Ohrfeige statt Vergewaltigung – Gericht spricht nur eine Geldstrafe aus
20.06.2012 | 17:21 Uhr 2012-06-20T17:21:00+0200
Duisburg. Gemessen an der üppigen Verhandlungsdauer fiel das Urteil gegen einen 38-jährigen Gastronom aus Hochfeld am Mittwoch eher „mager“ aus: Wegen Körperverletzung verurteilte ihn das Landgericht zu einer Geldstrafe. An neun Verhandlungstagen hatte sich die 5. Große Strafkammer seit dem 13. März mit dem Vorwurf der Vergewaltigung beschäftigt, musste den Angeklagten aber am Ende davon freisprechen.
Laut Anklage war der Mann am frühen Morgen des 13. September 2011 mit einem Schlüssel in die Wohnung einer 28-jährigen Hochfelderin eingedrungen, die als Aushilfe in seinem Lokal arbeitete, und war über die Frau hergefallen. Doch dafür fehlten der 5. Großen Strafkammer am Ende die Beweise.
"Einer Verurteilung stehen zu viele begründete Zweifel entgegen"
Der Angeklagte hatte die Tat während des gesamten Prozesses energisch bestritten. Es habe in der Tatnacht zwar Streit gegeben, der Sex sei aber einvernehmlich gewesen, so der 38-Jährige. Er überraschte dabei mit intimen Kenntnissen über die Wohnung und persönliche Lebensumstände der Frau. Die Hauptzeugin hatte den Angeklagten belastet und abgestritten, mit ihm ein Verhältnis gehabt zu haben. Was die Richter sahen: „Einer Verurteilung stehen zu viele begründete Zweifel entgegen“, so die Vorsitzende.
Als erwiesen sah das Gericht lediglich eine Ohrfeige an, die der Angeklagte auch gestanden hatte. Dafür gab es am Ende eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je zehn Euro. Eine Strafe, die bereits bezahlt ist. Denn der Angeklagte hat knapp neun Monate in Untersuchungshaft gesessen. 60 Tage werden nun verrechnet, der Rest wird nach den mageren Sätzen des Strafrechtsentschädigungsgesetzes vergütet.

15:20
Knapp 5000 Euro Haftentschädigung dürften es werden...
Für 7 Monate des Lebens....
15:18
Wieso?
Wenn man dem anschliessendem Urteil unangemessen lange in Haft war hat man das Anrecht auf eine Entschädigung...
Und wir reden hier von einem Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung.
Es blieb lediglich eine Ohrfeige übrig...
Und bei 9! Monaten Haft für eine Ohrfeige ist 600 Euro eher zu wenig wie zu viel...
Die Tatsache ist das er bei 9 Monaten eigentlich grundloser Haft sogar noch was ausgezahlt bekommen müsste(der Satz liegt bei 25 Euro/Tag)....
http://de.wikipedia.org/wiki/Haftentsch%C3%A4digung
Ja, genau diese Entschädigung soll ihm mit diesem miesen Trick ja so weit es geht vorenthalten werden.
Ich frage mich wie läuft es da eigentlich mit Miete und co damit er seine Wohnung behalten kann? So weit es mir bekannt ist wird auch bei Untersuchungshaft nur 6 Monate lang bezahlt und danach nichts mehr.
22:42
Also diese Verrechnung ist ja wohl eine ganz miese Tour.