Dortmunder Familie klagt für 1,7 Millionen Kinder
08.02.2010 | 21:30 Uhr 2010-02-08T21:30:00+0100
Dormund. Eine fünfköpfige Familie aus Dortmund könnte am Dienstag deutsche Sozialgeschichte schreiben. Joachim und Katrin Kerber-Schiel klagen vor dem Bundesverfassungsgericht auf höhere Hartz IV-Sätze für Kinder. Um 10 Uhr verkünden die Karlsruher Richter das Urteil.
Eine weitreichende Entscheidung, die bundesweit 1,7 Millionen Kindern mehr Sozialgeld bringen und den Staat einiges kosten kann.
„Wieviel Euro braucht ein Kind zum Leben?” Das ist die zentrale Frage. Für die beiden Dortmunder steht fest: „Auf jeden Fall mehr als die geltenden Hartz IV-Regelsätze.” Die liegen derzeit bei 215 Euro (für Kinder bis fünf Jahre) bzw. 251 Euro (bis 13 Jahre) – zu wenig, wie Familie Kerber-Schiel Monat für Monat erfährt.
Nicht etwa, dass ihre Kinder Sharon (13), Tobias (10) und Jeremy (3) hungern müssten. „Natürlich können wir sie ernähren”, sagt Katrin Kerber-Schiel (43). Ihr Mann Joachim (57) arbeitet halbtags. Aber Nachhilfe, Geschenke, Zoobesuch, Hallenbad, Kindertheater, Musikunterricht, Vereine, Hobbys – all das ist für den Aufstocker finanziell nicht machbar.
„Die Hartz IV-Sätze sind willkürlich festgelegt”, bemängelt der Bochumer Rechtsanwalt Martin Reucher, ein Sozialexperte, der die Dortmunder Familie seit fünf Jahren vertritt. Schuhe, Kleidung, Freizeit – „was das alles wirklich kostet, ist nie geprüft worden”, so der Jurist. Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften hätten lediglich Schätzungen darüber abgegeben, wie viel mehr ein Kind brauche. Die weitreichendste Forderung komme vom Paritätischen, der rund 30 Prozent mehr als den geltenden Regelsatz für die Untergrenze halte.
Was kommt in den Warenkorb?
Der Rechtsanwalt fuhr gestern optimistisch nach Karlsruhe. Dass er die Klage gewinne, bezweifle er nicht. Die Frage sei nur, wie hoch. Dass sich Karlsruhe auf eine konkrete Summe für Kinder festlegt, glaubt Reucher nicht. „Aber das Gericht wird wohl fixieren, wie der neue Satz zu bestimmen sein wird.” Wahrscheinlich sei „ein Warenkorb, der definiert, was den Leuten zusteht und was nicht”. Der Inhalt könnte für alle Lebensbereiche festgelegt und addiert werden. „Man könnte ja sagen: drei statt zwei Schnitten Brot. Oder: täglich ein Frühstücksei, nicht nur dreimal die Woche”, nennt Reucher plakative Beispiele.
Bei allen denkbaren neuen Berechungsgrundlagen bleibe die entscheidende Frage: „Wie viele Schlupflöcher lässt Karlsruhe dem Gesetzgeber?” Reuchers Befürchtung: Bei einer „geschickten Rechnung” des Finanzministers könnte erneut der alte Satz herauskommen. Der Sozialexperte hofft auf ein stichhaltiges Verfahren zur Bestimmung der Sätze – „ohne Spielräume für Tricksereien”.
Daumen drücken vor dem Fernseher
Familie Kerber-Schiel verfolgt das Urteil heute daheim, am Fernseher. Für einen Abstecher nach Karlsruhe fehlt nicht nur das Geld, sondern auch das Interesse an einer breiten Öffentlichkeit. Die Kraft übrigens auch: Ein grippaler Infekt hat die Eltern flachgelegt.
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