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Reden über ein Tabu: In Würde sterben

05.06.2007 | 11:20 Uhr

Eslohe. "Bei allen Entscheidungen am Lebensende liegen wir immer richtig, wenn wir das tun, was unser Patient will" - so das Resümee des Vortrags von Dr. Eugen Engels bei der Kolpingsfamilie Eslohe.

Das Thema "Vorsorgeverfügungen" hatte viele Zuhörer angezogen, die sich informieren wollten, wie man vorsorglich seine Betreuung und Behandlung nach seinen Wünschen gestalten kann. Und mit Engels - Vorsitzender des Ethikrates der Ärztekammer Westfalen-Lippe - stand ein kompetenter Referent zur Verfügung.

Das Sterben, so hatte Heinz Bösing, Leiter der Kolpingsfamilie, in seiner Begrüßung gesagt, sei heute tabuisiert. Erst recht davon betroffen seien Überlegungen, wie sie wohl jeder einmal anstellt: Was geschieht, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann? Werde ich an Schläuchen dahinvegetieren müssen? Wie kann ich für mich selbst ein Sterben in Würde erreichen?

Entscheidungsunfähigkeit, so führte Engels aus, kann jeden treffen. Jeder kann sich aber durch Vorsorgeverfügungen vor einsamem Sterben an Schläuchen schützen, wenn er Behandlungswünsche für den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit festlegt. Neben der Betreuungsverfügung stellte Engels die Vorsorgevollmacht vor; eine Möglichkeit, einer Vertrauensperson für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit Handlungsvollmacht zu erteilen.

An Fallbeispielen machte Engels deutlich, wie schwer es ist, Entscheidungen für den Patienten zu treffen - für den Arzt wie für die Angehörigen. Dadurch wurde auch klar, wie wertvoll dann aber eine Patientenverfügung sein kann: Der Wille des Patienten wird detailliert festgehalten, angefangen mit Aussagen zur Wiederbelebung, zur Schmerztherapie, zur Beatmung, bis hin zur Organspende.

Hausarzt kann bei Verfügung helfen

Aber Engels gab auch zu bedenken, dass in der Patientenverfügung viele weitreichende Entscheidungen getroffen werden, deren Tragweite der Patient häufig nicht überschauen kann. Daher empfahl Engels, bei der Abfassung seinen Hausarzt zu Rate zu ziehen. Ein weiterer wichtiger Punkt in seinem Vortrag waren die juristischen Details, die bei der Abfassung von Vorsorgeverfügungen zu beachten sind.

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