Angeklagter musste freigesprochen werden - Vergewaltigung in Herne bleibt ungeklärt
11.07.2012 | 18:26 Uhr 2012-07-11T18:26:00+0200
Herne/Bochum. Ein perfides Sex-Verbrechen auf einer Herner Grünanlage bleibt vermutlich ungeklärt. Der Hauptverdächtige wurde am Bochumer Landgericht freigesprochen. Obwohl Indizien klar gegen ihn sprachen, war ihm eine Tatbeteiligung nicht zweifelsfrei nachzuweisen. Das Opfer erinnert sich nicht mehr an die Tat.
Das Urteil ist gesprochen, was bleibt ist ein mulmiges Gefühl: Ein perfides Sex-Verbrechen auf einer Herner Grünanlage bleibt vermutlich ungeklärt. Der Hauptverdächtige, ein 52-jähriger Mann, wurde am Bochumer Landgericht freigesprochen.
„Hätten wir in diesem Fall eine Verurteilung ausgesprochen, hätten wir als Richter erhebliche Bauchschmerzen gehabt“, sagte Richter Michael Rehaag. Der Angeklagte kam sofort wieder auf freien Fuß. Für die Zeit in der Untersuchungshaft muss er vom Staat anteilig entschädigt werden.
Das Opfer leidet an Demenz
Dass es am Abend des 8. Mai 2010 auf einer Herner Grünanlage zu einer „äußerst verwerflichen Tat“ gekommen ist, davon gehen die Bochumer Richter allerdings sicher aus. Eine ebenso sichere Tatbeteiligung des Angeklagten war jedoch nicht zu beweisen. Laut der Anklage wurde damals eine geistig kranke Frau auf der Bahnhofstraße zu Boden gerungen, weggeschleift und von zwei Männern in einem Park brutal vergewaltigt.
Es gab zwar eindeutige DNA-Spuren des Opfers am T-Shirt des Angeklagten, dadurch, so die Richter, sei jedoch allenfalls ein Kontakt bewiesen. Mehr aber nicht. Richter Rehaag: „Es kann so sein, dass der Angeklagte dabei war, es ist sogar wahrscheinlich. Aber für eine Verurteilung reicht es nicht aus.“
Dilemma für die Staatsanwaltschaft
Für die Staatsanwaltschaft ist das ein Dilemma, für den Angeklagten dagegen ein Heilsbringer: Das Opfer stand im Prozess nicht als Zeugin zur Verfügung. Die Frau sei angesichts ihrer Demenz nicht mehr vernehmungsfähig , vermittele den geistigen Eindruck einer Fünfjährigen, hieß es.
Schlussworte von Richter Michael Rehaag: „Ein möglicherweise zu Unrecht erfolgter Freispruch ist einer möglicherweise zu Unrecht erfolgten Verurteilung vorzuziehen.“ Mit dem Freispruch folgten die Richter dem Antrag der Verteidigung, die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft beantragt.
08:20
@Redaktion:
Verraten Sie bitte Ihren geneigten Lesern, was uns ein Foto aus dem Amtsgericht Regensburg zu einem Bericht aus dem Landgericht Bochum sagen soll?!
Klaus Marquardt
Vielen Dank für den Hinweis. Ich habe den Zeichenwust nun entfernt.
Sie sehen hier ein so genanntes Symbolbild, was wir immer mal wieder nutzen, wenn es um Gerichtsthemen geht.
Viele Grüße
Miriam Lessmann
Community Management
08:10
@2:
Was, bittschön, sollten Justizminister ändern können, wenn es Strafverfolgungsbehörden nicht gelingt, Tathergang und -beteiligte so zweifelsfrei aufzuklären, dass ein Gericht Unschuldige wegen erwiesener Unschuld freisprechen und Schuldige wegen erwiesener Schuld verurteilen kann? Justizminister können das Personal der Staatsanwaltschaften aufstocken, Innenminister das der Polizei — im vorliegenden Fall hätte das aber auch nichts geändert. Oder geht es Ihnen um die Schlussworte des Richters? Also um das Wegfallen von Freisprüchen aus Mangel an Beweisen? Also um die Abschaffung des Rechtsstaates? — Satzball vergeben.
Klaus Marquardt
13:29
Unser Rechtsstaat ist also völlig hilflos, wenn sich Täter die körperlichen oder geistigen Einschränkungen der Opfer zum Vorteil machen und auf diese Art nicht für ihre verübten Verbrechen verurteilt werden können. Da gerade diese Menschen unseren besonderen Schutz benötigen, sind die Justizminister von Bund und Länder sind hier dringend gefordert, Abhilfe zu schaffen.
09:19
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