Das Jobcenter ist eine Einrichtung der Arbeitsagentur, bei der Leistungen nach dem SGB II vergeben werden. Rutscht man als Arbeitnehmer in die Arbeitslosigkeit, ist zunächst die Arbeitsagentur zuständig und es wird Arbeitslosengeld I (ALG I) gezahlt. Ist man nach 12 Monaten noch immer arbeitslos, wird man an das Jobcenter, ehemals Arge, verwiesen. Die Leistungen ändern sich nun zum ALG II, auch als Hartz IV bekannt. Zusätzlich bietet das Jobcenter eine Vermittlungsfunktion für Arbeitslose an. Das bedeutet, dass jedem Arbeitslosen ein Berater oder Arbeitsvermittler zugeteilt wird, der dem Arbeitssuchenden helfen soll, eine neue Anstellung zu finden.
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