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Keine Antwort auf das "Warum"

21.06.2007 | 08:08 Uhr

Wetter. Das Fassungslose, das Entsetzliche dieser Tat war gestern im Schwurgerichtssaal des Hagener Landgerichts allgegenwärtig: Philipp J. (20) wurde wegen Mordes an der 15-jährigen Nadine O. zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der Spruch der 1. Groß

Natürlich stand die Frage nach "Jugendstrafrecht oder nicht" von Anfang an im Mittelpunkt dieses 21 Verhandlungstage dauernden Prozesses. Ein "allgemeines Gerechtigkeitsempfinden", wie es Vorsitzender Richter Dr. Frank Schreiber formulierte, hatte dabei nicht die Vorschriften des § 105 Jugendgerichtsgesetz im Visier, sondern forderte für diese "erbarmungslose Tat" (Richter Schreiber) eine gerechte Strafe ein: "Wir aber können und dürfen nicht die Rollenverteilung zwischen Gericht und Gesetzgeber aufheben." Selbst wenn es wenige und auch nicht "valide" (belastbare) Tatsachen gebe, die für eine Entwicklungsverzögerung des Angeklagten sprächen, selbst wenn Zweifel blieben - so müsse doch das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen: "Da bleibt keine Wahl."

Ein Trost für die Opferfamilie sieht wahrlich anders aus. Doch Trost können Gesetze nicht spenden, und, in diesem Fall, auch keine Antwort auf das "Warum" liefern. Der verurteilte Philipp J. hat im Verlauf der Verhandlung mehrfach ausgesagt: "Ich weiß es nicht besser, es könnte auch anders gewesen sein", und meinte damit die Abfolge der Tat. Würde er sich nun besser erinnern, lägen seine Aussagen auf einer Linie mit den erhobenen Beweisen - wäre damit auch nur ein winziger Teil der Pein, des Kummers und der Not von Familie O. aufgelöst?

Philipp J. mangelt es an der Fähigkeit, sich in andere Menschen hineinzuversetzen, Betroffenheit, Entsetzen, Gefühle zu zeigen. Er ist im Grunde genommen selbst unfähig, auf die Frage "Warum" auch nur eine halbwegs plausible Antwort zu geben. Die Suche danach wird ihm viel abverlangen.

Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer zeigte sich gestern nach Prozessende immer noch "erschrocken, wie gefühlskalt der Angeklagte die ganze Zeit war", gab zu bedenken, ob bei Mord die Höchststrafe im Jugendstrafrecht von 10 auf 15 Jahre heraufzusetzen sei. Eine politische Frage, zielt sie doch auf den § 105 des Jugendgerichtsgesetz, der aus den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts stammt.

Eine Möglichkeit, die auch die Vertreter des "Weißen Rings", Birgid Fischer und Wolfgang Nüsperling, diskutierten. Beide betreuten während des Prozesses die Opferfamilie - eine Hilfe, die sich bei fast jedem Verhandlungstag als dringend notwendig erwies. Und doch hat sich für Wolfgang Nüsperling der Blick auf den jugendlichen Täter nicht verstellt: Wenn es nur eine kleine Chance für den Erfolg sozialtherapeutische Maßnahmen im Strafvollzug gebe, dann sollte man sie "einem jungen Menschen nicht verwehren".

Die Kammer unter Vorsitz von Richter Dr. Frank Schreiber hat sich alle erdenkliche Mühe gegeben. Sie arbeitete akribisch, erfuhr auch von Verteidiger Dr. Ralf Neuhaus ("Eine beeindruckende Urteilsbegründung") große Anerkennung. Sie stieß aber auch an ihre Grenzen: Keine Antwort auf das Warum.

Westfalen

Von Roland Müller

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