Rollstuhlfahrer bleibt Behinderten-Parkausweis verwehrt
11.09.2012 | 16:25 Uhr 2012-09-11T16:25:00+0200
Essen-Heisingen. Noch im September 2011 arbeitete Horst Wohlgemuth als Stauwart am Baldeneysee. Nach der Diagnose Amyotropher Lateralsklerose, kurz ALS, wartet der Rollstuhlfahrer jetzt auf die Einstufung als „außergewöhnlich Gehbehinderter“. Ein Behinderten-Parkausweis bleibt dem 52-Jährigen jedoch verwehrt.
Eine kurze Frage vorweg: Ein Mann, der im Rollstuhl sitzt und ohne Hilfe noch nicht ein mal mehr stehen kann, der ist a) gehbehindert oder b) außergewöhnlich gehbehindert? Antwort „b“ scheint in diesem Fall zutreffend zu sein, glauben Sie? Sollte es eigentlich, aber im Fall von Horst Wohlgemuth ist das anders. Horst Wohlgemuth ist zu 60 Prozent gehbehindert - so steht es zumindest in seinem Ausweis. Fakt ist aber: Er sitzt im Rollstuhl, kann aus eigener Kraft nicht einen Meter mehr laufen und noch nicht ein mal mehr selbstständig stehen.
Auf die nächste Stufe, auf den Eintrag „AG“ („außergewöhnlich gehbehindert“) und 100 Prozent gehbehindert in seinem Behindertenausweis, wartet der 52-Jährige schon seit vielen Wochen. Somit bleibt dem ehemaligen Stauwart, der noch bis September 2011 seinen Job an der Wehranlage am Baldeneysee ausübte, auch ein Behinderten-Parkausweis verwehrt.
Warten auf die nächste Stufe
Bei ALS kommt es zu einer fortschreitenden und irreversiblen Schädigung der Nervenzellen, die für Muskelbewegungen zuständig sind.
Durch die auftretenden Lähmungen kommt es zu Gang-, Schluck- oder Sprechstörungen.
Die Ursache der Krankheit ist unklar. Sie gilt bis heute als nicht heilbar.
Horst Wohlgemuth sitzt seit April im Rollstuhl. Der Heisinger ist an der Amyotropher Lateralsklerose, kurz ALS, erkrankt. Sein Leben könnte vielleicht schon in zwei, drei, vier oder fünf Jahren zu Ende sein. „Genau weiß man das nicht. Bei manchen schreitet die Krankheit langsamer voran, bei anderen schneller“, sagt Wohlgemuth. „Weil man das eben nicht genau weiß, möchte ich die Zeit, die ich noch habe, nutzen und so angenehm wie möglich gestalten.“
Das geht allerdings so lange nicht, wie er und seine Frau Birgit noch auf den Anspruch, einen Behindertenparkplatz nutzen zu können, warten müssen. Ein Kinobesuch, ein paar Stündchen in der Stadt zu verbringen oder einfach mal abends Essen gehen - alle eigentlich ‘normalen’ Aktivitäten sind bislang mit einem immensen Aufwand verbunden. „Meist ist es so, dass ich fahre, mit Warnblinkanlage mitten auf der Straße stehen bleibe, meinen Mann und den Rollstuhl aus dem Auto trage, meinen Mann dann ‘absetze’, und er so lange warten muss, bis ich einen Parkplatz gefunden habe“, schildert Birgit Wohlgemuth die Anstrengungen, die mit Ausflügen jeglicher Art, darunter auch Arztbesuchen, verbunden sind.
Keine Verschlimmerung?
Warum das alles? Weil die Voraussetzungen für „AG“ offensichtlich nicht erfüllt sind. Laut Auskunft des Versorgungsamtes Essen heißt es, dass „AG“ erst dann vorliegt, wenn der Betroffene/die Betroffene einem Doppeloberschenkelamputiertem gleichgestellt ist. Das ist bei Horst Wohlgemuth wohl nicht der Fall; der Antrag auf Verschlimmerung, den das Ehepaar stellte, wurde somit abgelehnt.
„Ich könnte mir meine Beine auch amputieren lassen, das würde bei meinem Zustand keinen Unterschied machen“, so Wohlgemuth etwas sarkastisch, etwas ernst. Birgit Wohlgemuth ergänzt: „Noch nicht einmal zur Begutachtung wurden wir vom Medizinischen Dienst eingeladen - obwohl wir hier in Essen einige Gutachter haben.“
Die Akte Wohlgemuth wurde weitergeleitet an die Bezirksregierung in Münster, die den Fall prüfen wird. Auf Nachfrage unserer Zeitung seien hier jedoch viele Mitarbeiter aus dem zuständigen Dezernat momentan im Urlaub, wie auch der Sachbearbeiter von Horst Wohlgemuth.
Der verantwortliche Sachbearbeiter sei noch bis zum 8. Oktober verreist, teilte man uns mit. Jemand anderes könne den Fall nicht übernehmen, da er nicht über die notwendigen Informationen verfüge. So lange muss sich Horst Wohlgemuth auf jeden Fall noch gedulden - und ob die Bezirksregierung dann ein „AG“ bewilligt, ist ungewiss.
09:19
es ist bedauerlich dass der Mensch in unserer Gesellschaft nur noch ein zahlendes Mittel zum Zwecke ist. Funktioniert ein Mensch aus gewissen Gründen wie Krankheit nicht mehr wird er abgestempelt und ausrangiert. So auch im Gesundheitswesen. Ja so wenig Geld wie möglich in den Betroffenen investieren, egal ob er 40 Jahre oder mehr in dieses Regime eingezahlt hat. Überall wird eingespart zum Leid der erkrankten Mitmenschen.
Unsere Regierung sollte sich mal Gedanken machen über sein Volk und nicht unzählige Gelder verschwenden.
13:55
Eines ist definitiv klar. Es ist entwürdigend, irgendwo abgestellt zu werden, damit der Partner einen Parkplatz suchen kann. Ich denke nicht, dass die Frau damit gemeint ist, denn sie befindet sich letztlich ja selbst in der Situation
Was die Ärzte angeht, da habe ich meine eigenen Erfahrungen. Sicher werden die Ärzte angeschrieben. Ob das entsprechende Material dann auch genutzt wird, bleibt offen. In meinem Fall wurden neue Atteste an mich zurückgeschickt und stattdessen 30 Jahre alte Gutachten herangezogen. Erst eine Beschwerde beim Petitionsausschuss konnte das Problem lösen.
Ich kann nur jeden schwerbehinderten Menschen dazu ermutigen, sich mit Hilfe der Zeitung oder einer Beschwerde beim Petitionsausschuss des Landtages zu wehren. Offenbar reicht es nämlich nicht, einfach nur einen begründeten Antrag zu stellen und wenn etwas entwürdigend ist, dann die Tatsache, dass Antragsteller wie Bittsteller behandelt werden.
Eines ist definitv klar: Wenn dem so wäre, wäre es genauso entwürdigend, seine gehbehinderte Oma aussteigen zu lassen, um selbst einen Parkplatz zu suchen. So ein Blödsinn!
Von Otto 99
Sie haben den Zweck dieses Zeitungsbericht immer noch nicht kapiert!!!
Und den Unterschied zwischen G und AG auch nicht!!!
09:47
crosser2201
Es nervt. Sie stellen Rollstuhlfahrer in ein Licht, das diesen bestimmt nicht passt. Ich kenne keinen, der sich abgestellt fühlt, wenn er auf seine Frau warten muss. Ich kann in diesem Fall nicht die kleinste Behingertenfeindlichkeit erkennen, es sei denn er würde selbst fahren.
09:33
Komisch, was hat der Mann denn für behandelnde Ärzte. Diese werden doch angeschrieben. Mich würde mal eher interessieren was denn seine Ärzte über seine Gehfähigkeit gesagt haben. Denn nach deren Befund wird doch im Rahmen des Antrages entschieden.
Was steht denn nun in den Berichten der Ärzte?
Der Mann hat bestimmt passende Unterlagen bei seinem Verschlimmerungsantrag eingereicht.
Das Problem um das es hier geht ist doch die Taktik mit der der med. Dienst vorgeht!!
N i c h t alle Möglichkeiten vor Ort ausschöpfen z.B Begutachtung ( das produziert ja Kosten für das Versorgungsamt) sondern es sollen sich Andere darum kümmern ...... schnell die Akte an die nächst höhere Institution schicken und man hat den Fall vom Tisch!
Und wenn man laut Bericht den zeitlich schnellen Verlauf der Erkrankung sieht, kann man den Menschen verstehen !! Der Patient will bestimmt nur gleich behandelt werden wie z.B. ein Blinder der nämlich sofort die Kriterien von AG erfüllt, obwohl er gehen kann!! Bei dem Blinden kommt es von der Lebenserwartung auf ein paar Wochen an, bei einem ALS Patienten schon ! Oder die Erkrankung steht nich im Katalog (sollte auch mal aufgearbeitet werden )des MD Folgerung a b g e l e h n t !
Es gibt noch viel zu tun in D-Land p a c k e n wir es an.
21:50
Rattenscharf
Ich glaub Sie haben nicht alles richtig gelesen er kann nicht mehr laufen, und sollte deswegen auf einem parkplatz mit so nem bild auf dem boden wo ein Mann im rollstuhl sitzt, nicht das mit dem großen P..... Und glauben Sie mir das es sehr schwer ist für Leute die im Rollstuhl sitzen etwas zu unternehmen, auch Kino ist dabei. Aber wie gesagt setzen Sie sich mal in ein Rollstuhl und fahren damit ein halbes Jahr rum... :(
daß ein "Gang" ins Kino mit dem Rollstuhl beschwerlicher ist, hat NICHTS mit einem Parkplatz zu tun. Bitte kein triefendes Mitleid für Leute, die ungerechtfertigte Vorteile aus ihrer Situation schlagen wollen. Ein Rollifahrer kann z.B. - wie andere Leute auch - mit Bus oder Bahn fahren. Die haben heute alle behindertengerechten Einstieg. Ich fahre auch Bus und Bahn - ganz ohne Mitleid.
Herzlichen Glückwunsch!
Sie fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Das machen Sie doch freiwillig, oder?
Ein Behinderter darf das auchm keine Frage, MUSS er aber nicht!
Was genau ist denn ungerechtfertigt, wenn ein Gehbehinderter einen Behindertenparkplatz nutzen möchte?
Übrigens darf seine Frau erst dann auf dem Parkplatz stehen bleiben, wenn im Ausweis auch ein "B" für "auf Begleitung angewiesen" steht.
es ist sche*ßegal, was in dem Ausweis steht. Die Sippschaft reicht ihn fröhlich weiter und legt ihn bei Bedarf eben in die Winschutzscheibe. So ist meine tägliche Erfahrung. Das Ordungsamt kann bei einem parkenden, leeren Auto nicht feststellen, ob da einer rausgehüpft ist, um bequem zur Innenstadtdisco zu kommen.
Irrtum - der Ausweis kann nicht einfach weitergegeben werden. In dem Ausweis, der zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt, ist das Kfz.-Kennzeichen des Fahrzeugs angegeben, das dazu berechtigt ist.
selbstverständlich wird mit dem entsprechenden (Familien-) Auto gefahren. Was ich hier TÄGLICH sehe sind keine Fatamorganas. Man kann hier wohl nichtmal von "weitergeben" sprechen. Der Ausweis liegt einfach im Wagen...
19:42
"ein immenser Aufwand", wenn man mal ins Kino will. Wisst Ihr was? Ich habe weder Führerschein, noch Auto und kann ohne "immensen Aufwand" ins Kino. Und andere Leute müssen auch einen Parkplatz suchen und sind davon genervt. So ist das nunmal. Ich erlebe hier in der Innenstadt, daß die Behindertenparkplätze zu mind. 90% von der Angehörigenmischpoke genutzt werden. Wie die immer fit aus dem Wagen springen...
Sie haben weder Führerschein noch Auto, aber wie sieht´s mit einem Rollstuhl aus?
Den muß man schon haben um den Aufwand vergleichen zu können...
Vermutlich können Sie aber noch beide Beine nutzen. Dann ist auch fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln kein immenser Aufwand. Mit Rollstuhl ist es das jedoch, teilweise sogar nicht möglich. Auch Behindertenparkplätze sind deswegen sinnvoll, weil sie breiter sind als normale, so dass neben dem Ausstieg noch der Rollstuhl zum Sitzwechsel Platz hat.
Das nutzen von Behindertenparkplätzen durch Nichtbehinderte finde ich alledings auch "unter aller Sau".
es ist aber die Regel UND die Hauptnutzung. Und zwar mit Unterstützung der Behinderten Angehörigen. Glaub mir: Behinderte sind keine besseren Menschen als Nichtbehinderte.
Es sind keine besseren Menschen - aber aufgrund ihrer Handicaps ist es für sie schwieriger bis fast unmöglich, am "normalen" Leben teilzunehmen. Warum soll man es ihnen nicht etwas leichter machen? Es kann jeden treffen und dann sieht man alles auf einmal ganz anders.
17:00
Ist verdammt komisch dass Wolfgang Schäuble beide Beine noch hatt aber zu 100% Körperlich behindert ist ..... mhhh da stell ich mir die Frage warum muss jemand der nicht mehr laufen kann, erst seine Beine verlieren dass er zu 100% behindert ist ..!!!!!???
Schäubles Rückenmark ist in Höhe des dritten Brustwirbels durchtrennt. Er ist daher von der Brust abwärts querschnittgelähmt. Das ist wohl kaum vergleichbar. Davon abgesehen, woher kennen sie den Grad seiner Schwerbehinderung?
Bitte erst richtig lesen. Es mus jemand nicht seine Beine verlieren sondern „AG“ liegt dann vor, wenn der Betroffene/die Betroffene einem Doppeloberschenkelamputiertem "gleichgestellt" ist.
16:52
Mich stört grad nur eins, wär der Herr ein Minister würde er es genau so schnell bewilligt bekommen wie Wolfgang Schäuble.
In meine Augen sind alle nur Menschen, aber das andere bevorzugt werden nur weil sie bekannt sind, ist das ne richtig große sauerrei....
Herr Schäuble war nach dem Attentat auch nach Reha von Anfang an querschnittsgelähmt und wurde deshalb direkt als "AG" eingestuft. Bei Herrn Wohlgemuth handelt es sich um eine fortschreitende Erkrankung, die zuletz mit 60% G beschieden wurde. Über den Verschlechterungsantrag wurde offensichtlich noch nicht endgültig entschieden.
14:07
@von joergel |#45
Sie haben den "Nagel voll auf den Kopf getroffen"!!!
14:00
Nur eine Frage! Warum sind Behindertenparkplätze eigentlich gebührenfrei?
Wer sagt denn das?
Wenn Sie in ein gebührenpflichtiges Parkhaus fahren, fallen die gleichen Gebühren an wie für andere Parkplätze. Behindertenparkplätze sind nur breiter als normale Parkplätze und evt. auch näher am Ausgang gelegen.