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Staatsanwaltschaft

Keine stichhaltigen Beweise gegen NPD-Funktionäre

20.01.2010 | 23:00 Uhr

Ennepetal. Das Verfahren gegen die NPD-Funktionäre Thorsten Crämer und Hans-Jörg Crämer wegen Urkundenfälschung im Zusammenhang mit dem Ennepetaler Kommunalwahlkampf 2009 wurde eingestellt.

Das teilte Bürgermeister Wilhelm Wiggenhagen am Dienstag im Hauptausschusses mit.

Hintergrund: Die Stadt Ennepetal hatte eine Straftat vermutet und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, weil ein Kandidat der NPD erklärte, er sei ohne sein Wissen aufgestellt worden. Mit Schrecken habe er erfahren, dass er als Kandidat für die NPD bei der Kommunalwahl aufgestellt worden sei. Schriftlich teilte er der Stadt Ennepetal mit, dass er seine Zustimmung hierzu nicht gegeben habe.

Keine Zustimmungserklärung

Der vom Wahlausschuss in seiner Sitzung am 21. Juli 2009 für die NPD sowohl im Wahlbezirk als auch auf der Reserveliste zugelassene Kandidat hatte auch in einem persönlichen Gespräch am 28. Juli mit der Stadtverwaltung bestätigt, die entsprechenden Zustimmungserklärungen nicht unterschrieben zu haben.

Dennoch wurde das Verfahren eingestellt, weil Beweise und Vorwürfe zur Erhebung einer Anklage nicht ausreichten, so gestern Pressestaatsanwalt Münker auf Nachfrage der WR.

Akteneinsicht

Der erste Bürgermeisterstellvertreter Johannes Kraft (CDU) hatte vor Weihnachten die Stadt aufgefordert, Akteneinsicht zu nehmen. Doch dazu war es nicht gekommen, „weil uns just an dem Tage, als die Stadt Ennepetal Akteneinsicht nehmen wollte - am 18 Dezember 2009 - seitens der Staatsanwaltschaft mitgeteilt wurde, dass das Verfahren eingestellt ist”, erklärte gestern Cosimo Palomba (Bürgermeisteramt ) gegenüber unsererer Zeitung. Ein Einblick hätte da nichts mehr gebracht, so Palomba.

Die Nachricht der Verfahrenseinstellung war von den Ennepetaler Kommunalpolitikern mit Unmut aufgenommen worden. Zu den genauen Gründen wollte sich die Staatsanwaltschaft wegen der Verfahrenseinstellung nicht näher äußern.

Mangel an stichhaltigen Beweisen

Die Stadt Ennepetal habe sich quasi der Begründung der Staatsanwaltschaft angeschlossen und den Mangel an stichhaltigen Beweisen nicht in Abrede gestellt. Das sei so „in Ordnung” habe die Stadt im Rahmen einer obligatorischen Anhörung signalisiert, erklärte der Pressedezernet und Oberstaatsanwalt Hans-Werner Münker gegenüber unserer Zeitung.

Sabine Nölke

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