Ärztin verklagt Patientinnen wegen übler Nachrede
19.02.2010 | 21:10 Uhr 2010-02-19T21:10:00+0100
Werdohl/Altena. Wer sich der Schönheit oder Kosmetik wegen unters Messer begibt, muss mit den Folgen leben – will es manchmal aber nicht. So wie zwei heimische Patientinnen, die am Freitag ihre Operateurin vor dem Amtsgericht Altena wiedersahen.
Allerdings saßen die beiden jungen Damen als Antragsgegnerinnen vor Richterin Buhl. Antragstellerin war die Ärztin aus dem Märkischen Kreis. Die Medizinerin sah sich von den beiden Frauen drangsaliert. Was war geschehen?
Nach Operationen an Bauch bzw. Nase, die die beiden jungen Frauen als völlig missraten ansehen, warf die Ärztin einer der beiden jungen Frauen üble Nachrede, der anderen gar Erpressung vor nach dem Schema: Korrektur auf deine Kosten – sonst verklage ich dich auf Schadensersatz.
Im ersten Verfahren ging es um eine Operation von Ende 2008: Die Patientin, früher recht korpulent, hatte sich einiges an Gewicht heruntergehungert – und klagte nun über eine so genannte Hautschürze auf der Bauchdecke. Das überschüssige Gewebe sollte die Ärztin entfernen. Ihrer Ansicht nach misslang die OP total. Eine daumendicke Narbe, wo eigentlich Schönheit sei sollte, beklagte sie.
Unebenheiten auf Nasenrücken
In zig persönlichen Treffen, telefonisch und per SMS habe die Patientin ihr Verlangen nach kostenloser Nachbesserung bekräftigt und ihren Verdruss öffentlich breit getreten.
Im zweiten Fall klagte die Patientin nach einer Nasenkorrektur über „Unebenheiten auf dem Nasenrücken”, sie kriege auch nur noch schlecht Luft durch die Nase. Bei einem lautstarken Besuch mit ihrem Vater in der Praxis habe sie Genugtuung begehrt: In der Türkei habe ein Arzt Kosten von 6000 Euro für eine Korrektur-OP inklusive Flug und Hotel errechnet – angeblich viel günstiger als hierzulande.
Während sich die Parteien im ersten Fall verglichen, die Patientin künftig Anwürfe gegen die Ärztin gegenüber Dritten – bei Strafe von 500 Euro – unterlassen muss, nahm die Ärztin im zweiten Fall ihren Antrag auf einstweilige Verfügung zurück.
Streit noch nicht beendet
Wer lediglich in Aussicht stelle, Schadensersatz oder Schmerzensgeld einzuklagen, drohe nicht mit einem Übel, sondern nehme ein Recht wahr. Erpresst habe die Patientin daher nicht, stellte die Vorsitzende klar. Beendet sind die Auseinandersetzungen damit noch lange nicht: Die Gutachterkommission der Ärztekammer für Behandlungsfehler soll in beiden Fällen diagnostizieren.

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