Mai-Kampftag
29.04.2010 | 19:11 Uhr 2010-04-29T19:11:00+0200Es kam so überraschend wie ein Schaltjahr. Seit die Autonomen Nationalisten neben dem Anti-Kriegstag am 5. September auch den Tag der Arbeit entdeckt haben, um ihre radikalen Parolen in ein ziviles Gewand zu kleiden, gleicht Dortmunds Innenstadt am 1. Mai und am Abend davor einer Hochsicherheitszone
Auch in diesem Jahr. Aus Sicht des Gesetzes kann ihnen eine kurzfristig am Dienstag beantragte Demonstration mit dem Titel „Arbeitsplätze und gerechte Löhne für alle Deutschen” nicht verboten werden. Nur der Widerstand aus der Gesellschaft kann verhindern, dass der traditionelle Feiertag der Arbeiter und Demokraten weiterhin von einer braunen Bande für ihre Zwecke missbraucht wird. Deshalb ist es gut, dass es dem Bündnis gegen Rechts gelungen ist, sich spontan zu mobilisieren und sich ihnen entgegenzustellen.
Dass die Polizei die Linken jedoch dieselbe Route laufen lässt wie eine Stunde später die Rechtsradikalen, verwundert auf den ersten Blick sehr. Es riecht förmlich danach, dass es zu einer Konfrontation der Gruppen kommen muss – auch wenn laut Plan ein 60-minütiger Puffer zwischen den Demonstranten von links und rechts liegen soll. Es ist wohl davon auszugehen, dass sich die Polizei etwas bei der Genehmigung der Strecken gedacht hat und es bleibt zu hoffen, dass diese Taktik aufgeht. Die Erinnerung an den 1. Mai 2009 ist noch frisch.
19:28
Gesetzlicher Feiertag wurde der 1. Mai ab 1933 durch die Nationalsozialisten.
also da ja manche gegen ales braune sind den feiertag abschafen.
12:22
@Volkstreter
Hömmä, wennße nichma zwei Sätze unfallfrei hinkrichß, wie willße denn danno ernst genommen wern?
Kopfschüttelnd: jcm
06:05
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15:21
@ jcm
Zum Glück läßt sich die Welt mit Brettern nicht vernageln - auch wenn Ihnen solches kaum gefällt. Daran ändert auch wenig die die Wahl der Worte ..!
13:03
@3Volkstreter
Also, einen hinterfotzigen Überfall auf eine Kundgebung als Zwischenfall zu bezeichnen, das sagt schon viel darüber aus, wes´ Geistes Kind sie sind...
Wobei auch ihre Schreibe arg daran erinnert, aus was sich die rechte Szene hauptsächlich zusammensetzt: aus dumpfbackigen Einfaltspinseln! DAS ist des Rätels Lösung...
11:38
Zum Glück hielt in Dortmund dieses Jahr alles sich in Grenzen: Es flogen keine Steine - es wurden keine Leute verprügelt - auch die Chaoten hatten sich mit Trillerpfeifen diesmal bloß bewaffnet.
Jeder kam da kurz gesagt zu Wort - wie es in einer Demokratie nun mal üblich ist. Auch wenn ein paar Sozis im Angesicht der Parolen der Nazis sich die Ohren zuhielten. Das Aufgebot der Polizei war zudem begrenzt: Am Hauptbahnhof und in den Fußgängerzonen konnten Passanten unbehelligt ihrer Wege gehen.
Es war kurz gesagt ein friedvoller Wechsel zu dem Tag der Arbeit. Man mag dazu rätseln - warum es in den Vorjahren überhaupt zu Zwischenfällen da nun kam.
21:29
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15:27
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09:03
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07:30
derWesten wird zum Handlanger für Nazipropaganda, durch das akzeptieren von Kommentaren, die eindeutig den Bezug zwischen Nationalen Sozialisten und Nationalsozialisten herstellen.
Ferner werden Verlinkungenauf Neonaziseiten nicht entfernt.
Und hier der Treppenwitz, der deutschen Justiz, die Naziaufmärsche genehmigt und in ihnen den demokratischen Sinn sieht:
§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.