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Nachtflugverbot wird auch für den Airport Dortmund ein Thema

Nachtflugverbot wird auch für den Airport Dortmund ein Thema

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Foto: WR Dortmund/Knut Vahlensieck
Ob das Nachtflugverbot am Flughafen Frankfurt Folgen für den Airport Dortmund hat, ist offen. Dennoch will die Bezirksregierung vom Airport hören, wie hoch der Bedarf ist, wenn sich AirBerlin aus Wickede zurückzieht. Die Schutzgemeinschaft Fluglärm hofft, dass die Betriebszeit nicht verlängert wird.

Dortmund. 

Noch bleibt offen, ob das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen Folgen für den Dortmunder Airport hat.

Nachtflüge seien nur zulässig, wenn „ein besonderer Bedarf“ bestehe, der nachgewiesen werden müsse, befanden die Bundesverwaltungsrichter in ihrem gestrigen Urteil. Sie bestätigten damit das Urteil des Verwaltungsgerichtes, das 17 vom Land Hessen genehmigte Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr verboten hatte. Maßstab sei, dass bei solchen Genehmigungen „auf die Nahtruhe der Bevölkerung in besonderem Maße Rücksicht genommen“ werden müsse.

„Wir gehen davon aus, dass Münster dem Urteil Rechnung trägt und den Antrag zur Flugzeitenverlängerung ablehnen wird“, kommentiert Ursula Wirtz, Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Fluglärm.

Kein Vergleich zwischen Frankfurt und Dortmund

Anders am Airport. Flughafen-Chef Markus Bunk sieht zwar „Parallelen in der Diskussion“. Sagt aber, dass man die Belastung in den Randzeiten (22 bis 23 Uhr) in Frankfurt und in Dortmund nicht vergleichen könne. Darüberhinaus hätten die Leipziger Richter in ihrem Urteil auch bestätigt, dass bis 23 Uhr geflogen werden dürfe.

Darauf zielt auch der Antrag, den die Flughafen GmbH am 30. Dezember 2010 bei der Münsteraner Bezirksregierung eingereicht hat. Der Airport möchte die allgemeinen Betriebszeiten von 22 Uhr auf 22. 30 Uhr erweitern – und Airlines, die ihre Maschinen über Nacht stationieren, ein zusätzliches Bonbon bieten: Ihnen soll der Airport bis 23 Uhr offenstehen – plus einer Verspätungsregel, die Landungen bis 23.30 Uhr erlaubt.

Klarheit frühestens Winter 2013/2014

Wann die Münsteraner Bezirksregierung entscheidet, steht in den Sternen. Natürlich werde man die „Entwicklung in der Rechtsprechung im laufenden Verfahren berücksichtigen, sagt Sprecherin Sigrun Rittrich. Man warte noch auf Stellungnahmen des Flughafens zu den von Privatleuten, Institutionen und Nachbarstädten vorgebrachten Einwänden. Obendrein habe man ergänzende Stellungnahmen angefordert, in denen der Flughafen darlegen solle, wie hoch der Bedarf an Nachtflügen sei, nachdem Air Berlin seinen Rückzug angekündigt hat.

Was den Flughafen wenig amüsieren dürfte: Noch immer wird in Münster überlegt, einen Erörterungstermin anzuberaumen, bei dem Kritiker die Möglichkeit haben, ihre Einwände nochmals darzulegen. Sollte es dazu kommen, muss sich der Flughafen mit dem Gedanken anfreunden, dass über die Flugzeitenverlängerung in diesem Jahr nicht entschieden wird – und die Airlines frühestens zum Winterflugplan 2013/2014 Klarheit haben, was in Dortmund geht und was nicht geht.