Erste Kläger gegen Wahlwiederholung in Dortmund
18.12.2009 | 06:00 Uhr 2009-12-18T06:00:00+0100Huckarde. Die Dortmunder Unabhängige Wählergemeinschaft (DUW) will gegen die Wiederholungswahl für die Bezirksvertretung Huckarde klagen. Der Huckarder DUW-Fraktionsvorstand werde in den kommenden Tagen alles für die Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vorbereiten.
Die Dortmunder Unabhängige Wählergemeinschaft (DUW) ist mit einer vom Rat beschlossenen Wiederholung der Kommunalwahl für die Bezirksvertretung Huckarde nicht einverstanden und will beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage einreichen. Das sagte Annegret Meyer, stellvertretende Fraktionschefin der DUW, gestern auf Anfrage der WR.
Kreispartei nicht übergehen
Annegret Meyer und DUW-Fraktionsvorsitzende Inge Heinze wollten – bevor sie die Entscheidung bekanntgeben – ihre Kreispartei nicht übergehen. „Wir hatten Beratungsbedarf, haben uns Mittwoch Abend in der Gaststätte Burgheisterkamp getroffen und sind nach einem ausführlichen Gespräch zu dem Ergebnis gekommen, Einspruch gegen eine Wiederholungswahl in Huckarde zu erheben.” DUW-Frontfrau Inge Heinze hofft nun darauf, dass „das Gericht einer Wiederholung der Wahl nicht zustimmt. Für uns wäre das der Idealfall. Alles bliebe dann beim Alten. Sollten wir beim Verwaltungsgericht allerdings unterliegen, werden wir die nächste Instanz anrufen”, gab sie sich gestern im Gespräch mit der Stadtteil-Zeitung kämpferisch.
Wegen heftiger parteiinterner Querelen in der CDU kehrten Heinze und Meyer der Union Ende September den Rücken und schlossen sich der DUW an. Führende Dortmunder Christdemokraten werfen den beiden Frauen vor, ihr Mandat zur DUW mitgenommen zu haben, obwohl sie auf der CDU-Liste standen.
Zwei Vertreterinnen fürchten um Mandate
Das Duo sitzt nun als DUW-Fraktion in der Huckarder Bezirksvertretung. Ihr Problem: Beide könnten Gefahr laufen, die Mandate zu verlieren. Dazu Inge Heinze: „Bei einer Wiederholungswahl werden die gleichen Listen wie bei der Kommunalwahl genommen. Das heißt: Die DUW kann uns nicht auf ihre Liste setzen, weil wir seinerzeit noch gar kein Mitglied waren. Und auf der CDU-Liste werden wir ganz sicher nicht mehr auftauchen.” Somit würden sich die Frauen erst einmal in einem „politischen Niemandsland” wiederfinden. Dies aber könne nicht sein, bekräftigen die beiden Huckarder Bezirksvertreterinnen. Schließlich habe man ein „Persönlichkeits-Mandat” für die nächste Wahlperiode (fünf Jahre) erworben und sei weder einer Partei noch einer Fraktion verpflichtet.
Um letztlich Klarheit über die doch höchst komplizierte Materie zu bekommen, sei es der absolut richtige Weg, das Verwaltungsgericht anzurufen. Inge Heinze: „Wir haben das Recht zu klagen, brauchen umgehend Rechtssicherheit und haben die volle Unterstützung unserer Kreispartei.” So will der Huckarder DUW-Fraktionsvorstand in den nächsten Tagen einen Fachanwalt aufsuchen, um die notwendigen Schritte vorzubereiten und einzuleiten.
13:44
hier stelle ich mal wieder fest das die meisten kommentare am thema vorbei gehen.
fakt ist ja wohl ,das es sich hier um eine wahltäuschung handelt.
die spd mit herrn langemeier habe viel schulden gemacht und diese nicht vor der wahl bekannt gemacht.
der einzige schuldige ist herr langemeier.
wenn es dann nun zu einer wahlwiederholung kommt ist es richtig so.
es wäre das beste um die glaubwürdigkeit der parteien wieder herzustellen.
wir werden eine überraschung erleben.
ich glaube es wird sich nichts verändern.
was ich doch nicht verstehen kann.
aber eines weiß ich die verursacher bleiben wie immer verschont.
herr prüsse sollte den hut nehmen und herrn drabig mitnehmen.
das wäre eine sache um die glaubwürdigkeit wieder herzustellen.
11:16
In der Kommunalpolitik weiß mnan meist nicht genau, aus welchen Gründen eine Liste gewählt wurde. Vielleicht haben auch einige die Liste gewählt, weil Frau Meyer darauf kandidiert hat Das gilt vorf allem, wenn die Kommunalpolitiker bekannt sind.. Von daher kann ich den Konflikt nachvollziehen.
23:55
Hallo vaikl #30 u.a.:
Ihre Vorträge beruhen auf Mutmaßungen, und nicht auf fundiertem Wissen, nicht wahr?
Es wird etwas ermüdend, wiederholt darauf hinzuweisen, dass Sie in Bezug auf die zu erwartende Anfechtung der BV-Wahl durch zwei Damen in Huckarde irreführende Thesen in den Äther schicken.
Nicht die unter Ihrem Vortrag unter #30 genannten Argumente sind von Relevanz, sondern schlicht und einfach die Tatsache, wer und folglich dann in welchem Gremium durch die im Rat getroffenene Ungültigkeitserklärung der Rats- und BV-Wahlen einen (juristischen) Nachteil für sich selbst festmachen kann oder will.
Nur derjenige (oder diejenige), der das ausmachen kann oder will, ist dann berechtigt, den jeweiligen und folglich nur sein jeweiliges Gremium betreffenden Beschluss anzufechten.
Also: Nicht die Übereinstimmung des zulässigen Anfechtungsgrundes ist von Bedeutung, sondern die Rechtsposition des Anfechters!
War das zu kompliziert?
13:39
@#35
Aber es wäre arrogant, die beiden Frauen moralisch zu verurteilen, ohne die Hintergründe genau zu kennen.
Die Hintergründe sind ja nun ausgiebig öffentlich berichtet und diskutiert worden. Allerdings äußern sich die beiden Damen nun überhaupt nicht zu den Gründen der Ratsentscheidung, die sie anfechten möchten.
Ich könnte es *moralisch* verstehen, wenn Jemand rein aus Gewissensgründen (und nichts anderes zählt ja im Mandat) sagt: Nein, den Ratsbeschluss kann ich nicht akzeptieren, weil es *keine* Wählertäuschung gab.
Aber nur den möglichen Verlust des Mandats als Anfechtungsgrund anzugeben, ist ein Affront gegen den demokratisch, mehrheitlich gefassten Ratsbeschluss und *moralisch* unverständlich.
12:23
Was wäre wenn die beiden Damen in der SPD gehen
würden 2010 und dann noch auf der Liste stehen
würden sorgst Du dich dann auch so im Hintergrund
für die SPD wie es weitergehen kann in Dortmund..
Ich Glaube schon das wir als Sozialdemograten in
Dortmund miteinander besser umgehen müssen
auch auf die Gefahr hin,dass einige die
Sozialdemograten im nächsten Jahr nicht mehr
Wählen werden mit Hinblick auf Brüsse und Drabig,die im Vorfeld für das ganze Desaster
Verantwortlich sind.Wir dürfen unsere Augen vor
den beiden nicht mehr Verschliessen.Wer so auf
sein Stuhl klebt und weiter machen will,der soll
auch die Politische Verantwortung in Dortmund
übernehmen.
09:45
Wie ich bereits sagte, hätte ich mich wahrscheinlich anders entschieden. Aber es wäre arrogant, die beiden Frauen moralisch zu verurteilen, ohne die Hintergründe genau zu kennen.Ob die Wählerinnen und Wähler CDU wählten, weil Frau Meyer kandidierte oder ob sie nur CDU wählen wollten, kann man nicht wissen. Eine andere Sache ist, dass die beiden Frauen damit vielleicht eine Ratsentscheidung kippen, die Herr Diegel und die CDU erfolgreich durchgesetzt haben.
18:35
@#32
Sind die Ratsvertreter dazu demokratisch legitimiert, Wahlentscheidungen aufzuheben?
Eindeutig ja.
Dann gibt es unterschiedliche Legislaturperioden.
Dazu wird es nicht kommen.
17:01
. Die beiden Damen müssen wohl noch lernen, dass es bei der Wiederholungswahl nicht in erster Linie um ihr persönliches Wohl geht, sondern um das Wohl der gesamten Stadt! Allein schon der politische Anstand gebietet es, für eine Wiederholung aller drei Wahlen einzutreten.
Den scheinen beide Damen nicht zu haben. Es ist schon ein wenig Peinlich, wie sie an ihren Stühlen kleben. Nur aus diesen egoistischen Gründen klagen sie gegen die Wiederholung der Kommunalwahl. Aber diese beiden Damen haben sich selbst in diese Situation gebracht. Es hat sie schließlich niemand gezwungen, so kurz nach der Kommunalwahl aus der CDU auszutreten und mit ihren Mandaten zu einer Wählergruppe zu Wechseln, die nicht von den Wählern legitimiert wurde. Das Kalkül der DUW, so durch die Hintertür in Fraktionsstärke in eine Bezirksvertretung zu kommen, wird nicht aufgehen und das ist auch ganz gut so. Es wäre viel Glaubwürdiger, wenn die DUW versuchen würde, die Bürger im Wahlkampf von ihren Positionen zu überzeugen, statt sich derart verbissen an den beiden Sitzen festzuklammern.
Unabhängig davon ob es nun Rechtlich möglich ist, die Wahl einer Bezirksvertretung von den übrigen zu trennen, wäre es wohl Realsatire, wenn man in Eving eine neue Bezirksvertretung wählen könnte, in Huckarde aber nicht. Daher sollte man lieber die Wahlen aller Bezirksvertretungen erst mal von den Rats- und OB- Wahlen ausnehmen (sofern dort nicht auch noch jemand klagt).
11:03
Ich persönlich hätte sehr wahrscheinlich mein Mandat zurückgeben, wenn ich die Partei gewechselt hätte. Eine Ausnahme ist, wenn eine Partei radikal den Kurs wechseln und vorher Dinge versprach, die sie später nicht halten will. Ich kenne aber die Verhältnisse in der Huckarde CDU nicht gut genug, um das genau zu beurteilen. Eine andere Frage ist, was die BV Huckarde mit dem tatsächlichen oder angeblichen Wahlbetrug zu tun hat. Ein Bezirksvertreter hat ein Mandat für fünf Jahre um muss es nicht aufgeben, nur weil die Ratsvertreter glauben, es müsse neu gewählt werden. Sind die Ratsvertreter dazu demokratisch legitimiert, Wahlentscheidungen aufzuheben? Natürlich sind die Klagen für die Parteien fatal, die die Betrugskampagne durchführten. Nehmen wir an, der Stadtrat wird neu gewählt, aber nicht die Bezirksvertretungen. Dann gibt es unterschiedliche Legislaturperioden. Das heißt es gibt in Dortmund in Zukunft keine gemeinsamen Kommunalwahlkämpfe sondern drei Wahlkämpfe zu unterschiedlichen Zeiten.
00:37
schmitzi, sorry, muss mich selbst korrigieren;-)
Auch wenn ein Ratsbeschluss exklusiv für die BV-Wahlen vorliegt
soll natürlich heißen: ..für die BV-Wahl...
Es ist *eine* Wahl fürs gesamte Wahlgebiet der Körperschaft und nicht für jeden Bezirk getrennt.