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JVK-Chefarzt wehrt sich gegen Entlassung

25.11.2008 | 18:34 Uhr

Fröndenberg/Hamm. Nun entscheidet das Landesarbeitsgericht Hamm: Es verhandelt am 4. Dezember im Berufungsverfahren über die fristlose Entlassung eines Chefarztes der Justizvollzugsklinik Fröndenberg.

Das Justizministerium hatte dem Chefarzt fristlos gekündigt, weil der Chirurg angeblich seine Organisations- und Kontrollpflichten verletzt habe (Wir berichteten). Der 57-jährige Mediziner leitete seit 2002 die Chirurgische Abteilung des Justizvollzugskrankenhauses Fröndenberg als Chefarzt. Im September 2007 wurde ein Strafgefangener der JVA Geldern abends als Notfall mit Verdacht auf Blinddarmperforation in die Justizklinik transportiert. Dort wurde er untersucht, medikamentös behandelt und auf die Intensivstation verlegt. Bei der Operation am folgenden Tag wurde ein Blinddarmdurchbruch festgestellt.

Das Land kündigte dem Chefarzt fristlos. Es warf ihm vor, seine Organisationspflicht verletzt zu haben. Trotz Abwesenheit sei ihm anzulasten, dass die Operation nicht am Vorabend durchgeführt worden sei. So entstünde der Eindruck, das Land würde bei Strafgefangenen nur unzureichend auf die Einhaltung ärztlicher Sorgfaltspflicht Wert legen.

Das Arbeitsgericht Dortmund folgte der Argumentation nicht: Es hält die Kündigungen für unwirksam und verpflichtete das Land zur Weiterbeschäftigung. Dagegen richtet sich die Berufung des Ministeriums.

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