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Hakenkreuz ins Kreuz tätowiert: Geldstrafe für Neonazi

24.05.2007 | 07:50 Uhr

Sonnenbaden "oben ohne" am Anleger der Santa Monika kommt einen 41-Jährigen teuer zu stehen: Seine Hakenkreuz-Tätowierung auf dem Rücken war gut zu sehen. Dumm nur, dass ihm "ein Presse-Paparazzi aufgelauert hat" (Zitat Verteidiger Pic

Der Angeklagte wurde schon mehrfach wegen Betruges, Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt. Diesmal war es seine Leidenschaft für verfassungsfeindliche Symbole, die das Mitglied der rechtsradikalen Kameradschaft Dortmund vor den Richter brachte. Denn nicht nur das Zeigen seiner Tätowierung, sondern auch eine acht Quadratmeter große Wandbemalung in seinem Schlafzimmer im Stile einer Hakenkreuzfahne war Teil der Anklage. Diese sei vom Bürgersteig aus zu sehen, wie Polizeibeamte bezeugten.

Mit einer abenteuerlichen Strategie versuchte der bekannte Neonazi-Verteidiger Andre? Pickert die Beweise gegen seinen Mandanten vom Tisch zu wischen: So stelle die "Verbreitung" des Fotos mit der Hakenkreuz-Tätowierung einen Verstoß gegen das Kunst- und Urheberrechtsgesetz dar, welches in die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten eingreife. Das Argument wollte Richter Rudolf Drerup jedoch nicht gelten lassen: Eine Weitergabe an die Polizei sei keine Verbreitung.

Als Schutzbehauptung wies er die Einlassung zurück, der Angeklagte verdecke das Symbol normalerweise. Dies sollte auch ein einschlägig bekannter Zeuge belegen: "Ich klebe dem Kameraden immer das Hakenkreuz ab. Das muss ja nicht jeder sehen."

Auch der Argumentation, die Hakenkreuz-Wandbemalung sei ja nicht öffentlich, sondern in Privaträumen, folgte der Richter nicht. Schließlich hätten Zeugen die Polizei gerufen, weil sie das Hakenkreuz von außen gesehen hätten. Dennoch kommt der arbeitslose Angeklagte mit der Geldstrafe und der Übernahme der Prozesskosten glimpflich davon. Für eine Geld- statt einer Freiheitsstrafe spreche, dass die alten Strafen länger zurück liegen und keinen rechtsextremen Hintergrund gehabt hätten, so Drerup. Ihm lagen nicht die Akten aus Bochum vor, wo gerade wegen weiterer Straftaten gegen den 41-Jährigen verhandelt wird.

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