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Klageflut gegen erneute Wahl: SPD-Elf zieht vor Gericht

08.01.2010 | 18:31 Uhr
Klageflut gegen erneute Wahl: SPD-Elf zieht vor Gericht

Dortmund. Die Würfel sind gefallen: Elf Ratsvertreter der SPD klagen vor dem Verwaltungsgericht gegen die Wiederholung der Kommunalwahl. Dortmund hängt in der Warteschleife. Eine endgültige Entscheidung kann Jahre dauern.

Es hatte sich abgezeichnet: Zu einer kompletten Wiederholung der Kommunalwahl vom 30. August 2009 wird es im laufenden Jahr wohl nicht kommen. Gleich elf von insgesamt 37 Ratsmitgliedern der SPD haben am Freitag beim Gelsenkirchener Verwaltungsgericht Klage erhoben gegen den Ratsbeschluss, das Stadtparlament neu wählen zu lassen.

Gleiches spielt sich in fast allen zwölf Bezirksvertretungen ab: Gleichzeitig ziehen auch elf SPD-Bezirksvertreter gegen den Beschluss zu Felde. Die einzige Ausnahme macht die Bezirksvertretung Mengede: Aus deren Reihen ist (bislang) keine einzige Klage erhoben worden. Da Klagen in aller Regel aufschiebende Wirkung haben, liegt der Ratsbeschluss erst einmal auf Eis. Auf gut Deutsch: Bewegung kommt in die Angelegenheit erst, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Das aber kann dauern, unter Umständen sogar Jahre.

Gut möglich, dass Dortmunds Wähler zumindest für die OB-Wahl zur Urne gerufen werden. Zur Erinnerung: OB Ullrich Sierau (SPD) hatte vor Weihnachten angekündigt, er werde sich einer Wiederholungswahl gegen seinen Kontrahenten Joachim Pohlmann, der für CDU und FDP antritt, nicht in den Weg stellen und auf den Gang vors Verwaltungsgericht verzichten.

Dabei ist es bis heute geblieben - auch wenn die Klagefrist erst in einer Woche abläuft. Aber selbst Sierau weiß mit letzter Sicherheit nicht, ob es dazu kommt. Der Evinger Bezirksvertreter Hans Tokarski (FDP) vertritt die Meinung, es sei keine Wiederholung fällig - auch nicht um den Posten des OB. Bislang haben die Verwaltungsrichter aber noch nicht einmal entschieden, ob ein Bezirksvertreter das Recht hat, eine OB-Wahl zu stoppen - Dortmund hängt in der Warteschleife. Zumal Regierungspräsident Diegel einen Termin in Absprache mit der Stadt erst festsetzen kann, wenn ein Urteil auf dem Tisch liegt.

„Wir werden die Dinge umgehend bearbeiten”, sagt Gerichtssprecher Karsten Herforth. Das hänge zum Gutteil von Unterlagen ab, die die Stadt zur Verfügung stelle. „Ich kann aber sagen, dass es 2010 zu einer Entscheidung in erster Instanz kommen wird.” Die Frage sei, ob weitere Instanzen bemüht würden - dann könnten ein, zwei Jahre ins Land ziehen.

Damit dürfen die Dortmunder für sich beanspruchen, Rechtsgeschichte zu schreiben: Dass ein Ex-OB einen Tag nach der für seine Partei siegreichen Wahl ein Haushaltsloch einräumt, dass fortan das Wort von der „Wahllüge” die Runde macht, der Rat einem von zwei sich wiedersprechenden Gutachten folgt, für Neuwahl stimmt und Ratsvertreter anschließend dagegen klagen - das ist beispiellos. Argument der Kläger: Man wolle Rechtssicherheit und nicht zulassen, „dass der Ruf kommunalpolitisch verantwortlicher Sozialdemokraten durch die Person des RP in den Schmutz gezogen” werde. „Absurd”, kontert Diegel. Er habe keinem Ratsvertreter Wählertäuschung vorgeworfen. Er habe dem Ex-OB und dessen Kämmerin vorgehalten, die Bürger nicht informiert zu haben. Vertreten werden die Kläger von der Bonner Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs und Widmaier.

Gregor Beushausen

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