Synagogen-Leiter findet Beschneidungs-Urteil „lächerlich“
29.06.2012 | 17:30 Uhr 2012-06-29T17:30:00+0200
Essen. Uri Kaufmann, Leiter der Alten Synagoge in Essen, hat den Kölner Richterspruch, nach dem die Beschneidung an Jungen aus religiösen Gründen strafbar ist, kritisiert. Er glaubt nicht, dass sich das Urteil in der Praxis umsetzen lässt.
Mit Unverständnis hat der Leiter der Alten Synagoge in Essen, Uri Kaufmann, auf das Urteil des Kölner Landgerichts reagiert, das die Beschneidung an Jungen aus religiösen Gründen am Dienstag als strafbar gewertet hatte . Im Gegensatz zu den Richtern sieht Kaufmann keinen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Die Beschneidung sei zentraler Bestandteil des jüdischen Glaubens.
Jüdische Jungen werden - sofern sie körperlich gesund sind - am siebten Tag nach der Geburt beschnitten. Dadurch treten sie nach jüdischer Lehre in den Bund Abrahams ein und werden Bestandteil der Gemeinde. Wenn man die Karte der Selbstbestimmung spielen wolle, dürften auch Kinder christlichen Glaubens nicht vor ihrem 14. Lebensjahr getauft werden, sagt Kaufmann.
„Deutschland steht meines Wissens nach international recht allein da“
Er glaubt, dass sich das Urteil in der Praxis kaum umsetzen lasse. „Deutschland steht meines Wissens nach international recht allein da.“ Auch im Ausland sei der Richterspruch auf harsche Kritik gestoßen, wie eine Stellungnahme der Weltunion Progressiver Juden zeige. Sowohl orthodoxe als auch säkulare Juden seien sich einig, dass das Urteil nicht mit ihrer Auffassung von Religionsfreiheit vereinbar sei. „Mit sträuben sich die Haare, wenn ich so etwas lese“, sagt Kaufmann. Medizinisch sei seit dem 19. Jahrhundert in Deutschland gesetzlich festgelegt, dass die Beschneidung nur von medizinisch geschultem Personal vorgenommen werden darf. Außerdem ist es die Regel, dass damit jüdische Ärzte beauftragt werden. Kaufmann kann sich kaum vorstellen, dass diese eine OP nun aufgrund des Urteils ablehnen. Ein jüdisches Krankenhaus in Berlin hingegen reagierte bereits und will nun keine Jungen mehr aus religiösen Gründen beschneiden , da es nicht „im rechtsfreien Raum operieren“ möchte.
Kaufmann bezweifelt auch die Praktikabilität des Kölner Urteils: „Ich kann mir kaum vorstellen, dass jetzt künftig Polizisten zu Beschneidungsfeiern geschickt werden. In der Wirklichkeit wird dieses Urteil nicht ankommen. Deutschland hat drängendere Probleme als die Beschneidung von Jungen.“

21:24
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21:23
@ Franz_Gerber # 41
Langsam wird´s peinlich!
21:22
Verfassungen und Grundgesetze können sich ändern - nur das Wort Gottes bleibt ewig bestehen. All diejenigen, die sich hier dauernd auf das GG beziehen, sollten auch mal dessen Präambel lesen, denn da steht was von der Verantwortung vor Gott - und die steht dort noch vor der Verantwortung vor dem Menschen!
21:14
Beschneidungsbefürworter, die Jahrhunderte alte, martialische Rituale, die ihre Wurzeln nicht in der BRD haben, verteidigen, müssen endlich die Finger von unmündigen Kindern lassen. In der BRD gilt das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Wer sich als erwachsener Mann beschneiden lassen will, kann dies tun. Wo ist das Problem?
21:14
@ nothdurft #37
Von Muslimen ist das bekannt. Da gibt es bis heute Regionen, in denen noch heute Frauen beschnitten werden.
Vom Judentum ist mir derartiges nicht bekannt.
Glück auf
21:13
Lächerlich sind lediglich Religionsvertreter,
die weit weg von jeglicher Realität ihre längst überholten religiösen Ansichten gegen Vernunft und Fortschritt aufrecht erhalten.
Sei er Synagogenleiter, Papst oder Daila Lama.
21:06
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21:02
# 34
Sehr gut!!!!
21:01
Im Grundgesetz-Artikel 2 steht: "Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit."
21:01
nettes Zitat:" Es gibt keine christlichen, muslimischen oder jüdischen Kinder. Es gibt Kinder christlicher, muslimischer oder jüdischer Eltern"
das ist auch gut so