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Trianel-Kraftwerk

Verhandlung in Luxemburg am 10. Juni

17.03.2010 | 14:51 Uhr
Verhandlung in Luxemburg am 10. Juni

Lünen. Am 10. Juni wird der Europäische Gerichtshof in Luxemburg über den weiteren Verlauf der Klage gegen das Trianel-Kohlekraftwerk in Lünen entscheiden.

Für diesen Tag ist eine mündliche Verhandlung festgesetzt, in der es konkret um die Frage geht, ob der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) als Naturschutzverband überhaupt berechtigt ist,eine entsprechende Klage einzureichen. Der BUND hatte Klage gegen den ersten Vorbescheid für das Kraftwerk erhoben, das Oberverwaltungsgericht Münster hatte vor gut einem Jahr entschieden, die Frage der Klagebefugnis dem EuGH vorzulegen.

Trianel begrüßte am Mittwoch, dass es nun zu einer Entscheidung kommt, damit das Unternehmen endlich Rechtssicherheit für weitere Verfahren erhalte. Ferner kündigte Trianel an, dass bis zu den Sommerferien eine ausführliche Verträglichkeitsprüfung für die Magerwiesen in der Lippeaue, die als so genannte Flora-Fauna-Habitate klassifiziert sind, vorliegen werde.

Oliver Schlappat

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