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Verbraucherzentrale NRW bekämpft Strom- und Gas-Preise – SIE jubeln

Verbraucherzentrale NRW bekämpft Strom- und Gas-Preise – SIE jubeln

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© picture alliance/dpa | Friso Gentsch

Energiekrise: Von der Leyen und Habeck wollen Endverbraucher entlasten

Angesichts steigender Energiepreise betonen EU-Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grünen) bei einer Podiumsdiskussion in Berlin die Dringlichkeit langfristiger Reformen des Strommarktes, um die Endverbraucher zu entlasten.

Die Verbraucherzentrale NRW hat den exorbitant gestiegenen Gas- und Strompreise in Deutschland den Kampf angesagt.

So zerrte die Verbraucherzentrale NRW auch den Energieversorger „ExtraEnergie“ wegen einer fragwürdigen Praktik vor das Landgericht Düsseldorf.

Die zuständigen Richter plädierten nun für die Verbraucherzentrale NRW.

Verbraucherzentrale NRW zerrt Strom- und Gas-Versorger vor Gericht

Die extrem gestiegenen Energiebeschaffungskosten setzen Energieversorger und Verbraucher gewaltig unter Druck.

Viele Unternehmen untersuchen Wege, um die Kosten auf Verbraucher abzuwälzen. Dabei verstoßen manche offenbar gegen Regeln.

Die Verbraucherzentrale NRW ist gerichtlich gegen Preiserhöhungen bei Strom und Gas vorgegangen. (Symbolbild)
Die Verbraucherzentrale NRW ist gerichtlich gegen Preiserhöhungen bei Strom und Gas vorgegangen. (Symbolbild)
Foto: IMAGO / McPHOTO

So hat das Landgericht Düsseldorf nun entschieden, dass der Energieversorger „ExtraEnergie“ die gestiegenen Beschaffungskosten nicht an Kunden abdrücken kann, die Verträge mit einer Preisgarantie abgeschlossen haben.

Verbraucherzentrale NRW feiert: „Deutliches Signal an gesamte Branche“

„Das ist eine gute Nachricht für Verbraucher:innen und ein deutliches Signal an die gesamte Branche: Preisgarantien dürfen wegen steigender Beschaffungskosten nicht einfach außer Kraft gesetzt werden“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

„ExtraEnergie“ habe „Verträge mit sogenannter eingeschränkter Preisgarantie angeboten und sich gezielt als krisensicheres Unternehmen vermarktet.“ Ihre Preise hätte das Unternehmen nur wegen gestiegener Steuern, Abgaben oder Umlagen erhöhen dürfen.

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Mehr zur Gasumlage:

  • Die Maßnahme soll die Energiebranche stabilisieren.
  • Privatkunden und Unternehmen müssen die Gasumlage zahlen.
  • Die Gasumlage gilt ab dem 1. Oktober 2022 und bis Ende März 2024.
  • Sie beträgt 2,419 Cent pro Kilowattstunde. Das bedeutet, dass auf eine Familie mehrere Hundert Euro zusätzlich an Gaskosten hinzukommt.
  • Zum Ausgleich wird die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent gesenkt.

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Mit dem noch nicht rechtskräftigen Beschluss schützt das Landgericht Düsseldorf auch Kundinnen von „Prioenergie“ sowie „Hitenergie“, die ebenfalls zu dem Unternehmen gehören.

Verbraucherzentrale NRW hat dringenden Rat an Kunden

Trotz des Urteils empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, der Preismitteilung des Unternehmens mit Hinweis auf das Gerichtsurteil schriftlich zu widersprechen.

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Weitere Meldungen aus NRW:

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Dazu hat die Verbraucherzentrale einen Musterbrief zur Verfügung gestellt.

Neben diesem Verfahren kämpft die Verbraucherzentrale unter anderem auch gegen die Kündigungen des Anbieters „Stromio“ und bereitet in dem Fall eine Musterfeststellungsklage vor.

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