Handydieb sucht Hilfe und gerät an Vater der Bestohlenen
04.01.2013 | 09:44 Uhr 2013-01-04T09:44:19+0100
Dortmund. Ein 18-jähriger Dortmunder hat sich selbst als Handy-Dieb geoutet. In einem Elektrogeschäft hatte er vorgegeben, den Code eines Smartphones vergessen zu haben. Doch dort entpuppte sich das teure Smartphone als gestohlen - weil der Mann hinterm Tresen den Bildschirmschoner erkannte.
Es ist nicht unbedingt eine automatische Ortung nötig, um einem Handydieb auf die Spur zu kommen. In Dortmund hat jetzt ein 18-Jähriger selbst dafür gesorgt, sich zu outen.
Wie die Dortmunder Polizei jetzt berichtet, spielte sich der Fall am Mittwoch in einem Elektronikgeschäft in der nördlichen Dortmunder Innenstadt ab. Der 18-Jährige bat dort den Ladeninhaber um Hilfe und gab an, er hätte den Sicherheitscode des Smartphones vergessen. Doch der Mann hinter dem Verkaufstisch stutzte, als er das Smartphone näher betrachtete.
Smartphone auf einer Silvesterparty gestohlen
So zeigte der Bildschirmschoner ein Foto, dass der Mann kannte - von seiner Tochter. Der war das Smartphone zwei Tage zuvor auf einer Silvesterparty gestohlen worden. Als der Vater seine Tochter auf deren Handy nicht erreichte, war ihm klar, dass er noch jemand anderen anrufen sollte: die Polizei. Die fand anschließend heraus, dass der 18-Jährige auch Gast auf der Silvesterfeier war - und dort das Smartphone entwendet haben muss.
Laut Polizei erwartet den mutmaßlichen Handydieb nun ein Diebstahlverfahren. Die Tochter des Ladeninhabers konnte das Telefon mühelos entsperren.
21:10
Das war der Hugo mit dem Bagger und der Baggert noch.
Typisch Dumme Tü.....ten
Du bist ja ein ganz Schlauer.
mega-schlau - denn der baggerer war bodo, nicht hugo.
15:26
Viel trauriger als dieses Selbstjustizgeschwätz finde ich die Tatsache, dass nun schon Komissar Zufall helfen muss, damit überhaupt mal ein Diebstahl aufgeklärt wird.
Von der Polizei kann man das ja nicht erwarten, die müssen ja Blitzen und zuviel Präsenz auf der Straße übersteigt die inklusiv km der VW Passat Leasingwagen. Selbst Reporter zeigen denen wie man solchen Leuten auf die Schliche kommt, siehe Navikäufe bei ebay, 9 von 10 geklaut.
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13:45
#1 herbmaier & Co
Genau - immer feste drauf, Selbstjustiz hat doch schon immer gut funktioniert.
Das wird sicher auch der Mob aus Emden so sehen der einen - letztendlich unschuldigen - lynchen wollte...
13:19
Und mit dem Headerbild wird jetzt subtil Werbung gemacht für den floppenden Nachrichtendienst der die SMS ersetzen soll?
Ein Schelm wer Böses denkt...
13:13
#4 Na ja, die Rechtschreibung und die Grossbuchstaben haste ja schon weggelacht,
da klappt das mit dem letzten Rest sicher auch noch ...
12:59
ach die lieben besserwisser hier.
ihr hättet natürlich den jungen mann verprügelt???!!!!
ich lach mich kaputt.
ja ihr maulhelden hättet es tatsächlich getan?????
ich lach mich weg.
Kannste deinen Dingens drauf verwetten, Maulheld.
Ähm, Duuu... ich weiß nicht, ob Du es schon wusstest,... aber....
...Deine "?"- und "!"-Tasten scheinen zu klemmen. :-)
Jedenfalls hoffe ich, daß nur das der Grund ist. Denn die absichtliche Verwendung von mehr als drei "!" sind ein deutliches Zeichen für Wahnsinn, wie Terry Pratchett schon vor Jahren bekannt gab.
12:45
Aufforderung zu einer Straftat (hier: mind. Körperverletzung). Strafmaß: bis 5 Jahre oder Geldstrafe ...
Ein ähnlich dummes Verhalten wie mit einem geklauten Handy den Falschen um rat zu fragen.
11:24
@1
Na, was soll ihm denn Ihrer Meinung nach passieren?
Jahrelange Haft im Straflager?
§ 242 StGB "Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Mit einem Freispruch wird er kaum rechnen können, also mindestens Geldstrafe, maximal 5 Jahre Haft.
Ihrer Empfehlung würde ich aber dennoch nicht folgen.
Denn auch für Körperverletzung kann man 5 Jahre hinter Gitter gehen.
Und nicht jeder Faustschlag ins Gesicht geht glimpflich aus.
Schwätzer ...
Aber jeder Faustschlag hat eine bessere Abschreckwirkung als die Belohnungen, die man als Dieb vom Gericht bekommt. Wobei wahrscheinlich der Besitzerin des Handys noch vorgeworfen werden würde, sie hätte besser auf das Teil aufpassen sollen, irgendwie hätte sie den Dieb ja auch angestiftet oder so. Und überhaupt, wenn man ein so teures Handy kauft, ist man ja praktisch selbst dran schuld, wenn es geklaut wird. Dann doch lieber ein gezielter Faustschlag und die Wahrscheinlichkeit, dass er nochmal klaut, ist sehr gering.
Auch wenn ich das Bedürfnis nachvollziehen kann.
Selbstjustiz kann nun mal nicht geduldet werden und wer das recht auf Körperliche Unversehrtheit eines Anderen, auch eines Arschlochs, missachtet, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Und wie schon gesagt, unter unglücklichen Umständen fällt das Gegenüber nach dem Kinnhaken tot um und man findet sich als Totschläger vor Gericht wieder..
10:53
Na, was wird dem wohl passieren? Natürlich nix. Hätte der Vater dem mal lieber was aufs Maul gehauen, das wäre sinnvoller gewesen.... Zur Polizei wäre der bestimmt nicht gegangen.
seh ich auch so.
Genau! Der Tritt in den A.sch hätte ihm auch Gut getan!