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Essener Schule kämpft um Edgar (14): Darum droht dem Krebspatient die Abschiebung

Essener Schule kämpft um Edgar (14): Darum droht dem Krebspatient die Abschiebung

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Edgar und seine Familie. Foto: André Hirtz/ FUNKE Foto Services

Essen. 

Edgar ist ein fröhlicher Junge, gut integriert, seine Mitschüler mögen ihn, die Noten sind gut, in Fremdsprachen ist er ein Ass.

Und doch soll Edgar gehen. Zurück ihn sein Heimatland. Zurück nach Armenien. So schildert es seine Schulleiterin Beate Zilles.

Erst zwei Jahre in Deutschland

Dabei ist Edgar gerade einmal knapp zwei Jahre in Deutschland. 2016 kam er mit seiner Familie nach Essen. Die Angst um den 14-Jährigen zwang sie, dort ihr komplettes Hab und Gut zu verkaufen und den Weg nach Westen anzutreten.

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Einen Sohn hatte die Familie in Armenien schon verloren. Er starb an Morbus Hodgkin – Lymphdrüsenkrebs. Nun war auch ihr zweiter Sohn erkrankt. Edgar.

In Essen kam der Junge direkt ins Krankenhaus. Die Therapie verlief gut. Der Krebs wurde besiegt. Und doch bleibt die Angst vor einem Rückfall. Alle drei Monate muss Edgar noch zur Nachsorge.

Edgar geht auf das Helmholtz-Gymnasium

In der Zwischenzeit war Edgar auf das Helmholtz-Gymnasium in Essen-Rüttenscheid gekommen. Zur vollen Begeisterung seiner Lehrer. Beate Zilles ist Schulleiterin des Gymnasiums: „Edgar ist sehr gut integriert. Er hat viele Freunde, akzeptiert unsere Regeln und hat auch schon sehr gut deutsch gelernt.“

Er soll seinen Abschluss machen

Ein Musterschüler. „Wir wünschen uns, dass er bei uns seinen Abschluss machen kann. Besonders in Fremdsprachen ist Edgar sehr begabt. Er spricht fließend armenisch, russisch, englisch und deutsch“, schwärmt seine Schulleiterin.

Und doch ist die Familie, Edgar hat noch einen kleinen Bruder (11), von der Abschiebung bedroht. Sie wird nur geduldet, hat keine Aufenthaltsgenehmigung. Nur wegen der Krebs-Therapie ist der Aufenthalt in Deutschland rechtens.

Nachsorge in Armenien kaum möglich

Schule und Familie wünschen sich jedoch, dass sie noch etwas in Deutschland bleiben dürfen. „Die Nachsorge, zu der Edgar alle drei Monate muss, ist hier viel besser möglich. Außerdem müssen die Untersuchungen in Armenien privat finanziert werden“, so Zilles. Mit Geld, das die Familie nicht hat.

Zilles: „Wir versuchen alles, damit Edgar bei uns bleiben darf. Wir hoffen auf den humanitären Gedanken.“

Wie die Stadt Essen gegenüber DER WESTEN erklärt, sei die Familie des Jungen vollziehbar ausreisepflichtig, da Armenien als sicheres Herkunftsland gelte.

Silke Lenz, Sprecherin der Stadt Essen: „Die Abschiebeaktivitäten sind bis Mitte März zurückgestellt, um der Familie die Gelegenheit zu geben, bis zu diesem Zeitpunkt einen Antrag an die Härtefallkommission des Landes NRW zu stellen. Damit verbunden wäre, dass der Familie auf diesem Weg eventuell ein Bleiberecht erteilt werden kann. Ohne eine Entscheidung der Härtefallkommission kann aufgrund der bestehenden Rechtslage keine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden.

Sollte allerdings bis zum 15. März kein Härtefallantrag worden sein, muss die Ausländerbehörde der Stadt Essen prüfen, ob eine Abschiebung möglich ist. Dabei wird natürlich auch der Gesundheitszustand des Jungen eine Rolle spielen.“