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Verwaltungsgericht

Neonazis klagen gegen Demo-Verbot

22.07.2009 | 15:47 Uhr

Wie erwartet und auf verschiedenen Internetseiten angekündigt hat Neonazi Christian Worch Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen das durch den Dortmunder Polizeipräsidenten Hans Schulze verhängte Demo-Verbot am 5. September eingereicht.

 „Die Klage auf Wiederherstellung und Aufhebung des Verbotes ist bei uns Montagnachmittag eingegangen”, erklärte Karsten Herfort, Presserichter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

»Gericht will über

Rechtsstreit schnell

entscheiden«

Man habe die Unterlagen dem Polizeipräsidenten zur Stellungnahme zugeschickt, generell, so Herfort, sei man bemüht, schnell eine Entscheidung zu treffen. Denn der Rechtsstreit könnte bis zum Bundesverfassungsgericht gehen. Die Polizei hat den Aufmarsch der Rechten verboten, da Neonazis am 1. Mai 2009 eine Demo des DGB attackiert hatten. „In Anbetracht der Ereignisse am 1. Mai und der danach zu erwartenden erneuten hohen Gewaltbereitschaft der Versammlungsteilnehmer an der angemeldeten Versammlung der Neonazis sehe ich die Notwendigkeit, die Versammlung am 5. September zu verbieten”, so Schulze.

Ungeachtet der Tatsache, ob das Verbot Betsand haben wird oder nicht, ruft das Bündnis „Wir stellen uns quer” zu einer bundesweiten antifaschistischen Demonstration für den 5. September, 10 Uhr, Hauptbahnhof auf.

„Die Brutalität des geplanten Übergriffs von 400 Neonazis auf die 1. Mai-Demonstration des DGB, unter der vor allem kurdische und türkische Gewerkschafter zu leiden hatten, zeigt, in welchem Umfang und mit welcher Zielrichtung die Neonaziszene sich in Dortmund entwickelt hat”, heißt es in einem Aufruf im Internet. Polizei und Politik hätten ihren Anteil am Erstarken der Rechten, indem sie das Problem seit Jahren verharmlost haben, heißt es dort weiter.

Insgesamt gibt es rund 30 Organisationen, Verbände und Institutionen, die zu Aktionen aufrufen wollen.

Andreas Winkelsträter

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