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Schwurgericht verhandelt Messerattentat

Drei Sitzungen für das Drama von Königsborn

10.02.2009 | 23:30 Uhr

Königsborn/Dortmund. An zunächst drei Tagen verhandelt das Schwurgericht Dortmund ab Ende Februar das Beziehungsdrama von Königsborn, das am 20. September 2008 an der Gadumer Straße einen tödlichen Ausgang genommen hatte.

Die Anklage gegen die Frau, die ihren Partner erstochen haben soll, lautet auf Totschlag im Zustand verminderter Schuldfähigkeit.

Ab zwei Promille Blutalkoholgehalt ist im juristischen Sinne davon auszugehen, dass ein Mensch sich nicht mehr unter Kontrolle hat. Bei der – zur Tatzeit – 54-Jährigen wurden 3,36 Promille gemessen, so ein Sprecher des Landgerichts.

Dies kann, muss aber nicht dazu führen, dass das Strafmaß milder ausfällt. Auf Totschlag steht eine Gefängnisstrafe ab fünf Jahren, bis hin zu lebenslanger Haft.

Was an jenem Samstag in Königsborn passiert ist, listet die Staatsanwaltschaft in ihren Ermittlungsergebnissen der Anklageschrift auf. Danach sollen die körperlichen und wortreichen Auseinandersetzungen des alkoholisierten Paares gegen 15 Uhr eskaliert sein.

Die Frau ging in die Küche und kehrte mit einem Messer, dessen Klinge 21 Zentimeter lang war, ins Wohnzimmer zurück. Mit dem Messer stach sie insgesamt drei Mal auf den in einem Sessel sitzenden Partner ein. Sie habe den Tod des 59-Jährigen beabsichtigt, glaubt die Staatsanwaltschaft, auch angesichts der Wucht, mit der die Stiche erfolgten: Eine Wunde war mehr als 18 Zentimeter tief. Der Mann verblutete. Nach der Tat – so berichteten Anwohner – habe die Frau Nachbarn um Hilfe gebeten.

Das Schwurgericht vernimmt bis Anfang März insgesamt sechs Zeugen, darunter zwei Polizisten, und hört drei psychiatrische und rechtsmedizinische Gutachter zur Schuldfähigkeit der Frau und zu den Ergebnissen der Obduktion.

Volker Stephan

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