Landgericht Essen lehnt Berufungsverfahren nach Urteil im Fall Kevin ab
30.07.2012 | 13:41 Uhr 2012-07-30T13:41:00+0200
Gladbeck. Als hätte es für die Familie des beim Stadtfest Gladbeck Total schwerstverletzten Kevin nicht schon genug Hiobsbotschaften gegeben: Jetzt hat das Landgericht Essen den Antrag auf ein Berufungsverfahren abgelehnt. Der Anwalt der Familie kündigt an: "Wir werden weitergehen, auch bis zum Verfassungsgericht."
„Wir lassen uns nicht unterkriegen“. Das ist der Satz, mit dem Conny Schwandt sich und ihre Familie seit dem 8. Mai 2011 jeden Tag von neuem Mut macht. Manchmal muss sie ihn öfter als einmal am Tag sagen, um selbst den Kopf oben behalten zu können. Denn seit Sohn Kevin durch den Faustschlag von Erdinc K. beim Stadtfest Gladbeck Total schwerst verletzt wurde, hat es für die Familie viele Hiobsbotschaften gegeben. Die letzte kam am Ende der vergangenen Woche: Die 3. Kammer des Landgerichts in Essen hat den Antrag auf ein Berufungsverfahren abgelehnt.
Wie berichtet, hatte die Familie den Antrag gestellt, nachdem der Täter im November vom Jugendgericht in Gladbeck wegen schwerer Körperverletzung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe und 120 Sozialstunden verurteilt worden war . Fassungslos hatten die Eltern Conny und Peter Schwandt, Bruder Dennis und viele Freunde von Kevin das ihrer Meinung viel zu milde Urteil damals aufgenommen.
Während die Familie vor dem Gladbecker Gericht noch als Nebenkläger durch den Gladbecker Anwalt Alfred Voigt vertreten worden waren, wechselte sie danach zu dem Marler Anwalt Burkhard Benecken . Dieser stellte noch vor Jahresende den Berufungsantrag.
Das Gericht nennt eher formale Gründe für die Ablehnung. Zum einen sei es nicht zulässig, als Nebenkläger in einem Berufungsantrag ein höheres Urteil einzufordern, zum anderen habe Conny Schwandt die rechtliche Betreuung für ihren Sohn erst nach der Antragstellung erhalten.
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09:51
Zuerst möchte ich klarstellen, dass Fam Schwandt meinen Respekt hat.
So viel gefährliches Halbwissen, Missgunst, latenter Rassismus, Feindseligkeit und orthographisches Versagen hier bringen mich (wenn man eine Userin zitieren möchte) auch zum Schreien und Kotzen.
Viele Menschen scheinen die Umstände dieser Tat immer wieder zu verdrängen. So war es keine 30 minütige Prügelei, bei der hemmungslos auf K. geschlagen/getreten wurde - nein, es war ein(!) einziger Fausthieb, infolge dessen K. unglücklich auf den Boden stürzte - dies kann leider bei jeder Rauferei passieren.
Auch sollte man sich gedanken machen, ob Alkohol beim Täter und(!) beim Opfer eine Rolle gespielt haben. So hörte ich davon, dass K. in einem einschlägig bekannten sozialen Netzwerk am Abend noch gepostet hat, wer denn heute am meisten Trinken werde. Ich persönlich war auch am Tatabend auf dem Rathausplatz, habe die Tat aber nicht gesehen.
PS: Migranten mit deutscher Staatsbürgerschaft können nicht abgeschoben werden.
100 % Zustimmung. Auch wenn das nicht ausdrücklich erwähnt wurde, haben die 2,4 Promille (= 1,5 Flaschen Wodka) des Opfers für das Gericht und die Staatsanwaltschaft eine Rolle gespielt. Zudem der Umstand, dass das Opfer wohl von Dienstag/Mittwoch an durchgesoffen hatte. Das jetzt jeder Radaubruder die Sache auf "Deutsch gegen Moslems/Migranten" reduzieren will, ist einfach falsch. Andererseits hätte man, wenn ein Ausländer von einem Deutschen mit einem Schlag ins Wachkoma geprügelt worden wäre, wohl mindestens eine Lichterkette organisiert. Aber auch hier hat es für das Opfer eine Vielzahl von Solidaritätsbekundungen gegeben! Leider auch den Einsatz mediengeiler Stümper von Anwälten.
Ich wünsche Kevin von ganzem Herzen eine Spontangenesung, am besten noch heute!!!
06:33
Nicht genug, dass Kevin und seine Familie ein Leben unter dieser Wahnsinnstat zu leiden haben, jetzt versuchen hier noch einzelne, Kevin selbst zum Täter zu machen. Wie tief kann man eigentlich noch sinken?
Dann wird hier der Weiße Ring gelobt.
Grundsätzlich mag das richtig sein. Bei Kevin trifft es aber erkennbar nicht zu. Immerhin war der erste Anwalt, der das Verfahren vorm Amtsgericht geführt hat und dem als erstes hätte auffallen müssen !, das die Vollmacht der Mutter nicht ausreichte, vom Weißen Ring!
22:55
Nach härteren Strafen wird nur gekräht, solange man selbst nicht betroffen ist.
22:53
Werden Sie doch mal konkret! Was wäre denn eine in Ihren Augen "gerechte Strafe" für einen Faustschlag? Lebenslänglich? Todesstrafe? Galeere?
22:38
Provozieren solche Prozess-Ergebnisse nicht geradezu Selbstjustiz?
Und im "Namen des Volkes" ist doch in sehr vielen Fällen eher ganz weit am Namen des Volkes vorbei.......
Was muss passieren, damit die Gesetze endlich geändert werden?
Was muss passieren, dass Richter "im Namen des Volkes" urteilen?
22:31
Es ist schon komisch was alles "im Namen des Volkes" verkündet wird. Mir wird schlecht, wenn ich sowas lese. Lebenslänglich für das Opfer und die Angehörigen und ein paar Monate auf Bewährung für den Täter. Bei soviel Ungerechtigkeit könnte ich schreien und kotz**.
Das Volk wird verarscht, verraten und verkauft. Wird Erdin K. wenigstens abgeschoben oder werden wir ihn sogar noch zwangsalimentieren?
19:42
komisch: die Ablehnung einer Berufung erfolgt immer schriftlich und die Begründung gibt es sofort dazu.
19:41
und was jeder Anwalt wissen MUSS: eine höhere Strafe kann der Nebenkläger gar nicht fordern! Wusste RA B. aber wahrscheinlich gar nicht.
19:32
Jeder Schreihals sollte doch erstmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten! Im Übrigen war das Ergebnis jedem halbwegs kundigen Juristen klar, aber Hauptsache der Anwalt, der sonst überwiegend übelste Gewalttäter verteidigt, konnte sich mal wieder in den Medien zeigen. Jetzt muss er nur noch jemanden finden, der in der Lage ist, eine Verfassungsbeschwerde zu begründen.
16:09
Lächerlich... Das ist Deutschland !!