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Ex-Mitarbeiter verklagen Europcar wegen 400 Euro-Jobs

15.01.2010 | 10:21 Uhr
Ex-Mitarbeiter verklagen Europcar wegen 400 Euro-Jobs

Hagen. Drei ehemalige Mitarbeiter des Autovermieters Europcar klagen gegen "ungerechte und sittenwidrige Behandlung". Bei der Hagener Filiale des Autovermieters schuften so genannte „Fahrzeugservicekräfte” 78 Stunden im Minijob, um auf 398,58 Euro brutto zu kommen.

Wie viele Stunden muss ein Mitarbeiter im Monat arbeiten, um 400 Euro verdienen zu können? Bei der Hagener Filiale des Autovermieters Europcar schuften so genannte „Fahrzeugservicekräfte” 78 Stunden im Minijob, um auf 398,58 Euro brutto zu kommen.

Drei ehemalige Mitarbeiter sind jetzt angetreten, der ihrer Meinung nach ungerechten und sittenwidrigen Behandlung ein Ende zu machen - und das möglichst bundesweit. Denn Europcar beschäftigt, so heißt es in der Klageschrift, nicht nur rund 1750 fest angestellte, sondern immerhin 10.000 bis 15.000 geringfügig beschäftigte Mitarbeiter.

Stundenlohn von 5,11 Euro

„Uns geht es darum, dass solche Unternehmen sich endlich an Gesetze halten”, sagt Günter Knoop und verweist auf einen Stundenlohn von gerade einmal 5,11 Euro. Den hält nicht nur das Kläger-Trio, sondern auch dessen Rechtsanwalt Ewald Pflug-Simoleit für sittenwidrig. Doch ob auch das Hagener Arbeitsgericht, bei dem die drei Klagen unabhängig voneinander verhandelt werden, der gleichen Auffassung ist, steht in den Sternen.

Denn nach mehrfachen Terminaufhebungen hat es Ende des vergangenen Jahres erst einen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht gegeben, bei dem nicht nur der angeblich sittenwidrige Lohn, sondern auch nicht gewährter Urlaub und die nicht gewährte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall eine Rolle spielen.

15 Jahre ohne Urlaub

„In der Niederlassung Hagen sind Arbeitnehmer tätig, die teilweise seit vier oder mehr Jahren keinen Urlaub erhalten haben. Ein Arbeitnehmer ist seit zirka 15 Jahren dort beschäftigt und hat in dieser Zeit nie Urlaub erhalten”, weist Pflug-Simoleit das Gericht in seiner Klageschrift auf die vermeintlichen Missstände und gleichzeitig auf die verantwortungsvolle Tätigkeit seiner Mandanten hin.

„Die Aufgaben erfordern nicht nur eine schnelle Auffassungsgabe sondern auch Einfühlungsvermögen, Flexibilität und pädagogisches Geschick im Umgang mit verschiedensten Kunden. Zudem ist der Kläger für hohe Sachwerte bis zu 100 000 Euro verantwortlich. Die Vergütung ist aber nur angemessen, wenn sich in ihr das Haftungsrisiko auch widerspiegelt”, meint der Rechtsanwalt und zieht vergleichbare Tätigkeiten aus dem Speditions- oder Omnibusgewerbe heran, für die ein durchschnittlicher Lohn von 9,78 Euro pro Stunde gezahlt. „Wir müssen branchenspezifische Vergleiche heranziehen, weil es im Bereich der Autovermietungen keinen Tarifvertrag gibt.”

Günter Knoop selbst steht am 4. Februar vor dem Arbeitsrichter. „Wir haben bei dem Unternehmen so einiges erlebt, was ich dem Richter gerne erzählen würde. Für mich ist es unfassbar, dass solch eine Firma vor zwei Jahren von einem Wirtschaftsmagazin noch zum Unternehmen des Jahres gekürt wurde.”

Andreas Reitmajer

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