Zeugin Jehovas wollte kein Fremdblut bei Hüft-OP
08.03.2010 | 15:45 Uhr 2010-03-08T15:45:00+0100
Lüdenscheid. Weil ihr Bein nach einer Hüftoperation sieben Zentimeter zu kurz war, bekam eine 74-jährige Wittenerin 6000 Euro Schmerzensgeld vom Klinikum Lüdenscheid. Im Krankenhaus heißt es aber hinter vorgehaltener Hand: Die Frau wollte aus religiösen Gründen keine Bluttransfusion.
Zu 6000 Euro Schmerzensgeld hatte die Zivilkammer des Landgerichts Hagen kürzlich das Klinikum Lüdenscheid verurteilt, weil sich eine 74-jährige Frau aus Witten im Jahr 2005 nach einer Hüftoperation mit einem um sieben Zentimeter zu kurzen Bein wiederfand. Das Klinikum hat die genannte Summe zwar akzeptiert, zugleich aber den Vorwurf zurückgewiesen, es habe sich um einen Behandlungsfehler gehandelt.
Nach WR-Informationen aus Mediziner-Kreisen des Klinikums soll der behandelnde Chirurg keine Möglichkeit gehabt haben, Blutverluste durch Transfusionen mit fremdem Blut auszugleichen.
Operation „sehr hektisch verlaufen”
Das habe die Patientin – eine Zeugin Jehovas – aus religiösen Gründen nicht gewünscht, heißt es hinter vorgehaltener Hand. Deshalb sei die Operation auch „sehr hektisch” verlaufen. Die Rechtsabteilung des Klinikums vertrete die Ansicht, dass die Schuld auf Seiten der Patientin liegt.
Der ausführende Chirurg der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie möchte zu dem Fall gegenüber der WR nicht Stellung nehmen. Und auch Dr. Bernhard Schwilk, stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung Märkische Gesundheitsholding und Leiter der Sparte Akutmedizin, hüllt sich in Schweigen – mit Verweis auf das noch schwebende Verfahren vor Gericht.
Anwalt setzt auf Berufung
Wie berichtet will der Wittener Rechtsanwalt der Patientin beim Oberlandesgericht Hamm in Berufung gehen – und dort seine Forderung nach 200 000 Euro Entschädigung durchsetzen. Schließlich sei die Gutachterkommission der Ärztekammer Westfalen-Lippe zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Behandlungsfehler vorliege. Außerdem sei der Fall nicht verjährt.
Obwohl schon seit langem ein Routine-Eingriff, kommt es bei Operationen an Hüftgelenken gelegentlich zu Komplikationen. So berichtete jetzt die Süddeutsche Zeitung von fehlerhaften künstlichen Hüftgelenken, die in einem Freiburger Krankenhaus zwischen 2004 und 2008 mehreren Patienten eingesetzt wurden. Anfang vergangenen Jahres stellten die Mediziner bei den Patienten Entzündungen fest – Grund offenbar: Metallspäne, die sich vom Gelenk gelöst hatten. Materialfehler, sagen die Ärzte. Die Prothesen wurden nicht fachgerecht implantiert, hält der Hersteller der künstlichen Gelenke dagegen. Jedenfalls müssen laut SZ-Bericht mehr als 125 Patienten nun erneut unters Messer.
23:31
70% der Kommentare hier sind garkeine! Weil:
Der Kommentar nimmt im Regelfall zu einer aktuellen Nachricht Stellung. Er erläutert die Wichtigkeit des Themas, interpretiert die Bedeutung, macht mit Zusammenhängen vertraut, stellt Kombinationen an, wägt unterschiedliche Auffassungen ab, setzt sich mit anderen Standpunkten auseinander und verhilft dem Leser dazu, sich ein abgerundetes Bild über das Ereignis zu machen.“ In einem guten Kommentar sollte der Hintergrund analysiert und erklärt, außerdem die Meinung des Schreibers argumentativ belegt werden. Er soll die Leser dazu anregen, sich eine eigene Meinung zum Thema zu bilden.
Daher nehme ich mir auch die Freiheit hiermit auf die basics hinzuweisen.(wikipedia.org)
Mal gelassen abwarten was die Richter entscheiden. Die scheinen ja zum Glück vernünftiger zu sein.
16:51
Art. 1 und 2 des Grundgesetzes beschreiben das Selbstbestimmungsrecht, welches jedem in diesem Land zusteht. Das heißt, jeder kann selbst entscheiden, ob er einer Bluttransfusion zustimmt, oder nicht. Ebenso, wie jeder selbst entscheiden kann, ob er sich gegen Grippe impfen lässt, oder nicht. Wenn nun ein Arzt die Operation trotzdem durchführt, ist er sich aller Risiken bewusst. Das entbindet ihn aber nicht von der Haftung für Kunstfehler oder (eventuelle) Schlamperei bei einer OP. Nur weil jemand Blut ablehnt, ist der Patient nicht vogelfrei, so dass sein Arzt ungestraft mit ihm machen könnte, was er will. Entweder der Arzt lehnt die OP ohne Blut ab, oder er operiert, mit allen daraus erwachsenden Konsequenzen.
Wer die Verleihung von Körperschaftsrechten an die Zeugen Jehovas in Frage stellt, weil sie sich auf Artikel des Grundgesetzes berufen - da kann ich nur sagen - unwissend und primitiv. Gäbe es kein Selbstbestimmungsrecht, würden die Kritiker an ZJ spätestens dann zurückrudern, wenn sie bei der nächsten Schweinegrippewelle zu einer Schutzimpfung VERPFLICHTET würden...
Wer sich ein wenig mit der Materie Bluttransfusion beschäftigt, wird feststellen, dass auf längere Sicht irgendwann wahrscheinlich gar keine Bluttransfusionen mehr durchgeführt werden. Zu teuer, zu gefährlich (Infektionen, Abstoßungserscheinungen, erhöhtes Herzinfarktrisiko usw.) und oftmals unnötig. Es wird seit Jahren an blutlosen Operationsmethoden geforscht, und diese Forschung wird durch Patienten, die Blut aus Gewissensgründen ablehen, enorm vorangetrieben.
Wenn sich also der Trend fortsetzt, und immer mehr Menschen sich ohne Blut operieren lassen, dann Dank der modernen Medizin, engagierten Wissenschaftlern und Ärzten, und Dank der Zeugen Jehovas, die durch Kooperation mit Ärzten und Krankenhäusern, sowie Aufklärungsarbeit diesbezüglich viel erreicht haben. Am Ende profitieren wir alle.
15:42
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14:18
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13:47
Ok, wer erklärt mir bitte was das nicht gewünschte Blut mit den 7cm zu tun hat?
So ein Hüftgelenk ist doch nicht Blutgelagert.
Wo liegt jetzt der Zusammenhang zwischen dem 7cm zu kurzem Bein und der verweigerten Bluttransfusion?
13:15
Die Kommentare sind mal wieder ein Spiegel unserer Gesellschaft. Da heißt es in dem Bericht:
Der ausführende Chirurg der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie möchte zu dem Fall gegenüber der WR nicht Stellung nehmen. Und auch Dr. Bernhard Schwilk, stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung Märkische Gesundheitsholding und Leiter der Sparte Akutmedizin, hüllt sich in Schweigen – mit Verweis auf das noch schwebende Verfahren vor Gericht.
Aber hier wird mal wieder auf Deubel komm raus vorverurteilt.
Manchmal ist einfach nur lesen und nachdenken besser!!!
12:33
Vor Jahren gab es mal einen Fall, bei dem ein Kind, dessen Eltern geschieden waren, operiert werden mußte um sein Leben zu retten und benötigte dafür Fremdblut.
Die Medien berichteten darüber.
Die Mutter, die den Zeugen Jeovas angehörte, verweigerte die Zustimmung.
Der Vater erstritt die Zustimmung zur OP per Gerichtsbeschluß.
Der Mutter wurde das Sorgerecht entzogen.
Im aktuellen Fall bin ich auch der Meinung, das der Arzt die OP hätte verweigern sollen.
Auch bei (allen) Religionen gilt:
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des anderen eingeschrenkt wird.
12:14
Hier ist weder die von der Sekte verführte Oma noch das Krankenhaus schuld. Jeder handelte in seinen Augen sicher nach besten Gewissen.
Schuld ist der Staat der es zulässt, dass eine Sekte, die ihre Mitglieder durch Verweigerung lebensnorwendiger Bluttransfusionen in den Tod treibt, in Deutschland den Status einer öffentlich rechtlichen körperschaft bekommen hat.
Jeder Politiker der das Treiben der Sekte in unserem Lande duldet trägt Mitverantwortung für den Tod solcher von Sekten verführter Menschen.
Zeugen Jehovas gehören solange verboten, bis sie solche potentiell tödlichen Lehren nicht unterlassen.
Econo
09:13
Eigenverschulden von der Sekten-Oma. Klage abweisen, fertig. SIE hat notwendige Behandlungen verweigert, damit trägt sie auch das Risiko und nicht die Ärzte. Hoffentlich sieht das der Richter auch so.
19:07
Und die Zeugen Jehovas, die nächste...