"Wendler gegen Wendler" - Gericht schlägt Vergleich im Sängerstreit vor
19.02.2013 | 18:17 Uhr 2013-02-19T18:17:00+0100
Dinslaken/Velbert/Düsseldorf. Der erbitterte Sängerstreit "Wendler gegen Wendler" ist am Dienstag vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht ausgetragen worden. Das Gericht warb eindringlich für einen Vergleich in dem "nicht ganz einfachen" Fall. Keiner der Künstler habe das Recht, den Namen Wendler zu monopolisieren.
Für eine „friedliche Koexistenz“ der beiden Wendler warb am Dienstag das Oberlandesgericht in Düsseldorf. Es verhandelte im Namensstreit zwischen Schlagerstar Michael Wendler aus Dinslaken und Sänger Frank Wendler aus Velbert. Ein Vergleich soll den Streit beenden, empfahl das Gericht. Denn auf die Bezeichnung „Der Wendler“ habe keiner von ihnen ein Recht.
Genau um diese Bezeichnung geht es in dem Streit. Frank Wendler aus Velbert hatte sie sich 2008 als Marke eintragen lassen. Immerhin ist Frank Wendler sein Geburtsname. Das kann Michael Wendler nicht für sich in Anspruch nehmen, sein Name ist nur ein Künstlername. Doch ob echt oder nicht, das dürfe im aktuellen Rechtsstreit keine Rolle spielen, erklärte der Vorsitzende Richter Wilhelm Berneke, der den kniffeligen Rechtsstreit trocken, aber mit ein paar treffenden Formulierungen erläuterte.
Beide Wendlers haben ein Recht auf ihren Namen
Frank Wendler hatte geklagt, will seinem Namensvetter die Bezeichnung „Der Wendler“ verbieten lassen, da er ja die Markenrechte habe. Der Velberter argumentiert, Michael Wendler habe zuerst mit Klage gedroht und ihm verbieten wollen, seinen Namen zu benutzen. Dagegen wehre er sich. In erster Instanz wurde seine Klage abgewiesen. Auch damals hatte die Richterin gesagt, beide hätten ein Recht auf den Namen.
„Aufgegeben wird nicht“, sagt der Velberter Schlagersänger und Gashändler Frank Wendler, der vor dem OLG Düsseldorf um seinen Namen kämpft - gegen Schlagerstern Michael Wendler. Der Senat legt einen Vergleich nahe. Geschieht das nicht, wird das Gericht im Mai ein Urteil zum wahren Wendler sprechen.
Das Oberlandesgericht suchte nun nach einer Lösung für den „nicht ganz einfachen“ Namensstreit. Beide hätten das gleiche Recht an dem Namen Wendler: „Der Ausgleich kann nicht darin bestehen, dass ihn einer für sich allein beansprucht.“
Für einen solchen Anspruch müsse allgemein klar sein, dass es nur einen Wendler gibt – wie bei der Opernsängerin: „Neben ,der Callas’ ist kein Platz mehr.“ Doch eine solche Bekanntheit habe keiner von beiden, machte er insbesondere Michael Wendlers Anwalt klar. „Von einer 100-Prozent-Bekanntheit sind Sie ganz weit weg!“
Marke "Der Wendler" soll gelöscht werden
Der Vorschlag des Gerichts: Beide treten nur unter ihrem vollen Namen auf. „Der Wendler“ ist nur noch erlaubt, wenn durch den Zusammenhang klar ist, welcher Wendler gemeint ist. So müsse es möglich sein, das bei einem Konzert, zu dem unter vollem Namen eingeladen wurde, der Moderator ankündige: „Der Wendler ist da!“ Doch ein Konzert dürfe nicht mit „Der Wendler“ beworben werden. Die Marke müsse gelöscht werden.
Die Parteien haben nun Zeit, über den Vorschlag nachzudenken, über Vergleichsformulierungen zu verhandeln. Kommt es zu keiner Einigung, wird das Gericht am 14. Mai sein Urteil verkünden.
20:55
ist da einer von bekannt???
18:54
Die Tatsache, dass sich ein deutsches Gericht mit einem derartigen Schwachsinn beschäftigen muss, ist bemerkenswert.
09:44
Warum nennt er sich nicht einfach " Das singende Amtsgericht " ?
09:14
Es geht hier ganz klar um die Bezeichnung: "Der Wendler" und nicht nur um den Nachnamen.
Da die Bezeichnung Der Wendler rechlicht gesichert wurde ist doch eigentlich klar wer diese benutzen darf. Oder gibt es in der deutschen Rechtsprechung einen Promibonus ???
06:25
Wenn ich eine Marke eintragen lasse, dann bin ich auch berechtigt diese Eintragung für mich sprechen zu lassen. Dann kann sich auch jeder der möchte Haribo, Audi, Aldi, etc. nennen!