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23-Jähriger nach Schüssen auf Tauben im Gefängnis

06.06.2012 | 12:50 Uhr
23-Jähriger nach Schüssen auf Tauben im Gefängnis
Im Bulmker Parkwurde eine Taube wie diese durch Schüsse erheblich verletzt.Foto: Walter Fischer

Gelsenkirchen.   Auf "alte Bekannte" ist die Polizei am Dienstagabend im Bulmker Park getroffen, nachdem ein Zeuge sie über Schüsse auf Tauben informiert hatte. Der 21- und der 23-Jährige waren bereits im April aufgefallen, als sie auf eine Hauswand geschossen hatten. Gegen den Älteren lag zudem ein Haftbefehl vor.

Nachdem zwei Männer (21, 23) im Bulmker Park mit einem Luftgewehr auf Tauben geschossen haben, ermittelt die Polizei wegen Verstoßes gegen das Waffen- und das Tierschutzgesetz.

Ein Zeuge hatte die Beamten gegen 17.45 Uhr alarmiert, nachdem er die Männer und ihre 16-jährige Begleiterin aus Gladbeck zunächst selbst verfolgte. Bei dem 21- und dem 23-Jährigen handelt es sich um „alte Bekannte“ - sie waren bereits am 7. April erwischt worden, als sie an gleicher Stelle auf ein Haus und Tauben geschossen hatten.

Geladene Luftpistole und Munition

Bei der Durchsuchung der Männer fanden die Beamten bei dem 23-Jährigen eine geladene Luftpistole und Munition. Der Mann hatte zuvor mehrfach auf die bereits am Boden liegende Taube geschossen und das Tier erheblich verletzt. Eine weitere Überprüfung des Gelsenkircheners ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Weil er die Geldstrafe nicht leisten konnte wurde er zur ersatzweise angeordneten Freiheitsstrafe (149 Tage) in die JVA gebracht.

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Kommentare
11.06.2012
15:56
23-Jähriger nach Schüssen auf Tauben im Gefängnis
von Westwind | #2

....als vor fünf Jahren aus einer Dachgeschosswohnung gegenüber des Hauses Trinenkamp 63 mit einer Luftpistole auf Menschen geschossen wurde, ging´s aus, wie das Hornberger Schießen...

06.06.2012
16:00
23-Jähriger nach Schüssen auf Tauben im Gefängnis
von ichweisswie | #1

Schön blöd sowas in einem öffentlichen Park zu machen. Dabei fliegen diese Ratten doch in jedem Garten rum!!!

1 Antwort
23-Jähriger nach Schüssen auf Tauben im Gefängnis
von Mondschatten | #1-1

Auch da ist Schießen auf Tiere ein Verstoß gegen das Tierschutz- und das Waffengesetzt, wohlmöglich gegen das Jagdgesetz noch dazu.

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