Voelkischer Beobachter" in der Zeitschrift "Zeitungszeugen". Foto. ap Foto: AP

Der britische Verlegers Peter McGee plant, insgesamt 51 Ausgaben von „Zeitungszeugen“ herauszubringen, jeweils im Abstand von einer Woche. Die erste Nummer, die den Tag nach der so genannten Machtergreifung behandelte, kam am 7. Januar dieses Jahres in die Läden. 300 000 Exemplare wurden gedruckt. In der juristischen Auseinandersetzung steht also viel auf dem Spiel. Wenn Bayern sich durchsetzt und eine einstweilige Verfügung erwirkt, dürfen keine Zeitungen mehr nachgedruckt werden. Alle Exemplare, die noch im Umlauf sind, müssten eingezogen werden – ein wirtschaftliches Desaster.

Neben der juristischen Seite hat der Streit aber auch eine moralische Ebene. Das bayerische Finanzministerium begründet seine Ablehnung von „Zeitungszeugen“ mit der politischen Verantwortung. Die „Wiederverbreitung nationalsozialistischer Propaganda“ müsse unterbunden werden, teilte das Ministerium in einer Pressemitteilung mit. Darum nehme der Freistaat bei der Verwaltung der Rechte seit Jahrzehnten eine restriktive Haltung ein. „Abdruckgenehmigungen für Gesamtwerke werden weder im In-, noch im Ausland erteilt“, heißt es. „Diese Haltung ist auch vor dem Hintergrund der Verantwortung und des Respekts gegenüber den Opfern des Holocausts zu sehen, für die Neuveröffentlichungen immer wieder einen Affront und eine Konfrontation mit ihren Leiden darstellen.“ Aufgrund der Missbrauchsgefahr in nationalsozialistischen Kreisen könne die Vorgehensweise von „Zeitzeugen“ nicht akzeptiert werden.

Professor glaubt an mündige Bürger 

Ein Journalist liest "Zeitungszeugen". Foto: afp Foto: AFP

Prof. Pöttker sieht die Sache anders. Die Argumentation Bayerns müsse man zwar ernst nehmen. Er glaubt aber an die Mündigkeit der Bürger. „60 Jahre nach Kriegsende brauchen wir keinen pädagogischen oder paternalistischen Umgang mit dem NS-Propaganda-Material mehr“, meint Pöttker. Das gelte nicht nur für die Zeitungen, sondern zum Beispiel auch für Propagandafilme aus den Kriegsjahren.

Wie Pöttker erläuterte, kann die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit in drei Fällen eingeschränkt werden: durch Persönlichkeitsrechte, die nicht verletzt werden dürfen, durch Regelungen zum Jugendschutz und durch allgemeine Gesetze, wie zum Beispiel Strafrechtsnormen, die das Leugnen des Holocausts unter Strafe stellen. Alle drei Fälle seien bei „Zeitungszeugen“ jedoch nicht gegeben.

Zudem seien die Zeitungsnachdrucke mit beigelegten Kommentaren von Historikern versehen.

Ein ähnliches Projekt wie „Zeitungszeugen“ sei außerdem schon in Österreich unter dem Titel „NachRichten“ durchgeführt worden. Dabei seien bereits Nachdrucke des „Völkischen Beobachters“ verkauft worden, ohne dass Bayern wegen einer möglichen Copyright-Verletzung protestiert habe.

"Interessant und erschreckend zugleich"

Ulrich Sander, der Landessprecher NRW der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), erzählt: „Ich habe die erste Ausgabe der Zeitungszeugen gekauft und fand sie interessant und erschreckend zugleich.“ Besonders erschreckt habe ihn, dass das Nazi-Blatt „Der Angriff“ keine Information, sondern nur Beschimpfungen von Juden und Linken enthalten habe. Er hält das Zeitungszeugen-Projekt nicht für ausreichend, um aufzuklären. Wissen über das Dritte Reich müsse vor allem an den Schulen vermittelt werden.

Die Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, hat ebenfalls Bedenken. „Das Ansinnen ist aus wissenschaftlicher Sicht völlig legitim“, gesteht sie zu. Doch: „Wenn nur die Zeitungen und die darin auch enthaltene nationalsozialistische Propaganda, die deutlich abgesetzt von den Kommentierungen veröffentlicht wird, zur Kenntnis genommen würden, wäre dies fatal.“ Als Überlebende der Schoa seien diese Texte für sie weit mehr als nur interessante, historische Quellen. „Sie sind Teil einer grauenvollen Wirklichkeit.“

Das bayerische Finanzministerium macht die Rechte an den Nazi-Zeitungen „Völkischer Beobachter“ und „Der Angriff“ geltend. Der „Völkische Beobachter“ ist im Franz-Eher-Verlag erschienen, dem Verlag der NSDAP, der seinen Sitz in München hatte. Nach dem Krieg fielen alle Rechte des Verlags an den Freistaat Bayern, der sie bis heute innehat. Das bayerische Finanzministerium macht auch die Rechte an der von Joseph Goebbels herausgegebenen Zeitung „Der Angriff“ geltend. „ ,Der Angriff’“ ist aber gar nicht im Eher-Verlag erschienen, sondern in Berlin“, erklärt Prof. Horst Pöttker, Journalistik-Professor an der TU Dortmund und Mitarbeiter von „Zeitungszeugen“. Pöttker hat Zweifel, ob ein Verlag überhaupt das Copyright an Zeitungen geltend machen kann. Möglicherweise lägen die Rechte auch bei den Einzelautoren. Außerdem habe das Copyright lediglich einen ökonomischen Sinn. „Das Copyright existiert, damit man mit Publizistik Geld verdienen kann“, meint der Professor. Das strebe Bayern aber überhaupt nicht an.

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