Helene Fischer verklagt Veranstalter von Schlagernacht in Schönau
27.12.2012 | 16:00 Uhr 2012-12-27T16:00:00+0100
Schönau. Helene Fischer ist zurzeit der Star der Schlager-Szene. Live-CD und DVD stehen auf Platz 1 der Charts. Und am ersten Weihnachtstag moderierte sie im Ersten ihre eigene Personality-Show. Ende Juli 2011 sang ein "Helene Fischer Double" bei einer Schlagernacht im Sauerland. Das Original hat jetzt die Betreiber des Schönauer Gasthofes verklagt.
Für eine Schlagernacht im Juli vergangenen Jahres angelten sich die Betreiber einer Gaststätte in Schönau Helene Fischer. Allerdings war es nicht der echte Star, sondern nur ein Double, das dem Original aber zum Verwechseln ähnlich sah . In der Ankündigung für das Konzert wiesen sie darauf auch hin. Die Betreiber des Gasthofes machten Werbung mit dem Namen „Helene Fischer double“.
Zwei Verfahren am Landgericht Siegen
Doch jetzt steht den Veranstaltern Ärger ins Haus. Und der kommt vom Schlagerstar Helene Fischer („Die Hölle morgen früh“ ) höchstpersönlich. Die 28-Jährige, die Anfang dieses Jahres die „Krone der Volksmusik“ in der Kategorie „Erfolgreichste Sängerin des Jahres 2011“ gewann und mit Florian Silbereisen das „Traumpaar am Schlagerhimmel“ bildet, hat die Betreiber der Schönauer Gaststätte verklagt. Im Januar stehen in dieser Sache zwei Verfahren am Landgericht Siegen an: ein erstinstanzliches Zivilverfahren und ein Berufungszivilverfahren.
„Die richtige Helene Fischer ließ die Beklagten unter Hinweis auf einen Verstoß gegen ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht abmahnen und forderte sie zu einer Unterlassungserklärung auf“, so Niels Faßbender, Pressesprecher am Siegener Landgericht.
Die beklagten Gaststätten-Betreiber hätten zwar diese Unterlassungserklärung abgegeben, aber die zwischenzeitlich durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten nicht zahlen wollen.
Helene Fischer fühlt Persönlichkeitsrecht verletzt
„Die Klägerin ist der Ansicht, das Auftreten eines Doubles verstoße gegen ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht, da es sich lediglich um eine exakte Nachahmung der richtigen Helene Fischer handele, durch die lediglich höhere Eintrittsgelder erzielt werden sollten“, so Faßbender weiter. Die Beklagten seien hingegen der Ansicht, sie hätten auf die „Double-Eigenschaft“ deutlich genug hingewiesen.
Mit dem Fall werden sich am Siegener Landgericht nun die 3. Zivilkammer am 14. Januar und die 2. Zivilkammer am 31. Januar in mündlichen Verhandlungen beschäftigen.
13:06
Eigentlich egal: Aber unklug vom Veranstalter.
Hätte er seine Nacharmerin einfach " Helene Schisser" genannt. Wäre
bestimmt keinem aufgefallen ;-)
12:11
Lieber Alex in Großbuchstaben als ein Tom007 mit wirren Texten, der nur
kleingehackt schreibt :-)))
10:59
Alex, Alex, was hast Du geraucht?
Erstmal klemmt Deine Großmachtaste, dadurch kommt Dein Geschreibsel als Schreien rüber, und das ist unhöflich.
Dann ist es selbstverständlich, dass ein "Star" das Recht an seiner Persönlichkeit hat. Ob das damit genügend geswährt bleibt, wenn Lissy Müller den Künsterlamen ihres Vorbildes annimmt und ein kleines double hinten dran hängt, darf bezweifelt werden.
Genauso wie die Illusion, Frau Fischer verklage selbst. Auch sie hat ein Management, das gut an ihr verdient; um so besser verdient, wenn es ihre Persönlichkeit vor Nachahmern beschützt.
Wenn der Straßenkünstler in der Fußgängerzone Bob- Dylan- Songs zum Besten gibt, ist das in Ordnung. Wenn er sich auch Bob Dylan (double) nennt und dabei unverständlich krächzt, geht es zu weit (bin trotzdem bekennender Dylan- Anhänger).
Das Mädel, das da aufgetreten ist, wird wohl auch einen eigenen Namen haben, den hätte sie vornean stellen sollen, und es wäre wahrscheinlich nichts passiert.
10:34
Recht so,
wer den Käse doubelt, muss verklagt werden....
Andererseits...
Käsedubbel is aber auch lecker
09:01
Wen wundert es-bei der geistigen Unterbelichtung!Und wer den Sperrmüll noch doubelt,dem kann auch kein Arzt mehr helfen.Glück auf!!
06:12
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
00:44
Der scheint wohl der Erfolg zu Kopf gestiegen sein!
Es gibt doch in Deutschland nicht nur EINE Helene Fischer!
Kurz ins Telefonbuch geschaut und ich hatte schon 32 gefunden!
Jetzt müssen alle Helene Fischer sich umbenennen?
Das müssen wir uns nun von einer Zugewanderten bieten lassen?
Die macht es so wie unser bekannter Atze Schröder! Hauptsache mit Rechtsanwälten Geld verdienen!
Um folgendes geht es bei der Klage:
Jeder seriöse Veranstalter würde etwa so werben:
"Anni Perka - Helene Fischer Double"
Das wäre korrekt!
Dieser findige Wirt hat aber so geworben:
"Helene Fischer" in Großbuchstaben, das Wort "Double" wurde klein drunter geschrieben!
Das ist eine Verletzung des Rechtes am eingetragenen Namen Helene Fischer!
Die zweite Klage ist zwangsläufig notwendig, es muß ja ein sogenannter
Streitwert ermittelt werden, denn daraus errechnen sich die Prozesskosten!
Und übrigens: Der Zugewanderten-Satz ist unter aller Sau! Helene Fischers komplette Familie ist Deutsch, sie selbst kam mit dreieinhalb Jahren nach Deutschland und hat ausschließlich einen deutschen Pass. Aber selbst wenn dem nicht so wäre - zur Sache tut nichts davon etwas!
22:55
Ich bin kein H. Fischer Fan, werde es wohl auch nicht werden, solange sie Herz- Schmerzschulzen den Vorzug gibt. Das die Dame auch anders kann, hat sie im Ersten am 25. sehr eindrucksvoll bewiesen. Leider will die Mehrheit der Zuhörer aber eine eher volkstümliche Helene Fischer. Ähnlich ist es vor zig Jahren einen Roy Black ergangen, der eigentlich nie Schnulzen singen wollte, aber diese kamen beim Publikum besser an und damit ließ sich das meiste Geld verdienen. Von diesen Einnahmen haben dann in erster Linie seine Manager und „Freunde“ profitiert. Nach dem Motto, egal was er singt, Hauptsache die „Kohle stimmt. Zurück zur Klage, die, so denke ich, hat wohl Fr. Fischers Management eingereicht. Ob das Gericht der Argumentation der Klägerin folgen wird, bleibt abzuwarten. Es dürfte schwierig werden.
22:41
Peinliche Aktion von Frau Fischer.
Doubles von Prominenten sind ja wohl etwas völlig normales.
@Alex1955 | #2
Ihre Beiträge sind eine optische Zumutung.
21:18
Verstehe die Problematik nicht? Wenn doch explizit mit dem Zusatz " Double" geworben wurde müsste doch alles legitim sein oder? Zum Kommentar von alex1955:
Als wenn der sogenannte " Star" selbst nichts davon wüsste- umso armseliger wenn man so Management - ferngesteuert ist und das nicht mehr mitkriegt- ganz volksnah die Volksmusikanten....☺