Fünf Jahre Haft für versuchten Mord
22.03.2010 | 17:36 Uhr 2010-03-22T17:36:00+0100Kamen / Unna. Für fünf Jahre muss Mustafa H hinter Gitter. Das Dortmunder Schurgericht verurteilte ihn wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Während der Urteilsverkündung rastete er aus. Der Vorsitzende Richter verwies ihn des Saales.
Begonnen hatte der Prozess vor dem Schwurgericht im Dezember vergangenen Jahres mit der Anklage: versuchter Mord und schwere Körperverletzung (Höchststrafe 15 Jahre). Der Kamener Familienvater soll den siebenfachen Vater Roman Szczypior (38) am 27. Juni an der Uhlandstraße in Unna aus blinder Eifersucht und hinterrücks niedergestochen und lebensgefährlich verletzt haben. An der Tat selbst gab es keinen Zweifel, allein die Umstände, die zur Tat geführt haben, wurde juristisch recht unterschiedlich beurteilt.
Strafmildernde Umstände
Anklagevertreter Dr. Heiko Artkemper reduzierte den Schuldvorwurf auf „versuchten Totschlag mit schwerer Körperverletzung“ und räumte dem „eindeutig Schuldigen“ weitere strafmildernde Gründe zu. Ein Mann, der sich „mehr oder weniger rührend um seine Kinder gekümmert habe“, das „eigentliche Tatgeschehen“ sei „kaum rekonstruierbar“, die Eifersucht als niederer Beweggrund sei „in dem Motivbündel nicht hinreichend nachweisbar“, ebenso wenig die Heimtücke, und schlussendlich habe sich der 47-jähre Bergbaurentner geständig und reuig gezeigt und habe dem Opfer quasi als erste Hilfe schon einen Abschlag (3000 Euro) auf spätere Forderungen bezahlt. Kurzum: wegen versuchter Tötung vier Jahre und drei Monate, von denen Mustafa H. in U-Haft schon heute neun Monate abgesessen hat.
Strafverteidiger Siegmund Benecken hatte sich ein „mildes und angemessenes Strafmaß“ gewünscht, was soviel wie zwei Jahre auf Bewährung heißen sollte. Schließlich habe Gutachter Dr. Reinhold Dannhorn aus Unna dem Angeklagten Mustafa H. eine „akute Belastungsreaktion” attestiert, in der sein „Hemmungsvermögen herabgesetzt oder stark beeinträchtigt” gewesen sei: „Kein Affekt, aber eine Störung”, so der 71-jährige Gutachter, der in der lebensgefährlichen Messerattacke die Reaktion des Angeklagten auf eine für diesen scheinbar ausweglose Situation sah. Also: Verminderte Schuldfähigkeit.
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09:01
Das Urteil ist ja wohl ein schlechter Witz, oder?
08:51
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23:12
Hat Pro-NRW vielleicht doch Recht ?
21:25
Wenn man alle diese Einzelfälle der Lokalpresse zusammenbringen würde, für eine Statistik, dann frage ich mich, auf welche Anzahl von Einzelfällen der täglichen Migrantengewalt wir so kommen würden. Und dabei meine ich jetzt nur die, die es dann in die Lokalpresse schaffen.
21:15
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