Experten warnen vor neuem Jugendschutzgesetz : Filmzensur durch die Hintertür

Professionelle Jugendschützer sind nicht zu beneiden. Das gilt vor allem für den Filmbereich. Wie soll man einem Laien beispielsweise begreiflich machen, wo eine „einfache Jugendgefährdung” aufhört und eine „schwere Jugendgefährdung” beginnt?
Professionelle Jugendschützer sind um ihre Arbeit nicht zu beneiden. Das gilt vor allem für den Filmbereich. Wie soll man einem Laien beispielsweise begreiflich machen, wo eine „einfache Jugendgefährdung” aufhört und eine „schwere Jugendgefährdung” beginnt?
Nun beabsichtigt die Bundesregierung, die Grauzone noch zu erweitern. Eine geplante Gesetzesänderung sieht vor, einen neuen Begriff einzuführen: Videospiele oder Filme sollen keine Kennzeichnung bekommen, wenn die Gewaltdarstellungen „das Geschehen beherrschen”. Für die betroffenen Bildmedien wäre dies fatal. Die Verweigerung eines Kennzeichens darf nicht verwechselt werden mit dem Urteil „Keine Jugendfreigabe”, das dem früheren „Nicht freigegeben unter 18 Jahren” entspricht. Erhält etwa ein Film hingegen keine Kennzeichnung, darf es auch nicht beworben werden. Das Werk dürfte zwar öffentlich gezeigt werden, aber jeder Hinweis auf die Vorführung wäre strafbar. Faktisch kommt das Verdikt somit einer Zensur gleich. Aus Sicht der Filmwirtschaft bewegt sich die geplante Verschärfung daher in der Nähe zum Verfassungsverstoß, denn so lange ein Film nicht gegen das Strafgesetzbuch verstößt, also nicht zu Rassenhass aufruft, Nazi- oder Kriegs-Propaganda betreibt oder zu Straftaten auffordert, ist er nicht verboten.
„Es kann nicht sein”, kritisiert Christiane von Wahlert, Geschäftsführerin der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) wie auch der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO), „dass ein Film aus Gründen des Jugendschutzes auch Erwachsenen nicht zugänglich ist. Das ist ein Konstruktionsfehler. So etwas gibt es nur in Deutschland”. Man könnte mit einem Achselzucken über die Sache hinweggehen: Die Politik mag bei ihrer Verschärfung des Jugendmedienschutzes übers Ziel hinausschießen, doch die Maßnahme wird vor allem Filme wie „Hostel” oder „Saw” treffen, in denen munter gemetzelt wird; die weitaus überwiegende Mehrheit der Kinofans hat keinerlei Interesse an solchen „Splatter”-Filmen und wird ihnen keine Träne nachweinen.
Doch es geht ums Prinzip, wie Christiane von Wahlert klarstellt: „Jugendschutz darf nicht zur Geschmackszensur werden”. Die Geschäftsführerin der FSK mag solche Filme auch nicht. Sie macht sich trotzdem für sie stark, getreu der Maxime von Rosa Luxemburg, dass Freiheit immer die Freiheit der Andersdenkenden sei.
Ziel des Entwurfs für eine Neufassung des Jugendschutzgesetzes, der noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll, sind eigentlich die so genannten Killerspiele; dass es auch die Filmwirtschaft treffen wird, ist gewissermaßen ein Kollateral- schaden. Dabei gibt es nach Meinung ausgewiesener Jugendschützer keinerlei Handlungsbedarf, im Gegenteil. Bereits jetzt bekommen „jugendgefährdende Trägermedien” (also Spiele und Filme) keine Freigabekennzeichnung, wenn sie „besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten”.
Schon diesen Vorgang findet Christiane von Wahlert fragwürdig, denn streng genommen dürften dann auch künstlerisch anerkannte Werke wie „Funny Games” von Michael Haneke, Francis Ford Coppolas „Apokalypse Now” oder Stanley Kubricks „Uhrwerk Orange” keine Kennzeichnung erhalten. Die Einführung „eines weiteren unbestimmten Rechtsbegriffes”, nämlich den der „Gewaltbeherrschtheit”, heißt es in einer Stellungnahme (SPIO), „würde lediglich ein zusätzliches auslegungsbedürftiges Kriterium schaffen”.
Strafnormen, belehrt von Wahlert, müssten aber „bestimmt sein. Ein weiteres interpretationsfähiges Kriterium führt in der Praxis zu erheblicher Rechtsunsicherheit: Wo zieht man die Grenze zwischen Kriegs- und Antikriegsfilm? Und ab wie viel Minuten Gewaltdarstellung ist ein Film überhaupt ‚gewaltbeherrscht'?” Den Begriff findet die FSK-Leiterin ohnehin problematisch, denn er stammt aus der Debatte um „Killerspiele”, aber „Spiele und Filme kann man nicht in einen Topf werfen”.















