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Nach Mai-Krawallen

Erste Anklage gegen drei Neonazis

28.07.2009 | 11:03 Uhr

Gegen drei der rund 400 Neonazis, die an den Krawallen am 1. Mai beteiligt waren, hat die Staatsanwaltschaft Dortmund jetzt erste Anklage erhoben.

Die Beschuldigten sollen Steine auf Polizisten und Autos geworfen haben. Insgesamt wurde gegen 400 Rechtsradikale wegen Landfriedensbruchs ermittelt. Sie hatten am 1. Mai Teilnehmer der DGB-Kundgebung angegriffen.

Ein Teil der Verfahren ist bereits eingestellt, weitere werden noch abgearbeitet, sagte Oberstaatsanwältin Dr. Ina Holznagel. Da ein Großteil der Neonazis unter 21 Jahre alt ist, muss ihnen aus Erziehungsgründen am Wohnort der Prozess gemacht werden. Die erste Verhandlung findet am 6. August in Kamen statt.

Gregor Boldt

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Kommentare
27.10.2009
13:23
Erste Anklage gegen drei Neonazis
von juewal | #47

wie immer ist die justiz auf dem rechten auge blind

27.10.2009
10:24
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von Keinplatzfürdoofnazis | #46

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27.10.2009
08:02
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von Thomas.Lau | #45

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26.10.2009
21:59
Erste Anklage gegen drei Neonazis
von blödelbarde | #44

Also: Nix wie drauf auf die Polizisten. Das Grundrecht auf Menschenwürde gilt für sie nicht!
Ich fordere höhere Strafen für Polizisten, die sich Angriffe wehren!

01.08.2009
13:29
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von Thomas.Lau | #43

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01.08.2009
02:29
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von Thomas.Lau | #42

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31.07.2009
20:11
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von Thomas.Lau | #41

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31.07.2009
17:36
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von Thomas.Lau | #40

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31.07.2009
14:48
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von miriam.lessmann | #39

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31.07.2009
13:23
Erste Anklage gegen drei Neonazis
von jcm | #38

@28sabi...
Ach, das werden wieder mal Verfahren, wo die Braunen sich mal wieder als weinsaufende Wasserprediger outen werden!
Ich habe - beruflich bedingt - etliche solcher Verfahren gegen braune Demokratie-Schmarotzer beobachtet. Glauben sie, dass die Angeklagten oder deren Rechts-Verdreher sich hinstellen und brutualstmögliche Strafen fordern?

Genau, die winseln genauso rum wie jeder andere Angeklagte dies - aus verständlichen Gründen heraus - auch macht, wenn es um den Hals bzw. um möglichst wenig Zeit hinter Gittern geht!
Das geht los mit der - bei solchen Taten üblichen - Alkoholisierung (Schauen sie sich meinen Mandanten an, nüchtern ist er schüchtern!) und endet nicht selten beim IQ des Angeklagten: liegt der im medizinischen Bereich des Schwachsinns, wird das auch gerne als Strafmilderungs-Grund ins Feld geführt.

Nur gut, dass die vor Gericht wenigstens keine Chance haben, ihr inhaltsleer pauschalisierendes - von sich selbst ablenkendes - Die da sind aber viel pöser als wie wir! vor zu bringen!
Ebenfalls gut, dass Vorredner NAKAM solche Vergleiche der Vereinigung potentieller Totschläger (s.VS- und Opferverbands-Berichte!!!) ins Reich der Fabel katapultiert hat! Erspart mir Zeit und Mühe, dies selbst zu tun...

Ansonsten kann ich nur jedem raten, sich solche Prozesse mal zu Gemüte zu führen. Ist recht aufschlussreich, was da oftmals offenbar wird!

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