Umdenken
20.11.2010 | 13:00 Uhr 2010-11-20T13:00:00+0100
Radfahrer sind ab sofort gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer! Diese Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig muss man erst mal einen Moment lang sacken lassen. Bislang gehörte die Straße klar den Autofahrern. Zweiradfahrer hatten gefälligst Platz zu machen.
Liebe Mercedes-Fahrer, die ihr beim Überholen eines Radfahrers auf der abschüssigen Brandisstraße gerne einen netten Zeigefinger in Richtung laub- oder schneebedeckten Radweg am Rand der Straße übrig hattet, spart Euch bitte die Geste. Höchst-richterlich ist vorgestern bestätigt worden, dass Radfahrer im Regelfall auf die Straße gehören. Das blaue Radweg-Schild ist im Prinzip nicht mehr bindend.
Aber Achtung! Augenmaß ist bei der Umsetzung des Leipziger Urteils im Namen der Sicherheit dringend angeraten. Derjenige, der im dichten Berufsverkehr auf der engen vierspurigen Ruhrallee meint, mit aller Gewalt sein Recht als Radfahrer einfordern zu müssen, ist auf dem Holzweg. Das Urteil aus Leipzig ist vor allem im Hinblick auf die Sicherheit der Radler ausgesprochen worden. Wo Radwege sehr nah an Hausfronten, an Hofausfahrten, Baumarktzufahrten wie an der Bornstraße oder auch an der Märkischen Straße hinter der Ophoff-Kreuzung entlang führen, sind die Benutzer einem hohen Risiko ausgesetzt, wenn plötzlich jemand auf der Spur steht.
Die Stadt Dortmund wird reagieren und die blauen Radwegeschilder sukzessive gegen „Radfahrer-frei“-Schilder austauschen. Dann können die Radler selbst entscheiden: Familien und Kinder werden künftig im Zweifel weiter die Radwege auf dem Bürgersteig benutzen. Flotte Alltagsradler werden sicher mehr und mehr auf der Fahrbahn anzutreffen sein. Autofahrer müssen umdenken und lernen, dass das Schild "Radler frei" von nicht zur Benutzung des Radweges verpflichtet.
23:24
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11:40
Fahrbahn, ich habe Fahrbahn gelesen! :-)
17:23
Radwege werde von Autofahrern für Autofahrer gebaut. Die Sicherheit der Fußgänger spielt dabei keine Rolle, die der Radfahrer sowieso nicht (sonst gäbe es z.B. nicht den als verpflichtend gekennzeichneten Weg kurz vor dem Wasserspeicher in Landstrop, der nicht mal befestigt ist, also kaum Bremsen oder Ausweichen gestattet).
Wichtig bei Radwegen ist außerdem, wieviel sie gekostet haben, damit ein moralisches Argument (Undankbarkeit) gegen den Radler vorliegt, der dennoch die Fahrbahn wählt. Ein gutes Beispiel hierfür (wenn auch ohne realistische Option der Fahrbahn-Benutzung) ist der rückgebaute Radweg an der B54, südlich der A40. Hat ne Menge Geld gekostet und ist nun schön gefährlich.
So lange Betonköpfigkeit und AutoDarfAllesClub-Mitgliedschaft Einstellungsvoraussetzung bei Dortmunder Verkehrsplanern ist, wird sich daran ohne entsprechende Klagen auch nichts ändern.
Und nein, ich hasse keine Autos, ich fahre selbst ganz gern damit. Aber die Schieflage bei den Prioritäten ist für mich offensichtlich.
10:11
Die Radwege auf dem Bürgersteig werden von den Fußgängern leider nicht als Fahrspuren, sondern nur als rote Zierstreifen wahrgenommen.
Man stelle sich das mal aus Autofahrersicht vor: ständig laufen Fußgänger zufällig und unvorhersehbar nach links nur ein paar Meter vor dem Fahrzeug auf die Fahrbahn! Natürlich ohne zu gucken!
Wenn dann noch eine Kreuzung, eine Bushaltestelle oder Ähnliches auftaucht, wird das Radfahren zum Spießrutenfahren im Zickzackkurs.
21:22
Von den Radfahrern, die vorschriftswidrig auf Bürgersteigen füßgängergefährdend radeln, redet WR-Nill natürlich nicht.
18:00
... allerdings ist der Radfahrer weiterhin verpflichtet den Radweg zu nutzen, wenn er als solcher (Zeichen 237, 240 oder 241-30) ausgeschildert ist. Von daher sollten sich die Verantwortlichen der Stadt bitte beeilen. Schließlich ließ sich das Urteil ja aufgrund vorheriger gerichtlicher Instanzen vorausahnen.