Steht Dortmund ab Dienstag ohne OB da?
14.01.2010 | 18:33 Uhr 2010-01-14T18:33:00+0100
Dortmund. Dortmund - einzige Großstadt in Deutschland, die ab Dienstag kommender Woche ohne OB und damit ohne politische Spitze dasteht? Die Unsicherheit über die tatsächliche Rechtslage wird von Tag zu Tag größer. Damit auch der Zeitpunkt, wann Ullrich Sierau (SPD) seinen Stuhl räumen muss.
Mittlerweile hat der Kläger aus dem Dortmunder Stadtteil Höchsten nicht mal mehr einen Rechtsbeistand, sein Anwalt ist vom Mandat befreit. Zurückgezogen hatte der Privatmann seine Klage aber vorerst nicht.
Und dennoch: Auch am Donnerstag mochte Gerichtssprecher Karsten Herfort nicht einmal eine Prognose wagen, wann auch nur über die Zulässigkeit dieser Klage entschieden wird. Erst recht nicht, ob sie aufschiebende Wirkung entfaltet. Entgegen der Darstellung von Seiten der Verwaltung bestritt Herfort vielmehr, in einem WDR-Interview geäußert zu haben, auch diese Klage habe aufschiebende Wirkung. „Das habe ich nicht gesagt”, so Herfort auf Nachfrage. Es gebe mittlerweile sogar strittige Meinungen darüber, ob ein Bürger (auch wenn er kein Mandat hat) tatsächlich nicht klagen könne. Das Gericht sei bemüht, Informationen über mögliche Funktionen des „Klägers vom Höchsten” zu bekommen - „wir haben ihn angeschrieben.”
Sierau hat inzwischen das NRW-Innenministerium eingeschaltet und einen Katalog mit strittigen Fragen vorgelegt, der auch in Arnsberg eingetroffen ist. Bis spätestens Montag sollen die Juristen der Stadt mitteilen, ob er Dienstag kommender Woche noch im Amt ist - einen Tag zuvor, am Montag, läuft die Klagefrist gegen den Ratsbeschluss zur Wahlwiederholung ab.
»Uns reicht ein rechtlicher Hinweis «
„Die Stadt braucht Rechtssicherheit”, meldete sich Sierau am Donnerstag zu Wort. Er möchte von den Juristen im Innenministerium beispielsweise wissen, ob die Entscheidungen, die er im Falle einer aufschiebenden Wirkung treffe, „volle Rechtswirksamkeit” entfalten. Auf den Nägeln brennt auch die Frage, wann Regierungspräsident Helmut Diegel gedenke, einen Termin für die OB-Wahl festzusetzen. Wenn Arnsberg erst auf ein Urteil aus Gelsenkirchen warte, so Sieraus Argumentation, könne das Wochen und Monate dauern. Eine Zusammenlegung mit der Landtagswahl am 9. Mai sei dann zeitlich nicht mehr möglich.
So lange aber will man in Arnsberg gar nicht Zeit lassen: Wie Sprecher Jörg A. Linden sagte, werde man eben nicht ein Urteil abwarten. Es reiche, wenn das Gericht der Bezirksregierung einen „rechtlichen Hinweis” gebe, dass man die gleiche Auffassung vertrete wie Arnsberg. Und die ist unmissverständlich: Die Klage des Dortmunder Privatmannes ist unzulässig, Sierau muss das Büro bis Dienstag geräumt haben - und die Sommerferien werden über einen Termin für die OB-Wahl nicht ins Land ziehen.
Sierau sieht "aufschiebende Wirkung"
Sierau sieht die Sache naturgemäß anders. Er kapriziert sich auf die angebliche Aussage von Gerichtssprecher Herfort und spricht von „aufschiebender Wirkung” der Klage. Wenn dem so sei, dann frage er sich, warum das nicht auch für seine Amtsführung gelten solle - zumindest so lange, bis sich die Richter zu Wort gemeldet haben? Bis Montag, allerspätstens, soll (und muss) die Antwort aus dem NRW-Innenministerium vorliegen.
Unterdessen hat auch DVU-Ratsvertreter Max Branghofer Klage eingereicht - wie vor ihm die elf SPD-Fraktionsmitglieder. Allerdings wendet sich Branghofer nicht gegen eine erneute OB-Wahl, sondern gegen eine Wiederholung der Ratswahl. Auch aus der Bezirksvertretung Mengede gibt es jetzt einen Nachzügler - SPD-Bezirksbürgermeister Bruno Wisbar hat ebenfalls Klage eingereicht. Damit liegen nun Klagen aus allen zwölf Bezirksvertretungen vor.
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